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Bausparvertrag

Der Bausparvertrag ist eine feste Kombination eines Altersvorsorgevertrages verbunden mit einer Darlehensoption. Es können aus dem Altersvorsorgevermögen 100 % des geförderten Altersvorsorgekapitals u. a. für die Anschaffung oder Herstellung selbst genutzten Wohneigentums entnommen und gleichzeitig dazu die Darlehensoption in Anspruch genommen werden.
Rückwirkend zum 1.1.2008 führen Beiträge auf einen zertifizierten Bausparvertrag zu einer Riester Zulage und evtl. zusätzlich zu einer Steuerersparnis. Das Gleiche gilt für Tilgungsleistungen, wenn es zur Darlehensphase kommt.
Damit Bausparverträge als zertifizierte Altersvorsorgeverträge gelten, darf eine Auszahlung nur der Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnimmobilie bzw. deren Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase dienen oder in Form einer lebenslangen Rente (mit der Möglichkeit einer 30-prozentigen Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn) vorgesehen sein. Möglich ist vor dem 60. Lebensjahr eine förderunschädliche Übertragung auf einen anderen zertifizierten Bausparvertrag oder einen Geld Riester Vertrag. Fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich weitere Informationen und einen individuellen zum Thema Bausparvertrag an.


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Werbungskosten Bausparvertrag

In einigen Tarifen wird neben der Darlehensgebühr ein Agio berechnet und der Darlehensschuld zugeschlagen. Da sowohl das Agio als auch das Disagio steuerlich zu den Geldbeschaffungskosten zählt, die sofort als Werbungskosten geltend gemacht werden können, ergibt sich bei vermieteten Objekten durch die Disagio-Variante ein Vorziehen der Kosten in Höhe des Disagios und damit der Steuervergünstigung auf das erste Laufzeitjahr. Demgegenüber sind Disagiolösungen für Bausparer, die selbst in das eigene Heim einziehen, uninteressant, da dort die Finanzierungskosten steuerlich nicht geltend gemacht werden können.

Bausparvertrag

Bausparvertrag Auszahlung

Für die Sicherstellung und Auszahlung des Zwischenkredits gelten die gleichen Richtlinien wie für Bauspardarlehen, soweit sich der Zwischenkredit auf den zum Zeitpunkt der Zwischenfinanzierung nicht angesparten Teil der Bausparsumme bezieht und der Zwischenkredit von der Bausparkasse bewilligt wird. Für den Zwischenkredit in Höhe des Sparguthabens wird das Sparguthaben verpfändet. Er kann daher sofort nach Abgabe einer entsprechenden Erklärung und Unterzeichnung des Schuldanerkenntnisses (meist im Kreditantrag enthalten) ausgezahlt werden.

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Günstigerprüfung Bausparvertrag

Die Günstigerprüfung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Ist der Anspruch auf Zulage höher als der sich aus dem Sonderausgabenabzug ergebende Steuervorteil, so erhält der Steuerpflichtige keine Steuererstattung. Ergibt die Günstigerprüfung jedoch, dass der Steuerpflichtige durch den Sonderausgabenabzug eine höhere steuerliche Förderung erhalten würde, so wird die über den Zulagenanspruch hinausgehende Steuerermäßigung dem Steuerpflichtigen direkt ausgezahlt.

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Bausparvertrag - Was ist ein Wohnförderkonto?

Unter einem Wohnförderkonto versteht man ein fiktives Konto, das bei der nachgelagerten Besteuerung eine wichtige Rolle spielt. Hierbei werden die Kapitalentnahme, die Tilgungsleistungen, die staatliche Zulage-Förderung sowie in der Ansparphase eine jährliche Erhöhung des Wohnförderkontostandes um 2 % vermerkt. Mit Beginn der Auszahlungsphase wird das Wohnförderkonto abgebaut über einen Zeitraum zwischen Renteneintritt und dem 85. Lebensjahr. Ab diesem Zeitpunkt wird der Betrag auf dem Wohnförderkonto nicht weiter erhöht.

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Kumulierung Bausparvertrag

Eine Kumulierung von Darlehen gegen Negativerklärung mit einem Blankodarlehen ist grundsätzlich nicht möglich. Dagegen können dem Bausparer bei mehreren Pfandobjekten und mehreren Bausparverträgen ohne solche Bedenken mehrere Darlehen gegen Negativerklärung gewährt werden.