Fondsgebundene Lebensversicherung
Mindestverzinsung Fondsgebundene Lebensversicherung
Es wird z. T. eine Mindestverzinsung zugesichert, eine jährliche Gewinnsicherung der Indexgewinne (so genannte Cliquet-Option)
oder die Gewinnermittlung zwischen Indexwert zum Laufzeitende (z. B. nach 12 Jahren) und dem Index-Ausgangswert zu Vertragsbeginn
vorgenommen. So wird am Ende der Indexphase die Summe aus allen Gewinnbeteiligungen und allen gezahlten Beteiligungsbeiträgen mit
allen zum Ende der Indexphase mit 4 Prozent jährlich verzinsten Beteiligungsbeiträgen verglichen und der höhere Wert festgestellt.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Rentenoption Fondsgebundene Lebensversicherung
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine Fondsgebundene Lebensversicherung zum Vertragsende in eine Rentenleistung umzuwandeln.
Bei einer FRV kann zum Vertragsende ein Kapitalwahlrecht ausgeübt werden, dass unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte zur
Auszahlung einer Kapitalsumme führt.
Die beitragsfreie Vertragsverlängerung auch Weiterführungsoption oder Verlängerungsoption genannt, schützt vor dem so genannten
Ablaufrisiko und unnötigen Verlusten zum Vertragsende. Damit ist bei niedriger und ungünstiger Kurssituation der Zwang beseitigt,
ausgerechnet zum ungünstigsten Zeitpunkt die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu müssen; der VN kann vielleicht den
nächsten Kursanstieg abwarten. Eine beitragsfreie Verlängerung ist i. d. R. einmalig für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren
möglich.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung Policendarlehen
Der VN kann aus einer Fondsgebundene Lebensversicherung auch Vorauszahlungen entnehmen. Dies geschieht zumeist in Form von Policendarlehen. Voraussetzung
dafür ist, dass bereits eine gewisse Anzahl von Anteileinheiten vorhanden ist, damit sich deren Verkauf auch rentiert. Zinsen
werden allgemein für die Inanspruchnahme eines Policendarlehens nicht verlangt. Auch wird der Versicherungsvertrag in seiner
Grundkonstruktion hierdurch nicht tangiert.
Ein Policendarlehen ist bezüglich seines Wertes abhängig von der Anzahl der Anteile, deren aktueller Wert die Auszahlungshöhe
bestimmt. Tilgt der VN, so wird der Euro-Betrag wiederum von der Anzahl der in Frage kommenden Anteile und dem dann maßgeblichen
Kurs bestimmt. Falls der Kurs trotz erfolgter Ertragszuschreibungen niedriger ist als im Zeitpunkt der Darlehensgewährung, so hat
der VN an dem zwischenzeitlich eingetretenen Kursrückgang verdient, man kann dann von einer Gewinnmitnahme sprechen. Führen jedoch
die Ertragszuschreibungen und andere Einflüsse zu einem höheren Kurs, so wird die Rückzahlung des Tilgungsbetrages höher sein als
der ursprünglich ausgezahlte Betrag.