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Die Finanzierung von Neubau- oder Umbau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen kann auf verschiedenen bewährten Wegen erfolgen, teilweise auch in Kombination:
- Hypotheken- oder Grundschuld-gesichertes Annuitätendarlehen einer Bank oder Sparkasse mit gleich bleibenden Raten, die im Verlauf der Tilgungsphase einen ansteigenden Tilgungs- und einen abnehmenden Zinsanteil aufweisen. Die Zinsen werden vertraglich meistens nur für eine bestimmte Zeit, typischerweise zwischen fünf und fünfzehn Jahren, verbindlich festgeschrieben. Die Tilgung kann entweder sofort nach Darlehensauszahlung beginnen oder nach einer Phase der Tilgungsaussetzung, um zum Beispiel dem Finanzierer die Möglichkeit zu geben, die Phase erhöhter Kosten (Umzug, Renovierung etc.) zum Finanzierungsbeginn leichter zu überstehen.
- Bauspardarlehen - Öffentlicher Kredit, z.B. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der über eine finanzierende Bank mit beantragt wird und in Hochzinsphasen interessant ist, weil er deutlich niedrigere Zinsbelastungen und teilweise auch Tilgungsaussetzungen in der Startphase vorsieht.
- Tilgungsaussetzungsversicherung


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Baufinanzierung

Baufinanzierung Haftungssicherheit

Während der Einführung der Bestimmungen für Versicherungsvermittler konnte man vielen Helfern zusehen, die Protokolle anboten. Häufig wurde die Erwartung geweckt, dass das angebotene Protokoll den sicheren Hafen der Haftungsfreiheit garantiert. Das Etikett haftungssicher ist doch zu häufig genutzt worden. Ein Protokoll ist ein Text, in dem Punkte festgehalten werden. Ob der Text nun für den Vermittler oder eher zugunsten des Kunden ausgelegt wird, kann erst zum Streitzeitpunkt mit Sicherheit gesagt werden. Besonders schwierig macht dies die Tatsache, dass die Inhalte des Protokolls i. d. R. erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt der rechtlichen Beurteilung unterliegen.

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Baufinanzierung Bauleistungs Versicherung

Die Bauleistungs-Betriebsunterbrechungs-Versicherung ist eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes insbesondere für gewerbliche Bauherren bzw. Bauherren von gewerblich genutzten Gebäuden. Für diesen Personenkreis ist die vor noch nicht allzu langer Zeit geschaffene Versicherungsmöglichkeit ein Vorteil, sich gegen eigene Ausfälle und gegen Regressforderungen (wegen verspäteter Bezugsfertigkeit des Gebäudes) späterer Mieter, Lieferanten und Kunden finanziell abzusichern. Speziell in einer wirtschaftlich nicht sicheren Zeit ist dieser zusätzliche Versicherungsschutz überlegenswert. Zu beachten ist natürlich auch, dass diese zusätzlichen Deckungen ihren Preis haben und auch die Versicherer sehr risikobewusst geworden sind.

Baufinanzierung

Baufinanzierung Ausgaben

Zu den Angaben der Aufwendungen ist im Prinzip das Gleiche zu sagen wie zu den Einkünften. Als Mindestforderung sind die unlösbaren Zahlungsverpflichtungen zu nennen, die außerhalb der normalen Lebenshaltungskosten liegen und die nicht in den Angaben über Einkünfte enthalten sind (z. B. die Altersvorsorgebeiträge bei Personen, die nicht pflichtversichert sind). Die Kreditinstitute legen für die Lebenshaltungskosten i. d. R. eigene pauschale Werte an.

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Baufinanzierung Fälligkeiten

Bei Neubauten oder umfangreichen Umbauten und Renovierungen kommt regelmäßig die Auszahlung in mehreren Raten zum Tragen. In diesen Fällen sollte ein Zahlungsplan erstellt werden, der sowohl den Zeitpunkt der Zahlungen als auch des Eigenkapitaleinsatzes und der Darlehensteilauszahlungen berücksichtigt. So sind Finanzierungslücken aufzudecken und die frühzeitige Einbeziehung einer entsprechenden Zwischenfinanzierung wird ermöglicht. Ferner sollte die Verwendung der Zahlungen auch den Gewerken zuzuordnen sein, wenn bestimmte Fördermittel eingesetzt werden, die einen bestimmten Verwendungszweck voraussetzen.

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Baufinanzierung Wertermittlung

Bei der Baufinanzierung spielt die Wertermittlung des Objektes eine große Rolle, für das ein Kredit bereitgestellt werden soll. Zum einen hängt davon ab, wie schnell die Beleihungsgrenze erreicht wird, die bei Bausparkassen und Hypothekenbanken üblicherweise bei 60 Prozent des Objektwertes liegt, bei anderen Banken und Sparkassen kann sie auch bei bis zu 100 Prozent liegen. Für die Bewertung des Objektes werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt: Baubeschreibung und -zeichnung, Kaufvertrag, Teilungserklärung (bei Wohnungseigentum), Berechnung der Wohn- und Nutzfläche und des umbauten Raums, bei Kauf einer bestehenden Immobilie auch Fotos, Grundbuchblattabschrift und bei vermieteten Objekten auch die bestehenden Mietverträge.