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Gute Bausparvertrag

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Gute Bausparvertrag

Der Bausparvertrag ist eine feste Kombination eines Altersvorsorgevertrages verbunden mit einer Darlehensoption. Es können aus dem Altersvorsorgevermögen 100 % des geförderten Altersvorsorgekapitals u. a. für die Anschaffung oder Herstellung selbst genutzten Wohneigentums entnommen und gleichzeitig dazu die Darlehensoption in Anspruch genommen werden.
Damit Bausparverträge als zertifizierte Altersvorsorgeverträge gelten, darf eine Auszahlung nur der Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnimmobilie bzw. deren Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase dienen oder in Form einer lebenslangen Rente (mit der Möglichkeit einer 30-prozentigen Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn) vorgesehen sein.


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Bausparvertrag

Freie Bausparvertrag Wahl

Dies hat für die Kunden den Vorteil, dass sie die Restschuldversicherung bzw. die Risikoversicherung frei wählen können. Oft ist es so, dass die Restschuldversicherung über eine Bausparkasse wesentlich teurer ist als eine Restschuld- bzw. Risikoversicherung eines anderen günstigen Anbieters.

Bausparvertrag

Teilauszahlungen Bausparvertrag

Während das Bausparguthaben sofort nach Vertragszuteilung ausgezahlt werden kann, ist die Auszahlung des Bauspardarlehens erst möglich, wenn die ordnungsmäßige Sicherheit erfolgt ist und das Schuldanerkenntnis unterschrieben vorliegt. Die Darlehensauszahlung erfolgt entweder in einer Summe nach Fertigstellung des Objekts oder in Teilbeträgen entsprechend dem Baufortschritt. In der Regel werden folgende Teilauszahlungen angeboten: - 50 % nach Fertigstellung des Rohbaus
- 25 % nach Fertigstellung des Innenputzes
- 25 % nach restloser Fertigstellung des Beleihungsobjekts

Bausparvertrag

Riester Zulage Bausparvertrag

Rückwirkend zum 1.1.2008 führen Beiträge auf einen zertifizierten Bausparvertrag zu einer Riester-Zulage und evtl. zusätzlich zu einer Steuerersparnis. Das Gleiche gilt für Tilgungsleistungen, wenn es zur Darlehensphase kommt. Damit Bausparverträge als zertifizierte Altersvorsorgeverträge gelten, darf eine Auszahlung nur der Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnimmobilie bzw. deren Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase dienen oder in Form einer lebenslangen Rente (mit der Möglichkeit einer 30-prozentigen Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn) vorgesehen sein. Möglich ist vor dem 60. Lebensjahr eine förderunschädliche Übertragung auf einen anderen zertifizierten Bausparvertrag oder einen Geld-Riester-Vertrag.

Bausparvertrag

Bausparvertrag bei Scheidung

Wurde eine selbst genutzte Immobilie mit gefördertem Altersvorsorgevermögen von einem Ehepaar angeschafft bzw. hergestellt und kommt es zu einer Scheidung, ergeben sich verschiedene Möglichkeiten. Hat nur ein Ehepartner die Eigenheimrentenförderung für die Anschaffung bzw. Herstellung für die Immobilie verwendet und bleibt weiter in der Wohnung, so ergibt sich in diesem Fall keine Änderung. Das Wohnförderkonto bleibt weiterhin bei ihm bestehen. Bekommt der andere Ehepartner, der keine Förderung für die Anschaffung bzw. Herstellung der Immobilie aufgewendet hat, die Wohnung zugesprochen, erfolgt eine Übertragung des Wohnförderkontos auf diesen Ehepartner. Haben beide mit gefördertem Vermögen die Immobilie erworben und kommt es zur Scheidung, so wird das Wohnförderkonto des Ausziehenden auf den Verbleibenden übertragen.

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Bausparvertrag

Bausparvertrag Vorfinanzierung

Die Vorfinanzierung eines Bausparvertrags ist in der Regel teurer als eine normale Hypothek von einem Kreditinstitut, da, solange die Vorfinanzierung läuft, der Bausparvertrag mit einem sehr niedrigen Guthabenzins angespart werden muss. Von einem solchen Angebot ist grundsätzlich Abstand zu nehmen. Wenn dies trotzdem in Betracht kommt, so ist wiederum von der Bausparkasse und von dem Kreditinstitut ein Gesamtfinanzierungsplan mit den Gesamtkosten und monatlicher Belastung einzuholen, damit ein wirklicher Vergleich möglich ist.