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Beitragsvergleich Firmenversicherung

Mit einer Firmenversicherung kann sich ein Unternehmen vor möglicherweise existenzbedrohenden Schadenersatzansprüchen Dritter schützen.
Spezielle Deckungskonzepte für die betrieblichen Haftpflichtrisiken einzelner Branchen (z. B. Handwerker Firmen) sind ebenso wie die als Teil der Firmenversicherung integrierbare erweiterte Produkthaftpflichtversicherung Gegenstand separater Beiträge. Entsprechendes gilt für die Versicherung der Umwelthaftpflichtrisiken der Unternehmen über die Umwelthaftpflicht- und die Umweltschadensversicherung.


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Firmenversicherung Deckung

Spezielle Deckungskonzepte für die betrieblichen Haftpflichtrisiken einzelner Branchen (z. B. EDV-Unternehmen) sind ebenso wie die als Teil der Firmenversicherung integrierbare erweiterte Produkthaftpflichtversicherung Gegenstand separater Beiträge. Entsprechendes gilt für die Versicherung der Umwelthaftpflichtrisiken der Unternehmen über die Umwelthaftpflicht- und die Umweltschadensversicherung.

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Firmenversicherung Besonders zu vereinbarende Auslandsdeckung

Nur nach besonderer Vereinbarung erstreckt sich der Versicherungsschutz auf im Ausland vorkommende Versicherungsfälle: durch Erzeugnisse, die der VN dorthin geliefert hat oder hat liefern lassen (sog. direkter Export), aus Montagearbeiten, Wartungsarbeiten und Reparaturarbeiten im Ausland. Derartige Auslandsrisiken verlangen eine eigenständige Bewertung, weil sich die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Ausmaß möglicher Haftpflichtschäden sowie die Möglichkeit der Zuordnung von Haftpflichtansprüchen im Vergleich zu den Standardrisiken deutlich erhöht.

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Firmenversicherung Obliegenheiten

Obliegen heiten sind dem Versicherungsnehmer auferlegte Verhaltenspflichten, deren Verletzung unter den in Ziff. 4.4 behandelten Voraussetzungen zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann. Die AHB regeln die Obliegenheiten in § 5 und die Voraussetzungen der Leistungsfreiheit in § 6.

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Prämienanpassungsklausel Firmenversicherung

§ 8 III AHB beinhaltet eine Prämienanpassungsklausel. Danach können die Versicherer die Folgejahresprämien erhöhen, wenn die durchschnittlichen Schadenzahlungen, welche die zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherer im vergangenen Kalenderjahr geleistet haben, gegenüber dem vorangegangenen Jahr um mindestens 5 Prozent angestiegen sind. Der Prozentsatz, um den sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen erhöht, wird von einem unabhängigen Treuhänder ohne aufsichtsrechtliche Mitwirkung jeweils zum 1. Juli eines Jahres ermittelt und auf die nächstniedrigere, durch fünf teilbare Zahl abgerundet. Die Prämienanpassung, die einen Teuerungsausgleich bezweckt, gilt für die vom 1. Juli an fälligen Folgejahresprämien und wird den Versicherungsnehmern mit den Prämienrechnungen bekannt gegeben. Die Versicherer sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Prämien um die vorstehenden Prozentsätze zu erhöhen. Die Entscheidung darüber liegt in ihrem Ermessen. Im - selteneren - Falle einer Verminderung des Durchschnitts der Prämienzahlungen wären die Versicherer hingegen verpflichtet, die Jahresprämie anzupassen.

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Firmenversicherung Adressatenkreis

Weil bereits die konventionelle Firmenversicherung nach den AHB einen großen Teil des Produkthaftpflichtrisikos deckt, soll die Zusatzdeckung nur solchen Unternehmen angeboten werden, die hierfür unter rechtlichen und tatsächlichen Aspekten tatsächlich einen Bedarf haben. Wie sich der Überschrift der Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Produkthaftpflichtversicherung von Industrie- und Handelsbetrieben (Produkthaftpflicht-Modell) entnehmen lässt, ist hierbei ausschließlich an solche Betriebe gedacht, die den im Rahmen des Produkthaftpflicht-Modells zusätzlich versicherbaren Haftpflichtrisiken ausgesetzt sind. Bei Letzteren handelt es sich vor allem um Schadenersatzansprüche aus dem Fehlen vereinbarter Eigenschaften und solche aus bestimmten reinen Vermögensschäden, von denen insbesondere Lieferanten von Produkten, die bei Dritten weiterverarbeitet werden, betroffen sind.