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Jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte muss derzeit seinen Beruf wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorzeitig aufgeben. Deshalb zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den sehr wichtigen Versicherungen, will man sich vor finanziellen Problemen schützen. Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rheuma- und Gelenkkrankheiten, Erkrankungen der Atemwege, psychische Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen sowie Krebs und in geringem Umfang Unfälle.
Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Einkommensbezieher interessant.


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Berufsunfähigkeitsversicherung

Leistungen Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist als Rentenversicherung ausgestaltet und ihrer rechtlichen und rechnungsmäßigen Ausgestaltung nach eine Risikoversicherung. Dabei trägt der Versicherer die Gefahr, dass der Versicherte vorzeitig berufsunfähig wird.

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Berufsunfähigkeitsversicherung Rentenhöhe

Bei Monatsrenten über 2.500 EUR kommen differenziertes Blutbild, Nüchtern Blutzucker, SBPT, GammaGT, Harnsäure, Kreatinin, CHE und i. d. R. eine Selbstauskunft zusätzlich zur ärztlichen Untersuchung hinzu. Die Gesundheitsprüfung für die BUZ unterscheidet sich signifikant von der für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Teilweise wird ab 4.000 EUR Monatsrente eine große ärztliche Untersuchung mit einer zusätzlichen Thorax-Röntgenaufnahme verlangt. Die Untersuchungsgrenzen können in den Annahmerichtlinien der Versicherer unterschiedlich ausgestaltet sein.

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Berufsunfähigkeitsversicherung Ärzteklausel

Ärzteklausel für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker Durch diese Klausel wird die Verweisungsmöglichkeit bei Ärzten eingeengt, wenn Möglichkeiten fehlen, eine andere Tätigkeit aufzunehmen (sog. Facharztklausel). Nach ihr können Fachärzte nicht mehr auf Vergleichsberufe außerhalb ihres Fachbereichs verwiesen werden.

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Beitragszahlung Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Beiträge sind je nach Vereinbarung laufend für jede Versicherungsperiode oder als Einmalbeitrag zu entrichten. Die Versicherungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die laufenden Beiträge werden zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Für die unterjährige Zahlungsweise werden meist Ratenzuschläge erhoben. Der Einlösungsbeitrag wird sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. Alle weiteren Folgebeiträge sind jeweils zum vereinbarten Fälligkeitstag zu zahlen. Für Beitragsstundungen sind schriftliche Vereinbarungen mit dem Versicherer erforderlich. Für den Zahlungsverzug beim Erstbeitrag bzw. Folgebeitrag gelten die üblichen Regelungen.

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Rückwirkende Anerkennung Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Versicherer zahlen bei Verwendung einer Formulierung wie so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit erst ab dem 7. Monat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit. Hiervon abweichend ist vereinbar, dass bereits ab Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt wird, auch wenn der Arzt in den ersten sechs Monaten noch keine klare Prognose abgeben kann, eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit aber besteht. Teilweise wird auch bei verspäteter BU-Meldung bis zu einem Jahr rückwirkend geleistet, wenn den Kunden kein Verschulden hierfür trifft.