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Die Finanzierung von Neubau- oder Umbau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen kann auf verschiedenen bewährten Wegen erfolgen, teilweise auch in Kombination:
- Hypotheken- oder Grundschuld-gesichertes Annuitätendarlehen einer Bank oder Sparkasse mit gleich bleibenden Raten, die im Verlauf der Tilgungsphase einen ansteigenden Tilgungs- und einen abnehmenden Zinsanteil aufweisen. Die Zinsen werden vertraglich meistens nur für eine bestimmte Zeit, typischerweise zwischen fünf und fünfzehn Jahren, verbindlich festgeschrieben. Die Tilgung kann entweder sofort nach Darlehensauszahlung beginnen oder nach einer Phase der Tilgungsaussetzung, um zum Beispiel dem Finanzierer die Möglichkeit zu geben, die Phase erhöhter Kosten (Umzug, Renovierung etc.) zum Finanzierungsbeginn leichter zu überstehen.
- Bauspardarlehen - Öffentlicher Kredit, z.B. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der über eine finanzierende Bank mit beantragt wird und in Hochzinsphasen interessant ist, weil er deutlich niedrigere Zinsbelastungen und teilweise auch Tilgungsaussetzungen in der Startphase vorsieht.
- Tilgungsaussetzungsversicherung


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Baufinanzierung

Baufinanzierung Haftungssicherheit

Während der Einführung der Bestimmungen für Versicherungsvermittler konnte man vielen Helfern zusehen, die Protokolle anboten. Häufig wurde die Erwartung geweckt, dass das angebotene Protokoll den sicheren Hafen der Haftungsfreiheit garantiert. Das Etikett haftungssicher ist doch zu häufig genutzt worden. Ein Protokoll ist ein Text, in dem Punkte festgehalten werden. Ob der Text nun für den Vermittler oder eher zugunsten des Kunden ausgelegt wird, kann erst zum Streitzeitpunkt mit Sicherheit gesagt werden. Besonders schwierig macht dies die Tatsache, dass die Inhalte des Protokolls i. d. R. erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt der rechtlichen Beurteilung unterliegen.

Baufinanzierung

Ausschlüsse Baufinanzierung

Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Unterbrechungsschäden in Folge von Sachschäden 1. durch Vorsatz des VN oder dessen Repräsentanten; 2. durch normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss; Entschädigung wird jedoch geleistet, wenn der Witterungsschaden infolge eines anderen entschädigungspflichtigen Schadens entstanden ist; 3. durch normale Wasserführung oder normale Wasserstände von Gewässern; 4. durch nicht einsatzbereite oder ausreichend redundante Anlagen zur Wasserhaltung; redundant sind die Anlagen, wenn sie die Funktion einer ausgefallenen Anlage ohne zeitliche Verzögerung übernehmen können und über eine unabhängige Energieversorgung verfügen;

Baufinanzierung

Baufinanzierung Restschuldversicherung

Wenn der Kreditnehmer keine RSV vereinbaren will, dann sollte er trotzdem den Kredit bekommen, wenn alle anderen Vergabekriterien erfüllt sind. Will die Bank in einem solchen Fall den Kredit nicht mehr vergeben, so sollte man sich eine andere suchen. In 94 Prozent aller Fälle, so die Auswertung des vzbv, wurde den Kunden die RSV quasi automatisch als Bestandteil des Kreditvertrags verkauft und nicht der konkrete Bedarf abgefragt. Wer eine Baufinanzierung oder einen Ratenkredit mit einer RSV absichern will, sollte jedes Angebot ganz genau überprüfen.

Baufinanzierung

Baufinanzierung Eigenleistungen

Der Ansatz von Eigenleistungen ist in der Baufinanzierung ein sensibles Thema. Um hier zu vermeiden, dass es zu Überschätzungen der Eigenleistungen kommt, sollte bei höheren Summen immer eine Aufstellung der Eigenleistungen erstellt werden, aus der sowohl der Wert, aber auch der Zeitumfang hervorgeht. Wenn aus dieser Aufstellung auch die Verzahnung mit den Terminen hervorgeht, können mögliche Verzögerungen sichtbar werden - im Idealfall mit den finanziellen Auswirkungen. Die Personen, die die Eigenleistungen durchführen, sollten ebenfalls mit Berufsangabe oder Berufserfahrung genannt werden, um eine fachgerechte Durchführung zu gewährleisten.

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Baufinanzierung

Baufinanzierung Wertermittlung

Bei der Baufinanzierung spielt die Wertermittlung des Objektes eine große Rolle, für das ein Kredit bereitgestellt werden soll. Zum einen hängt davon ab, wie schnell die Beleihungsgrenze erreicht wird, die bei Bausparkassen und Hypothekenbanken üblicherweise bei 60 Prozent des Objektwertes liegt, bei anderen Banken und Sparkassen kann sie auch bei bis zu 100 Prozent liegen. Für die Bewertung des Objektes werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt: Baubeschreibung und -zeichnung, Kaufvertrag, Teilungserklärung (bei Wohnungseigentum), Berechnung der Wohn- und Nutzfläche und des umbauten Raums, bei Kauf einer bestehenden Immobilie auch Fotos, Grundbuchblattabschrift und bei vermieteten Objekten auch die bestehenden Mietverträge.