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Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Rentenreformgesetz RRG 1999 hat durch seine neuen Leistungsvoraussetzungen und Leistungskürzungen die Notwendigkeit zur privaten Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos weiter verschärft. In Deutschland muß derzeit jeder vierte Arbeitnehmer und fünfte Angestellte seinen Beruf wegen Berufsunfähigkeit, oder Erwerbsunfähigkeit seinen ausgeübten Beruf vorzeitig aufgeben. Deshalb zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den sehr wichtigen Versicherungen, will man sich vor finanziellen Problemen schützen. Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rheuma- und Gelenkkrankheiten, Erkrankungen der Atemwege, psychische Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen sowie Krebs und in geringem Umfang Unfälle. Unsere unabhängigen Experten beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich über die verschiedenen Tarife und Leistungsangebote der jeweiligen Berufsunfähigkeitsversicherung Anbieter.
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Versicherungsbedingungen Berufsunfähigkeitsversicherung

Die bis 1994 genehmigungspflichtigen und marktüblichen Besonderen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ)und Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung wurden in den letzten Jahren durch die überarbeiteten und individueller gestalteten Besonderen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ 95 oder BUZ 96) bzw. Bedingungen 95 für den Fall der Berufsunfähigkeit ersetzt. BUZ und Berufsunfähigkeitsversicherung, also Zusatzversicherung und selbstständige Vertragsform, sehen keine Unterschiede in der Form der Leistung vor.

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Rentenleistung Berufsunfähigkeitsversicherung

Liegt bei der versicherten Person BU infolge Pflegebedürftigkeit vor, so ergibt sich die Rentenhöhe anteilig entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Die Renten werden im voraus entsprechend der vereinbarten Rentenzahlungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich an den vereinbarten Fälligkeitstagen gezahlt.

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Fluguntauglichkeitsklausel Berufsunfähigkeitsversicherung

Das BU-Risiko bei Luftfahrten wird grundsätzlich ausgeschlossen und nur für bestimmte Einzelfälle (Fluguntauglichkeitsklausel für das Cockpitpersonal) vereinbart. Ansonsten hängt der Versicherungsschutz von der Art des Luftfahrzeuges, der Art des Fluges und der Fahrgasteigenschaft des Versicherten ab. Ein Leistungsanspruch besteht nur dann, wenn die BU bei Reise- oder Rundflügen des Versicherten als Fluggast in einem Propeller- oder Strahlflugzeug oder in einem Hubschrauber verursacht wird. Bei dem Wiederaufleben der vollen Leistungspflicht des Versicherers, z. B. nach Erlöschen oder Beitragsfreistellung des Vertrages, können Ansprüche nicht aufgrund solcher Ursachen geltend gemacht werden, die während der Unterbrechung des vollen Versicherungsschutzes eingetreten sind.

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Risikolebensversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Kombination mit der Risikolebensversicherung dürfte die preisgünstigste Absicherungsform für das BU-Risiko sein. Es wird auf die Kapitalbildung und die hierfür erforderlichen Sparanteile der Beiträge verzichtet. Dafür handelt es sich auch um eine ausgesprochene Risikoabsicherung für Todesfall und BU. Eine Umtauschoption in eine Kapitallebensversicherung wird oft angeboten. Besteht Versorgungsbedarf für eine BU-Leistung, so sollte zunächst geprüft werden, ob und zu welchen Konditionen ein Einschluss in schon bestehende Kapitalleben-, Renten- oder Risikolebensversicherungen möglich ist. Dabei sollte auf identische Vertragsdauern der Haupt- und BU-Zusatzversicherung geachtet werden. Möglichst sollte die BUZ bis zum 65. Lebensjahr, mindestens 63. Lebensjahr eingeschlossen werden. Normalerweise ist eine erneute Gesundheitsprüfung für den Einschluss der BUZ erforderlich.

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Kostenbeihilfe Übergangshilfe Berufsunfähigkeitsversicherung

Ist eine Rente mitversichert, erfolgt als Kostenbeihilfe von bis zu dreimal jeweils ein fester Betrag für Rehabilitationsmaßnahmen. Neben dieser kostenlosen Assistance-Leistung kann auch eine Übergangsleistung zusätzlich bis zur Höhe einer BU-Jahresrente vereinbart werden, wobei dann ein entsprechender Beitragszuschlag zu entrichten ist. Mit dieser Zusatzleistung können z. B. notwendige Umbaumaßnahmen finanziert werden. Sozialversicherungsklausel, Die BU-Leistung erfolgt bei Vorlage eines BU-/EU-Sozialrentenbescheids ohne weitere Prüfung. Zumeist wird dabei auf den Bezug einer EU-Rente abgestellt sowie teilweise zusätzlich auf das Überschreiten des 55. Lebensjahres.