Berufsunfähigkeitsversicherung
Leistungen Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist als Rentenversicherung ausgestaltet und ihrer rechtlichen und rechnungsmäßigen Ausgestaltung nach eine
Risikoversicherung. Dabei trägt der Versicherer die Gefahr, dass der Versicherte vorzeitig berufsunfähig wird.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Begriff Krankheit charakterisiert eine Abweichung von den normalen physiologischen Funktionen des Körpers bzw. seiner Organe.
Eine Körperverletzung liegt vor, wenn durch ein äußeres Ereignis ein Organ im weitesten Sinne geschädigt wird.
Kräfteverfall ist das Nachlassen der körperlichen und geistigen Kräfte oder die Minderung der Belastbarkeit über den altersentsprechenden Zustand hinaus.
Auch Dauerzustände als Folgen von Krankheit oder Körperverletzung wie Blindheit, Taubheit, Fehlen von Gliedmaßen und Organen sind
versicherte Ursachen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Als Krankheit ist auch ein Gesundheitszustand anzusehen, der zwar nicht unmittelbar an der
Berufsausübung hindert, aber aus ärztlicher Sicht dazu zwingt, den Beruf aufzugeben, um dadurch eine ernste Verschlimmerung oder
Gefährdung der Gesundheit zu vermeiden.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung Selbstständige
Nach der ständigen BGH-Rechtsprechung ist einem früher beruflich Selbstständigen die Aufnahme einer Tätigkeit in abhängiger Stellung
nicht generell unzumutbar. Es müssen allerdings alle Vergleichskriterien im Hinblick auf den Vergleichsberuf erfüllt sein
(BGH, 11.11.1987, VersR 1988, 234, 235).
Besonderheiten ergeben sich bei Selbstständigen daraus, dass ihre Berufsausübung dem Grunde nach selbstbestimmt und nicht
fremdbestimmt ist, so dass die Arbeitszeiteinteilung selbst gestaltet und bestimmte, nicht mehr selbst ausführbare Tätigkeiten auf
Mitarbeiter verlagert oder durch Neueinstellung und Fremdaufträge umverteilt werden können.