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Die Finanzierung von Neubau- oder Umbau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen kann auf verschiedenen bewährten Wegen erfolgen, teilweise auch in Kombination:
- Hypotheken- oder Grundschuld-gesichertes Annuitätendarlehen einer Bank oder Sparkasse mit gleich bleibenden Raten, die im Verlauf der Tilgungsphase einen ansteigenden Tilgungs- und einen abnehmenden Zinsanteil aufweisen. Die Zinsen werden vertraglich meistens nur für eine bestimmte Zeit, typischerweise zwischen fünf und fünfzehn Jahren, verbindlich festgeschrieben. Die Tilgung kann entweder sofort nach Darlehensauszahlung beginnen oder nach einer Phase der Tilgungsaussetzung, um zum Beispiel dem Finanzierer die Möglichkeit zu geben, die Phase erhöhter Kosten (Umzug, Renovierung etc.) zum Finanzierungsbeginn leichter zu überstehen.
- Bauspardarlehen - Öffentlicher Kredit, z.B. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der über eine finanzierende Bank mit beantragt wird und in Hochzinsphasen interessant ist, weil er deutlich niedrigere Zinsbelastungen und teilweise auch Tilgungsaussetzungen in der Startphase vorsieht.
- Tilgungsaussetzungsversicherung


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Baufinanzierung

Baufinanzierung Haftzeit

Der Versicherer leistet Entschädigung nur, soweit sie innerhalb der vereinbarten Haftzeit entsteht. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem ohne Eintritt des Sachschadens die Nutzung begonnen hätte. Grundsätzlich beträgt die Haftzeit zwölf Monate. Eine längere Haftzeit ist zwar möglich, verteuert jedoch den Versicherungsschutz erheblich; dagegen führen kürzere Leistungszeiten zu einer Beitragsermäßigung. Es ist jedoch ratsam, immer eine ausreichende Haftzeit zu wählen, weil es im Schadenfall sehr häufig zu Verzögerungen bei den Reparaturarbeiten kommt, die vorher kaum zu bewerten sind.

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Baufinanzierung Kalkulation der Beiträge

Die Prämienhöhe hängt entscheidend von den individuellen Risikoverhältnissen ab. Für die Berechnung der Beiträge werden u. a. folgende Kriterien herangezogen: die Höhe der Versicherungssumme, die vereinbarte Haftzeit, die Bausubstanz des versicherten Gebäudes, die versicherten Gefahren, die Höhe des vereinbarten zeitlichen Selbstbehalts. Zur Beitragshöhe lassen sich wegen der individuellen Prämienkalkulation keine Aussagen machen, jedoch ist davon auszugehen, dass für eine derartige Absicherung zwischen 3 und 10 Promille der Jahresausfallsumme anzusetzen sind.

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Baufinanzierung Ausgaben

Zu den Angaben der Aufwendungen ist im Prinzip das Gleiche zu sagen wie zu den Einkünften. Als Mindestforderung sind die unlösbaren Zahlungsverpflichtungen zu nennen, die außerhalb der normalen Lebenshaltungskosten liegen und die nicht in den Angaben über Einkünfte enthalten sind (z. B. die Altersvorsorgebeiträge bei Personen, die nicht pflichtversichert sind). Die Kreditinstitute legen für die Lebenshaltungskosten i. d. R. eigene pauschale Werte an.

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Baufinanzierung Fälligkeiten

Bei Neubauten oder umfangreichen Umbauten und Renovierungen kommt regelmäßig die Auszahlung in mehreren Raten zum Tragen. In diesen Fällen sollte ein Zahlungsplan erstellt werden, der sowohl den Zeitpunkt der Zahlungen als auch des Eigenkapitaleinsatzes und der Darlehensteilauszahlungen berücksichtigt. So sind Finanzierungslücken aufzudecken und die frühzeitige Einbeziehung einer entsprechenden Zwischenfinanzierung wird ermöglicht. Ferner sollte die Verwendung der Zahlungen auch den Gewerken zuzuordnen sein, wenn bestimmte Fördermittel eingesetzt werden, die einen bestimmten Verwendungszweck voraussetzen.

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Baufinanzierung Wertermittlung

Bei der Baufinanzierung spielt die Wertermittlung des Objektes eine große Rolle, für das ein Kredit bereitgestellt werden soll. Zum einen hängt davon ab, wie schnell die Beleihungsgrenze erreicht wird, die bei Bausparkassen und Hypothekenbanken üblicherweise bei 60 Prozent des Objektwertes liegt, bei anderen Banken und Sparkassen kann sie auch bei bis zu 100 Prozent liegen. Für die Bewertung des Objektes werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt: Baubeschreibung und -zeichnung, Kaufvertrag, Teilungserklärung (bei Wohnungseigentum), Berechnung der Wohn- und Nutzfläche und des umbauten Raums, bei Kauf einer bestehenden Immobilie auch Fotos, Grundbuchblattabschrift und bei vermieteten Objekten auch die bestehenden Mietverträge.