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Fondsgebundene Lebensversicherung Leistungsvergleich

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Fondsgebundene Lebensversicherung

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Fondsgebundene Lebensversicherung Leistungsvergleich

Die Fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Spezialform der Lebensversicherung, die einen bestimmten Todesfallschutz mit der Beteiligung an einem Sondervermögen wie Immobilienfonds, Rentenfonds, Aktienfonds, gemischten Fonds verbindet.
Im Gegensatz zur herkömmlichen Lebensversicherung geht das Anlagerisiko bei der Fondsgebundene Lebensversicherung ganz auf den einzelnen Versicherungsnehmer über, sodass sie vom Grundsatz her nicht direkt mit einer herkömmlichen Lebensversicherung vergleichbar ist. Charakteristisch für die Fondsgebundene Lebensversicherung ist daher der ungewisse Verlauf des Deckungskapitals. Der Verlauf der Börse bestimmt den Wert der Fondsanteile und damit die zu erwartende Erlebensfallleistung sowie die Leistung im möglichen Todesfall.


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Fondsgebundene Lebensversicherung

Marktwertanpassung Fondsgebundene Lebensversicherung

Eine Marktwertanpassung soll zur Gleichbehandlung der VN führen. Sie schützt die Mehrheit der VN vor Verlusten, die dadurch entstehen können, dass einzelne VN ihre Fondsanteile in Zeiten schlechter Börsenverhältnisse zu überhöhten Preisen auflösen. Je länger die Anteile im Fonds belassen werden, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Marktwertanpassung vorgenommen werden muss, da sich die reale Wertentwicklung des Fondsvermögens voraussichtlich mehr an die Überschussbeteiligung angleicht. Bei Ablauf des Vertrages oder im Todesfall wird keine Marktwertanpassung durchgeführt. Anbieter einer Fondsgebundene Lebensversicherung mit höherer Garantieleistung bzw. garantierter Mindestverzinsung sind Aegon, Atlanticlux (FWU), Fortuna und Standard Life.

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Höhe der Fondsgebundene Lebensversicherung Rente

Die Höhe der Rente ist vom Wert des Anteilguthabens zum Ende der Aufschubzeit abhängig. Der Kunde erhält in der Police eine mit vorsichtigen Annahmen kalkulierte Rente pro 5.000 EUR Anteilguthaben ausgewiesen. Die Rente wird dann lebenslang vorschüssig, mindestens aber für die Dauer einer vereinbarten Rentengarantiezeit erbracht. Es kann auch eine abgekürzte Leibrente für mindestens fünf Jahre, maximal i. d. R. 20 Jahre vereinbart werden. Die Rente kann auch ganz oder teilweise früher abgerufen werden. Eine Vorverlegung des Rentenbeginns ist ebenso möglich wie ein Aufschub des Rentenbeginns um bis zu fünf Jahre. Bei Verträgen gegen laufende Beitragszahlung kann anstelle der Rente eine Kapitalabfindung gezahlt werden. Diese entspricht dem Geldwert des Anteilguthabens zum Rentenbeginn.

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Leistung Fondsgebundene Lebensversicherung

Anforderung von Gesundheitsauskünften und Ausstellung des Versicherungsscheins werden dem VN nicht gesondert in Rechnung gestellt; sie sind in den ausgewiesenen Beiträgen bereits eingerechnet und insofern enthalten. Auf den Teil der Kosten, der bei der Berechnung der Deckungsrückstellung angesetzt wird, verrechnen die Versicherer nach einem aufsichtsrechtlich geregelten Verfahren die eingehenden Beiträge, soweit diese nicht für Versicherungsleistungen und Verwaltungskosten vorgesehen sind. Falls aus besonderen, vom VN veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können in diesen Fällen durchschnittlich entstehende Kosten als pauschaler Abgeltungsbetrag gesondert berechnet werden. Die Versicherer erheben i. d. R. Gebühren für die Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheins, bei Verzug mit Beiträgen, bei schriftlicher Fristsetzung aufgrund Nichtzahlung von Folgebeiträgen, bei Rückläufern im Lastschriftverfahren, bei der Durchführung von Vertragsänderungen, bei der Bearbeitung von Abtretungen und Verpfändungen, bei Änderungen des Beitragssplittings bzw. beim Fondswechsel sowie bei der Wahl der Leistung in Form von Wertpapieren.

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Versicherungsschutz Fondsgebundene Lebensversicherung

Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag (Einlösungsbeitrag) gezahlt und wir die Annahme Ihres Antrages schriftlich oder durch Aushändigung des Versicherungsscheins erklärt haben. Vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Versicherung besteht jedoch noch kein Versicherungsschutz. Ein bei Antragsstellung ggf. vereinbarter vorläufiger Versicherungsschutz wird hierdurch nicht berührt.

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Ablaufoption Fondsgebundene Lebensversicherung

Ablaufoption, Auslaufphase oder Ablaufphase sind Vertragsmöglichkeiten, die bereits bei Vertragsabschluss integriert werden können. Dabei wird die Versicherung auf das Alter abgeschlossen, an dem die Erlebensfallleistung spätestens fällig wird. Während der Ablaufphase besteht jährlich zur Hauptfälligkeit die Möglichkeit, die Versicherungsleistung abzurufen. Wird diese vorzeitige Abrufmöglichkeit nicht genutzt, so wird die Versicherungsleistung zum Ende der Ablaufphase fällig. Die Ablaufphase ist dabei i. d. R. auf die Hälfte der beitragspflichtigen Zeit, maximal aber fünf Jahre beschränkt, zumeist zwischen dem 55. und 70. Lebensjahr.