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Die Finanzierung von Neubau- oder Umbau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen kann auf verschiedenen bewährten Wegen erfolgen, teilweise auch in Kombination:
- Hypotheken- oder Grundschuld-gesichertes Annuitätendarlehen einer Bank oder Sparkasse mit gleich bleibenden Raten, die im Verlauf der Tilgungsphase einen ansteigenden Tilgungs- und einen abnehmenden Zinsanteil aufweisen. Die Zinsen werden vertraglich meistens nur für eine bestimmte Zeit, typischerweise zwischen fünf und fünfzehn Jahren, verbindlich festgeschrieben. Die Tilgung kann entweder sofort nach Darlehensauszahlung beginnen oder nach einer Phase der Tilgungsaussetzung, um zum Beispiel dem Finanzierer die Möglichkeit zu geben, die Phase erhöhter Kosten (Umzug, Renovierung etc.) zum Finanzierungsbeginn leichter zu überstehen.
- Bauspardarlehen - Öffentlicher Kredit, z.B. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der über eine finanzierende Bank mit beantragt wird und in Hochzinsphasen interessant ist, weil er deutlich niedrigere Zinsbelastungen und teilweise auch Tilgungsaussetzungen in der Startphase vorsieht.
- Tilgungsaussetzungsversicherung


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Die Finanzierung von Neubau- oder Umbau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen kann auf verschiedenen bewährten Wegen erfolgen, teilweise auch in Kombination: Hypotheken- oder Grundschuld-gesichertes Annuitätendarlehen einer Bank oder Sparkasse mit gleich bleibenden Raten, die im Verlauf der Tilgungsphase einen ansteigenden Tilgungs- und einen abnehmenden Zinsanteil aufweisen. Die Zinsen werden vertraglich meistens nur für eine bestimmte Zeit, typischerweise zwischen fünf und fünfzehn Jahren, verbindlich festgeschrieben. Die Tilgung kann entweder sofort nach Darlehensauszahlung beginnen oder nach einer Phase der Tilgungsaussetzung, um zum Beispiel dem Finanzierer die Möglichkeit zu geben, die Phase erhöhter Kosten (Umzug, Renovierung etc.) zum Finanzierungsbeginn leichter zu überstehen.

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Baufinanzierung Bauleistungs Versicherung

Die Bauleistungs-Betriebsunterbrechungs-Versicherung ist eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes insbesondere für gewerbliche Bauherren bzw. Bauherren von gewerblich genutzten Gebäuden. Für diesen Personenkreis ist die vor noch nicht allzu langer Zeit geschaffene Versicherungsmöglichkeit ein Vorteil, sich gegen eigene Ausfälle und gegen Regressforderungen (wegen verspäteter Bezugsfertigkeit des Gebäudes) späterer Mieter, Lieferanten und Kunden finanziell abzusichern. Speziell in einer wirtschaftlich nicht sicheren Zeit ist dieser zusätzliche Versicherungsschutz überlegenswert. Zu beachten ist natürlich auch, dass diese zusätzlichen Deckungen ihren Preis haben und auch die Versicherer sehr risikobewusst geworden sind.

Baufinanzierung

Einkünfte Baufinanzierung

Neben der Prüfung der Tragbarkeit der Annuitäten (als durchschnittliches monatliches Einkommen) spielt das Einkommen in der Baufinanzierung eine zweite Rolle, und zwar als Vergleichsgröße des Liquiditätsstroms der Einnahmen und Ausgaben. Um Risiken aufzudecken, sollte wenigstens das Einkommen, das mindestens im Monat verfügbar ist, aufgeführt sein. Falls in einzelnen Monaten die Darlehensraten untragbar hoch sind, dürfte ein Hinweis angebracht sein.

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Baufinanzierung Baufinanzierungsrisiko

Der BGH führt aus, dass Leistungen eines Brandversicherers kein Instrument der Baufinanzierung sind. Streitigkeiten darüber seien dem Versicherungsverhältnis und nicht einem Finanzierungsverhältnis zuzuordnen. Daran ändere auch die Feststellung in dem Versicherungsvertrag, die Entschädigungsleistung für eine Wiederaufbaumaßnahme zu verwenden, nichts. Es bedürfe daher keiner Erörterung, inwieweit die Voraussetzungen der in § 3 Abs. 1d dd in Bezug genommenen Baumaßnahmen nach aa bis cc hier erfüllt seien. Nachdem für den durchschnittlichen VN erkennbaren Zweck und der bei Risikoausschlüssen gebotenen engen Auslegung seien bereits die von § 3 Abs. 1d dd ARB 96 geforderten Voraussetzungen der Baufinanzierung nicht gegeben.

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Baufinanzierung Wertermittlung

Bei der Baufinanzierung spielt die Wertermittlung des Objektes eine große Rolle, für das ein Kredit bereitgestellt werden soll. Zum einen hängt davon ab, wie schnell die Beleihungsgrenze erreicht wird, die bei Bausparkassen und Hypothekenbanken üblicherweise bei 60 Prozent des Objektwertes liegt, bei anderen Banken und Sparkassen kann sie auch bei bis zu 100 Prozent liegen. Für die Bewertung des Objektes werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt: Baubeschreibung und -zeichnung, Kaufvertrag, Teilungserklärung (bei Wohnungseigentum), Berechnung der Wohn- und Nutzfläche und des umbauten Raums, bei Kauf einer bestehenden Immobilie auch Fotos, Grundbuchblattabschrift und bei vermieteten Objekten auch die bestehenden Mietverträge.