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Leistungen Firmenversicherung

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Leistungen Firmenversicherung

Mit einer Firmenversicherung kann sich ein Unternehmen vor möglicherweise existenzbedrohenden Schadenersatzansprüchen Dritter schützen.
Spezielle Deckungskonzepte für die betrieblichen Haftpflichtrisiken einzelner Branchen (z. B. Handwerker Firmen) sind ebenso wie die als Teil der Firmenversicherung integrierbare erweiterte Produkthaftpflichtversicherung Gegenstand separater Beiträge. Entsprechendes gilt für die Versicherung der Umwelthaftpflichtrisiken der Unternehmen über die Umwelthaftpflicht- und die Umweltschadensversicherung.


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Firmenversicherung

Firmenversicherung Erfüllungsausschluss

Der sog. Erfüllungsausschluss beruht auf dem Grundgedanken, dass die Erfüllungserwartung des Vertragspartners des VN nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes sein soll. Es soll verhindert werden, dass der VN sich seine Leistung durch den Versicherer bezahlen lässt. Dies gilt auch für den Fall, dass die Neuerstellung nicht vom VN, sondern von einem Dritten vorgenommen wird. Auch dabei handelt es sich nämlich um Kosten, die sonst vom VN selbst zur Erbringung seiner ordnungsgemäßen Leistung aufzuwenden wären. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass somit im Wesentlichen ausgeschlossen ist zum einen die eigentliche Vertragserfüllung, Der Versicherer braucht sich mit sämtlichen finanziellen Aufwendungen des VN, die auf Herstellung eines vertragsgemäßen Zustandes gerichtet sind, nicht zu befassen.

Firmenversicherung

Firmenversicherung Ausschlusstatbestand

Bei Tätigkeiten an Teilen einer beweglichen Sache erfasst der Ausschlusstatbestand die Sache insgesamt. Demnach ist z. B. die gesamte Heizungsanlage beim Ausbau eines Steuerelementes Ausschlussobjekt. Bei unbeweglichen Sachen greift die Tätigkeitsschadenklausel nur insoweit ein, als diese Sachen oder Teile von ihnen unmittelbar Gegenstand der Tätigkeit gewesen sind. Unbewegliche Sachen sind vor allem Grundstücke und Gebäude, bei denen eine massive Verbindung mit dem Erdboden besteht. Das Kriterium der Unmittelbarkeit ist hier eng auszulegen. Die Benutzung einer fremden Sache im Rahmen von Auftragsarbeiten, ohne dass diese ebenfalls Gegenstand des Auftrages sind (z. B. Benutzung als Materialablagefläche) genügt nicht.

Firmenversicherung

Selbstbehalt Firmenversicherung

Selbstbehalte sind versicherungsvertragliche Vereinbarungen, wonach der Versicherungsnehmer einen Teil des Haftpflichtschadens selbst zu tragen hat. Sie kommen in der Betriebshaftpflichtversicherung häufig vor, vor allem beim Einschluss bestimmter AHB-Deckungserweiterungen (z. B. Bearbeitungsschäden). Selbstbehalte verfolgen in erster Linie den Zweck, den Versicherungsschutz entsprechend der Risikosituation des Versicherungsnehmers kostengünstig zu gestalten. So kann der Versicherungsnehmer Bagatellschäden, ohne den Versicherer unter verhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand hierfür in Anspruch zu nehmen, selber regulieren und die hierfür gesparte Prämie zur Aufstockung der Deckungssumme einsetzen. Der Selbstbehalt soll darüber hinaus einen Anreiz zu schadenverhütendem Verhalten bieten.

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Firmenversicherung Ordentliche Kündigung

Bezüglich der Laufzeit des Vertrages ist generell von folgender Regelung in der Police auszugehen: Die Versicherung gilt für die Zeit vom ... mittags 12 Uhr bis ... mittags 12 Uhr mit der Maßgabe, dass sich das Versicherungsverhältnis bei Verträgen mit mindestens einjähriger Dauer mit dem Ablauf der Vertragszeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend verlängert, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine schriftliche Kündigung zugegangen ist. Zum Ablauf der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit ist somit der Vertrag drei Monate vorher kündbar. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, so verlängert er sich stillschweigend um ein Jahr und danach weiter von Jahr zu Jahr, es sei denn, er wird wiederum drei Monate vor Ablauf des jeweiligen weiteren Jahres gekündigt. Die Kündigung muss der anderen Partei drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen, um wirksam zu werden. § 9 I AHB bestimmt in diesem Zusammenhang, dass die Kündigung durch eingeschriebenen Brief erfolgen soll.

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Firmenversicherung

Firmenversicherung Mitversicherte Personen

Hinsichtlich des personellen Umfangs der Produkthaftpflichtversicherung kommt die in der Firmenversicherung übliche Risikobeschreibung zur Anwendung. Danach erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht nur auf den VN, sondern auch auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht der gesetzlichen Vertreter des VN und solcher Personen, die er zur Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes oder eines Teiles desselben angestellt hat, in dieser Eigenschaft; sämtlicher übrigen Betriebsangehörigen für Schäden, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtungen verursachen. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des VN gemäß SGB VII handelt.