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Günstigste Berufsunfähigkeitsversicherung

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Günstigste Berufsunfähigkeitsversicherung

Jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte muss derzeit seinen Beruf wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorzeitig aufgeben. Deshalb zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den sehr wichtigen Versicherungen, will man sich vor finanziellen Problemen schützen. Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rheuma- und Gelenkkrankheiten, Erkrankungen der Atemwege, psychische Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen sowie Krebs und in geringem Umfang Unfälle.
Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Einkommensbezieher interessant.


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Nichtversicherbare Personengruppen Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Versicherer sehen bestimmte Personengruppen als nicht versicherbar an, so dass die Vertragsform Berufsunfähigkeitsversicherung von vornherein ausscheidet. Hierzu gehören:
- Angehörige von Berufen mit stark schwankenden und unregelmäßigen Einkommen, z. B. Saisonarbeiter
- Personen, die noch keinen Beruf ausüben, wie Schüler und Studenten (einige Versicherer bieten allerdings Versicherungsmöglichkeiten)
- Angehörige von Berufen mit speziellen künstlerischen Fähigkeiten, wie z. B. Artisten, Akrobaten, Dompteure
- Ambulante Händler, Schausteller
- Rennfahrer und Berufssportler aller Art
- Blinde, Taubstumme
- Piloten, Fluglehrer, Fallschirmspringer, Taucher

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Beurteilungskriterien Berufsunfähigkeitsversicherung

Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall sowie Pflegebedürftigkeit sind ärztlich nachzuweisen und eine der zu erfüllenden Voraussetzungen für eine Leistung des Lebensversicherers. Deshalb muss der Gesundheitszustand der versicherten Person objektiv von dem Normalzustand so stark und nachhaltig abweichen, dass damit gleichzeitig die berufliche Leistungsfähigkeit oder die berufliche Einsatzmöglichkeit dauerhaft ausgeschlossen oder beeinträchtigt ist. Rein subjektiv empfundene Beschwerden, die mit vorhandenen diagnostischen Mitteln nicht objektivierbar sind, können insofern keine Berücksichtigung finden.

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Dienstunfähigkeitsklausel Beamtenklausel Berufsunfähigkeitsversicherung

Für Personen im Dienst- bzw. Beamtenverhältnis erweitert diese Klausel den Versicherungsschutz bei Beamten des öffentlichen Dienstes, soweit eine Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung, beides wegen medizinisch festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit, erfolgt (Polizeidienstunfähigkeit, Dienstunfähigkeit bei Zeit- und Berufssoldaten).

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Beitragserhöhungen (Dynamik) Berufsunfähigkeitsversicherung

Planmäßige Beitragserhöhungen können bereits bei Vertragsabschluss vereinbart werden. Diese sog. Dynamikvereinbarungen dienen der Anpassung der BU-Rente an die normalerweise steigenden Einkommensverhältnisse im Zeitablauf, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt. Vor Vertragsabschluss sollte man sich Klarheit darüber verschaffen, ob die Bedingungen eine Beitragsanpassungsklausel enthalten oder nicht. Auch eine Dynamisierung der Leistung nach dem Eintritt des Leistungsfalls, abhängig oder unabhängig von der Überschusssituation des Versicherers sollte berücksichtigt werden.

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Versicherungs- und Leistungsdauer Berufsunfähigkeitsversicherung

Versicherungs- und Leistungsdauer können identisch sein. Dies ist bei den meisten Vertragsabschlüssen noch der Fall. Allerdings werden von mehreren Versicherern auch Kombinationsmöglichkeiten offeriert, bei denen eine verlängerte Leistungsdauer vereinbart werden kann. So könnte z. B. für einen 30jährigen Familienvater eine Zusatzabsicherung darin bestehen, dass eine Versicherungsdauer von 10 Jahren und eine Leistungsdauer bis zum Endalter 60. Lebensjahr vereinbart wird. Wird die versicherte Person im Zeitraum zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr berufsunfähig, so wird die Leistung bis zum 60. Lebensjahr erbracht. Bei BU nach dem 40. Lebensjahr besteht kein Versicherungsschutz mehr.