Wir vergleichen für Sie kostenlos und unverbindlich zwischen den besten und günstigsten Anbietern.
Durch unseren unabhängigen Abgeltungssteuer Vergleich lassen sich schnell bis zu mehrere Hundert Euro im
Jahr einsparen.
Ab 2009 werden die von der Abgeltungssteuer erfassten Kapitalerträge um den einheitlichen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 EUR
gekürzt. Anlass ist die Einführung der Abgeltungssteuer von 25 % (zzgl. SolZ und ggf. KiSt) und das Verbot des Abzugs tatsächlicher
Werbungskosten bei diesen Kapitalerträgen.
Die durch den Sparer-Freibetrag steuerfrei bleibenden Kapitalerträge bleiben jedoch für andere Fragen der Besteuerung nicht völlig
außer Ansatz, z. B. bei der Ermittlung des Höchstbetrags für Spenden und der zumutbaren Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen
allgemeiner Art. Sie werden auch bei der Einkommensgrenze für eigene Einkünfte und Bezüge von Kindern angesetzt - ab 2009 allerdings
ohne Hinzurechnung des Sparer-Pauschbetrags.