Fondsgebundene Lebensversicherung
Ökologische Fondsgebundene Lebensversicherung
Die vollständige oder teilweise Anlage der Sparanteile in ökologisch und gesellschaftlich sinnvolle Projekte und Ökofonds ist der
Hintergrund für diese Produktform. Ein wachsendes Umweltbewusstsein auch in Bezug auf die Kapitalanlage hat bereits zu einigen
Produktangeboten geführt. Die versiko AG, Düsseldorf, über die Continentale Lebensversicherung a. G., Dortmund, als Risikoträger,
Skandia Lebensversicherung AG, Berlin, Mannheimer Lebensversicherung AG, Mannheim, und oeco capital Lebensversicherung AG, München,
sind Anbieter dieser Vertragsform.
Typischerweise werden nur Wertpapiere von Unternehmen in die Fonds aufgenommen, die sich überwiegend mit der Entwicklung,
Herstellung oder dem Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen im Umwelttechnologiebereich beschäftigen oder für die
umweltgerechtes Management Bestandteil der strategischen und operativen Führung ist. Diese Unternehmen werden kontinuierlich
nach strengen Kriterien ausgewählt und überprüft.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Rentenoption Fondsgebundene Lebensversicherung
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine Fondsgebundene Lebensversicherung zum Vertragsende in eine Rentenleistung umzuwandeln.
Bei einer FRV kann zum Vertragsende ein Kapitalwahlrecht ausgeübt werden, dass unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte zur
Auszahlung einer Kapitalsumme führt.
Die beitragsfreie Vertragsverlängerung auch Weiterführungsoption oder Verlängerungsoption genannt, schützt vor dem so genannten
Ablaufrisiko und unnötigen Verlusten zum Vertragsende. Damit ist bei niedriger und ungünstiger Kurssituation der Zwang beseitigt,
ausgerechnet zum ungünstigsten Zeitpunkt die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu müssen; der VN kann vielleicht den
nächsten Kursanstieg abwarten. Eine beitragsfreie Verlängerung ist i. d. R. einmalig für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren
möglich.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung Altersversorgung
Fondsgebundene Lebensversicherung können auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung als Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung,
arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung oder Rückdeckungsversicherung vereinbart werden. In der Regel muss eine Zusatzerklärung
für Direktversicherungen abgegeben werden, die die Form des Bezugsrechts, die Vereinbarungen für die Lohnsteuerpauschalierung der
Beträge, den Beginn der Betriebszugehörigkeit, die Erlebensfallinanspruchnahme nicht vor dem 60. Lebensjahr, einen Ausschluss von
Beleihung oder Abtretung des Vertrages und einen Ausschluss der Fondswechselmöglichkeit und Änderung der Aufteilung der
Beitragsteile auf verschiedene Fonds durch den VN unwiderruflich beinhaltet.