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Die Finanzierung von Neubau- oder Umbau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen kann auf verschiedenen bewährten Wegen erfolgen, teilweise auch in Kombination:
- Hypotheken- oder Grundschuld-gesichertes Annuitätendarlehen einer Bank oder Sparkasse mit gleich bleibenden Raten, die im Verlauf der Tilgungsphase einen ansteigenden Tilgungs- und einen abnehmenden Zinsanteil aufweisen. Die Zinsen werden vertraglich meistens nur für eine bestimmte Zeit, typischerweise zwischen fünf und fünfzehn Jahren, verbindlich festgeschrieben. Die Tilgung kann entweder sofort nach Darlehensauszahlung beginnen oder nach einer Phase der Tilgungsaussetzung, um zum Beispiel dem Finanzierer die Möglichkeit zu geben, die Phase erhöhter Kosten (Umzug, Renovierung etc.) zum Finanzierungsbeginn leichter zu überstehen.
- Bauspardarlehen - Öffentlicher Kredit, z.B. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der über eine finanzierende Bank mit beantragt wird und in Hochzinsphasen interessant ist, weil er deutlich niedrigere Zinsbelastungen und teilweise auch Tilgungsaussetzungen in der Startphase vorsieht.
- Tilgungsaussetzungsversicherung


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Baufinanzierung

Baufinanzierung Haftzeit

Der Versicherer leistet Entschädigung nur, soweit sie innerhalb der vereinbarten Haftzeit entsteht. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem ohne Eintritt des Sachschadens die Nutzung begonnen hätte. Grundsätzlich beträgt die Haftzeit zwölf Monate. Eine längere Haftzeit ist zwar möglich, verteuert jedoch den Versicherungsschutz erheblich; dagegen führen kürzere Leistungszeiten zu einer Beitragsermäßigung. Es ist jedoch ratsam, immer eine ausreichende Haftzeit zu wählen, weil es im Schadenfall sehr häufig zu Verzögerungen bei den Reparaturarbeiten kommt, die vorher kaum zu bewerten sind.

Baufinanzierung

Baufinanzierung Ausschlüsse

Bei der Bauleistungs-Betriebsunterbrechungs-Versicherung handelt es sich um eine Allgefahrendeckung. Die Ausschlussliste ist deshalb auch besonders lang, um das Risiko zu begrenzen. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Unterbrechungsschäden durch 1. Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger versicherter Sachen; 2. Verluste von versicherten Sachen, die nicht mit dem Gebäude fest verbunden sind; 3. Schäden an Glas-, Metall- oder Kunststoffoberflächen sowie an Oberflächen vorgehängter Fassaden durch eine Tätigkeit an diesen Sachen.

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Baufinanzierung Vermögen

Aus der Perspektive der Verwender eines Protokolls kann es haftungsrelevant sein! Wenn z. B. die Bewertung einer Renditeimmobilie samt Belastungsrechnung eine nachfolgende Finanzierung eines Eigenheimes blockiert oder auch Nachbesicherungen erforderlich macht, kann eine Beratungs- oder Informationsschuld der Vermittler oder Berater entstanden sein (was unter Umständen sogar einen Durchgriff auf den Darlehensgeber nach sich zieht). Von der Bewertung volatiler Anlagen als Sicherheiten ganz zu schweigen. Der tatsächlich angesetzte Beleihungswert ist hier ebenso von Bedeutung wie die nominale Bezifferung vorhandenen Vermögens - sei es zur Besicherung bestimmt oder als Reserve benötigt.

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Baufinanzierung Sonstige nicht werthaltige Kosten

Bei knappen Finanzierungsplänen oder geringen Eigenkapitalreserven sollten die Kosten nicht übersehen werden, die nicht direkt auf den Erwerb bzw. die Herstellung der Immobilie entfallen, wie z. B. neue Möbel, Umzugskosten oder die Miete, die evtl. noch zu zahlen ist, obwohl man dort nicht mehr wohnt.

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Baufinanzierung Scheidung und berufsbedingter Umzug

Im Fall einer Baufinanzierung bieten einzelne Anbieter den Abschluss einer Spezialdeckung als sog. Werterhaltungsgarantie an. Sie sichert einen eventuellen Veräußerungsverlust von bis zu 15.000 EUR infolge Scheidung oder berufsbedingter Versetzung ab. Diese Leistung wird über die Delta Lloyd beitragsfrei mit integriert. Alternativ kann der Risikobaustein Scheidung den Betroffenen in einer solchen Situation ermöglichen, die Baufinanzierung weiter zu bedienen, solange noch nicht abschließend geklärt ist, wie mit der Immobilie verfahren werden soll.