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Die Finanzierung von Neubau- oder Umbau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen kann auf verschiedenen bewährten Wegen erfolgen, teilweise auch in Kombination:
- Hypotheken- oder Grundschuld-gesichertes Annuitätendarlehen einer Bank oder Sparkasse mit gleich bleibenden Raten, die im Verlauf der Tilgungsphase einen ansteigenden Tilgungs- und einen abnehmenden Zinsanteil aufweisen. Die Zinsen werden vertraglich meistens nur für eine bestimmte Zeit, typischerweise zwischen fünf und fünfzehn Jahren, verbindlich festgeschrieben. Die Tilgung kann entweder sofort nach Darlehensauszahlung beginnen oder nach einer Phase der Tilgungsaussetzung, um zum Beispiel dem Finanzierer die Möglichkeit zu geben, die Phase erhöhter Kosten (Umzug, Renovierung etc.) zum Finanzierungsbeginn leichter zu überstehen.
- Bauspardarlehen - Öffentlicher Kredit, z.B. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der über eine finanzierende Bank mit beantragt wird und in Hochzinsphasen interessant ist, weil er deutlich niedrigere Zinsbelastungen und teilweise auch Tilgungsaussetzungen in der Startphase vorsieht.
- Tilgungsaussetzungsversicherung


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Die Finanzierung von Neubau- oder Umbau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen kann auf verschiedenen bewährten Wegen erfolgen, teilweise auch in Kombination: Hypotheken- oder Grundschuld-gesichertes Annuitätendarlehen einer Bank oder Sparkasse mit gleich bleibenden Raten, die im Verlauf der Tilgungsphase einen ansteigenden Tilgungs- und einen abnehmenden Zinsanteil aufweisen. Die Zinsen werden vertraglich meistens nur für eine bestimmte Zeit, typischerweise zwischen fünf und fünfzehn Jahren, verbindlich festgeschrieben. Die Tilgung kann entweder sofort nach Darlehensauszahlung beginnen oder nach einer Phase der Tilgungsaussetzung, um zum Beispiel dem Finanzierer die Möglichkeit zu geben, die Phase erhöhter Kosten (Umzug, Renovierung etc.) zum Finanzierungsbeginn leichter zu überstehen.

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Baufinanzierung Anbieter

Zu den Anbietern gehören grundsätzlich alle Versicherer, die auch das gewerbliche und industrielle Geschäft decken. Dennoch haben sich in den letzten Jahren einige Gesellschaften wegen der Schwere des Risikos aus diesem Segment zurückgezogen. Einige andere Versicherer übernehmen die Policen nur, wenn eine größere Geschäftsverbindung besteht. Unter anderem haben folgende Versicherer jedoch entsprechende Versicherungsprodukte unter der Bezeichnung Bau-Unterbrechungsversicherung oder Bauleistungs-Betriebsunterbrechungs-Versicherung entwickelt, die sie fast ausschließlich nur zusammen mit der Bauleistungs-Versicherung anbieten: Allianz, Axa, Basler, Gothaer, R+V Versicherung.

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Baufinanzierung Einkünfte

Der oder die Darlehensnehmer müssen das Darlehen bedienen können, nachdem die Lebenshaltungskosten gedeckt sind. Die Lebenshaltungskosten bestimmen sich im Wesentlichen durch die Anzahl der Personen, die von den Einkünften leben müssen. Erzielen Haushaltsmitglieder, die nicht Darlehensnehmer sind, eigene Einkünfte, so müssen sie nicht vom Einkommen des/der Darlehensnehmer unterhalten werden. Daher sind auch solche Einkünfte mit anzugeben - z. B. von zu Hause lebenden Kindern, die berufstätig sind.

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Baufinanzierung

Die Auswahl der Finanzierungsbausteine unter Berücksichtigung der Interessentenvorgaben ist die wesentliche Aufgabe bei der Finanzierungsplanung. Dabei muss eine Abwägung der Interessen erfolgen. So ist ein günstiger Zins natürlich schön für die Beteiligten, aber die sonstigen Eigenschaften der Finanzierungsbausteine dürfen dabei nicht übersehen werden. Kurze Zinsfestschreibungen sind eben meist günstiger als lange, aber damit sind die Risiken der Anschlussfinanzierung auch höher, weil die Restschuld bei der Neufestsetzung ja noch höher ist.

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Baufinanzierung Bau Betriebsunterbrechungsversicherung

Versichert werden Vermögensschäden auf Grund von Bauzeitverzögerungen, wobei ein Sachschaden wie F, Blitzschlag, Explosion, St, Diebstahl, Frost, Überschwemmung vorausgesetzt wird. Im Extremfall kann es zu monatelangen Reparaturarbeiten auf der Baustelle kommen, was zu erheblichen Verlusten in Form von Mietausfällen für den Bauherrn führen kann. Abgedeckt sind die finanziellen Folgen einer Bauzeitverzögerung durch einen versicherten Sachschaden; dazu zählen Ausfall der Mieteinnahmen, Ansprüche der Mieter für Einlagerungskosten sowie Hotelkosten, erhöhte Kosten für die Baufinanzierung sowie Verzugsschäden der Mieter für Löhne und Gehälter.