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Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Rentenreformgesetz RRG 1999 hat durch seine neuen Leistungsvoraussetzungen und Leistungskürzungen die Notwendigkeit zur privaten Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos weiter verschärft. In Deutschland muß derzeit jeder vierte Arbeitnehmer und fünfte Angestellte seinen Beruf wegen Berufsunfähigkeit, oder Erwerbsunfähigkeit seinen ausgeübten Beruf vorzeitig aufgeben. Deshalb zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den sehr wichtigen Versicherungen, will man sich vor finanziellen Problemen schützen. Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rheuma- und Gelenkkrankheiten, Erkrankungen der Atemwege, psychische Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen sowie Krebs und in geringem Umfang Unfälle. Unsere unabhängigen Experten beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich über die verschiedenen Tarife und Leistungsangebote der jeweiligen Berufsunfähigkeitsversicherung Anbieter.
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Versicherbare Personengruppen Berufsunfähigkeitsversicherung

Für einige Berufsgruppen wird regelmäßig ein berufsbedingter Beitragszuschlag aufgrund erhöhter Gefährdung bei der Berufsausübung oder Spezialisierung erhoben:
- Schornsteinfeger, Schornsteinbauer, Gerüstbauer
- Steinmetze, Steinbildhauer, Schmiede, Steinbrucharbeiter
- Arbeiter, Chemiker und Ingenieure bei Sprengstoffherstellern
- Feuerwehrleute und Technischer Hilfsdienst
- Arbeiter, Bierbrauer, Kellner, Bierverleger im Alkoholgewerbe
- Sandbläser, Quecksilberverarbeitung, Glasbläser, Bleigießer
- Müllabfuhr, Baggerbetriebe, Baugewerbe, Bergbau, Landwirte
- Kraftfahrer von LKW und Omnibussen, Frachtführer
- Holzfäller, Sägewerker, Schneidemühlen, Sägemühlen

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Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung Rente

Im Idealfall sollte die Höhe der versicherten BU-Rente so bemessen sein, dass es bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht zu einer erheblichen und nicht verkraftbaren Einkommenseinbuße kommt. Freiberufler und Selbstständige können die BU-Rente i. d. R. bis zu 75 Prozent des letzten Nettoeinkommens versichern. Ab bestimmten Größenordnungen werden Einkommensnachweise bzw. die Vorlage der letzten Steuererklärungen verlangt. Arbeitnehmer sollten mindestens 30 Prozent des letzten Nettoeinkommens als BU-Rente versichern. Konkret kann die Differenz zwischen Rentenanwartschaft aus gesetzlicher Rentenversicherung und eventuell bestehender betrieblicher Altersversorgung zum aktuellen Nettoeinkommen versichert werden.

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Anwaltsklausel Berufsunfähigkeitsversicherung

Anwaltsklausel für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Diese rechts- und steuerberatenden Berufe können nicht auf eine andere Tätigkeit als die ausgeübte verwiesen werden. Tätigkeitsklausel für Inhaber, Leiter und Mitarbeiter eines Unternehmens, die in ihrem Beruf sowohl kaufmännisch wie sportlich tätig sind. Es kann dann nur die kaufmännische Tätigkeit versichert werden. Fluguntauglichkeitsklausel/loss of license-Klausel für Piloten und Cockpit-Personal bei krankheitsbedingtem Lizenzverlust. Seedienstuntauglichkeitsklausel für Kapitäne und Seeoffiziere, falls diese wegen Seeuntauglichkeit von ihrem Patent keinen Gebrauch machen können

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Beitragsveränderungen Berufsunfähigkeitsversicherung

Änderungsvereinbarungen wie Stundungen, Ruhen des Vertrages, Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung, Rückkauf oder Beendigung der BUZ/BUV können Auswirkungen auf die weitere Beitragszahlung haben. Gerät der VN vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten (Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten, unbezahlter Urlaub), so wird oftmals die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung von Haupt- und Zusatzversicherung angeboten. Normalerweise ist dann bei Wiederaufnahme des Versicherungsschutzes eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Einige Versicherer verzichten hierauf, wenn die Versicherung innerhalb von 6 Monaten wieder in Kraft gesetzt wird.

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Leistungsdauer Berufsunfähigkeitsversicherung

Grundsätzlich sind Leistungsdauer und Versicherungsdauer zu unterscheiden. Die Leistungsdauer umfasst den Zeitraum, während dessen die versicherte Person aufgrund BU eine BU-Rente und/oder Beitragsbefreiung erhält. Die Zahlung der versicherten BU-Rente und die Beitragsbefreiung für Hauptversicherung und Zusatzversicherungen enden somit typischerweise zu dem im Antrag fixierten und in der Police dokumentierten Zeitpunkt, meist das 60., 63. oder 65. Lebensjahr. Die Versicherungsdauer charakterisiert den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz gegen das BU-Risiko besteht. Typischerweise muss die BU bis zum Ende der Versicherungsdauer, 60., 63. oder 65. Lebensjahr, eingetreten sein, damit eine Leistung erfolgen kann.