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Beitragsvergleich Bausparvertrag

Der Bausparvertrag ist eine feste Kombination eines Altersvorsorgevertrages verbunden mit einer Darlehensoption. Es können aus dem Altersvorsorgevermögen 100 % des geförderten Altersvorsorgekapitals u. a. für die Anschaffung oder Herstellung selbst genutzten Wohneigentums entnommen und gleichzeitig dazu die Darlehensoption in Anspruch genommen werden.
Damit Bausparverträge als zertifizierte Altersvorsorgeverträge gelten, darf eine Auszahlung nur der Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnimmobilie bzw. deren Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase dienen oder in Form einer lebenslangen Rente (mit der Möglichkeit einer 30-prozentigen Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn) vorgesehen sein.


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Bausparvertrag

Darlehenskündigung Bausparvertrag

Besondere Ankündigungen oder gar die Kündigung des Darlehens oder eines Darlehensteils sind bei allen Bausparkassen nicht erforderlich.

Bausparvertrag

Zuteilung Bausparvertrag

Da die Zwischenkreditlaufzeiten von den Zuteilungsverhältnissen der einzelnen Bausparkassen abhängen, können die genannten Laufzeiten nur als Anhaltspunkte dienen. Zwischenkredite werden nach der Zuteilung des Bausparvertrags durch die zugeteilte Bausparsumme abgelöst. Teilweise erfolgt eine Rückzahlung durch das zum Zuteilungszeitpunkt vorhandene Sparguthaben einschließlich der Sparguthabenzinsen. Für den Restbetrag tritt dann das zinsgünstige Bauspardarlehen ein.

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Nachgelagerte Besteuerung Bausparvertrag

Die Gleichbehandlung von gefördertem Wohneigentum mit anderen Altersvorsorgeanlagen bedeutet neben der vollen Förderung in der Ansparphase auch die nachgelagerte Besteuerung des im Wohneigentum gebundenen Altersvorsorgevermögens (entnommenes Guthaben und Tilgungsleistungen). Als Grundlage für diese Art der Besteuerung ist nur der Umfang der tatsächlich in Anspruch genommenen Förderung (nicht der Nutzungswert) zu erfassen. Mit Beginn der Auszahlungsphase - frühestens mit 60, spätestens mit 68 Jahren - muss der Förderberechtigte den bis dahin fiktiv angesparten Betrag des Wohnförderkontos (vgl. nächstes Kapitel) mit seinem individuellen Steuersatz versteuern.

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Darlehen bei Übertragung Bausparvertrag auf Vertrag des Ehepartners

Hat der Zulageberechtigte die Förderung in Anspruch genommen und stirbt, gilt dies als Aufgabe der Selbstnutzung. Der noch nicht zurückgeführte Betrag des Wohnförderkontos wird dem Erblasser zugerechnet, sodass in dessen letzter Steuererklärung die nachgelagerte Besteuerung vorgenommen wird. Ausnahme: Der überlebende Ehegatte kann, ohne dass es zu einer sofortigen Versteuerung kommt, die Wohnung übernehmen. Voraussetzung ist, dass er innerhalb eines Jahres Eigentümer der Wohnung wird, sie zu eigenen Wohnzwecken nutzt und die Ehegatten im Zeitpunkt des Todes zusammenveranlagt waren. In diesem Fall führt der Anbieter das Wohnförderkonto für den überlebenden Ehegatten fort.

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Zinsen Bausparvertrag

Vom Zuteilungstermin an steht die Bausparsumme zur Auszahlung bereit. Für die Bereithaltung des Bauspardarlehens berechnen die Bausparkassen Zinsen. Der Zinssatz liegt zwischen 2 und 3 % des bereitgehaltenen Bauspardarlehens jährlich. In der Regel werden diese Bereitstellungszinsen nicht sofort, sondern erst nach einer kostenlosen Bereithaltungszeit, die bis zu 6 Monate beträgt, fällig. In diesem Punkt sind die Bedingungen der Bausparkassen sehr unterschiedlich.