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Bausparvertrag Versicherungsvergleich

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Bausparvertrag Versicherungsvergleich

Der Bausparvertrag ist eine feste Kombination eines Altersvorsorgevertrages verbunden mit einer Darlehensoption. Es können aus dem Altersvorsorgevermögen 100 % des geförderten Altersvorsorgekapitals u. a. für die Anschaffung oder Herstellung selbst genutzten Wohneigentums entnommen und gleichzeitig dazu die Darlehensoption in Anspruch genommen werden.
Damit Bausparverträge als zertifizierte Altersvorsorgeverträge gelten, darf eine Auszahlung nur der Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnimmobilie bzw. deren Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase dienen oder in Form einer lebenslangen Rente (mit der Möglichkeit einer 30-prozentigen Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn) vorgesehen sein.


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Bausparvertrag

Risikoversicherung Bausparvertrag

Einige Bausparkassen verbinden die Darlehensauszahlung mit einer Pflichtlebensversicherung. Dabei handelt es sich durchweg um so genannte Risikolebensversicherungen. Versichert ist der jeweilige Darlehensrestbetrag. Da eine Kapitalansammlung nicht erfolgt und im Erlebensfall somit kein Auszahlungsanspruch gegeben ist, können die Beiträge niedrig gehalten werden. Trotzdem sind zum Teil nicht unerhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bausparkassen zu verzeichnen. Die Beiträge werden meist zusätzlich zu den Tilgungsbeiträgen verlangt. Es gibt jedoch auch die Regelung, dass die Tilgungsbeiträge die Versicherungsprämien mit beinhalten. In diesem Fall erhöht sich durch den Versicherungsschutz die monatlich zu erbringende Leistung nicht. Dafür verlängert sich die Laufzeit geringfügig.

Bausparvertrag

Belastung Bausparvertrag

Will man also die Finanzierungsart mit einem normalen Bankdarlehen vergleichen, so kann dies nur geschehen, indem man sich von der Bank und von der Bausparkasse die Gesamtbelastung über die Gesamtlaufzeit geben lässt. Die Alternative zur Zwischenfinanzierung ist auch die, dass der Bausparer die Bausparkasse anschreibt und unter Umständen eine Teilherabsetzung der Bausparsumme verlangt, damit die Zuteilung schneller möglich ist. Auch hier gilt, dass im Einzelfall genau gerechnet werden muss, was günstiger ist.

Bausparvertrag

Kapitalentnahme Bausparvertrag

Möglichkeit, das in einem Altersvorsorgevertrag angesparte geförderte Altersvorsorgekapital vollständig für die Anschaffung oder Herstellung von nach dem 31.12.2007 erworbenen Wohneigentum zu entnehmen. Zudem kann es zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum (auch Altdarlehen) verwendet werden. Hat der Zulageberechtigte mehrere Altersvorsorgeverträge, kann die Entnahmemöglichkeit für jeden dieser Verträge genutzt werden. Eine Rückzahlung des für den Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie entnommenen Betrages (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag) auf den Riester-Vertrag ist nicht mehr nötig.

Bausparvertrag

Bausparvertrag bei Scheidung

Wurde eine selbst genutzte Immobilie mit gefördertem Altersvorsorgevermögen von einem Ehepaar angeschafft bzw. hergestellt und kommt es zu einer Scheidung, ergeben sich verschiedene Möglichkeiten. Hat nur ein Ehepartner die Eigenheimrentenförderung für die Anschaffung bzw. Herstellung für die Immobilie verwendet und bleibt weiter in der Wohnung, so ergibt sich in diesem Fall keine Änderung. Das Wohnförderkonto bleibt weiterhin bei ihm bestehen. Bekommt der andere Ehepartner, der keine Förderung für die Anschaffung bzw. Herstellung der Immobilie aufgewendet hat, die Wohnung zugesprochen, erfolgt eine Übertragung des Wohnförderkontos auf diesen Ehepartner. Haben beide mit gefördertem Vermögen die Immobilie erworben und kommt es zur Scheidung, so wird das Wohnförderkonto des Ausziehenden auf den Verbleibenden übertragen.

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Bausparvertrag

Gibt es eine Mindestsumme beim Bausparvertrag bei Kapitalentnahme?

Nein, es ist keine Mindestsumme bei Kapitalentnahme vorgesehen. Für Altersvorsorgeverträge, die vor dem 1.1.2008 abgeschlossen wurden, gelten die verbesserten Entnahmeregelungen erst ab dem Veranlagungszeitraum 2010. Bis dahin gilt für diese Verträge die Mindestentnahmesumme i. H. v. 10.000 EUR.