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Kostenlos Fondsgebundene Lebensversicherung vergleichen

Die Fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Spezialform der Lebensversicherung, die einen bestimmten Todesfallschutz mit der Beteiligung an einem Sondervermögen wie Immobilienfonds, Rentenfonds, Aktienfonds, gemischten Fonds verbindet.
Im Gegensatz zur herkömmlichen Lebensversicherung geht das Anlagerisiko bei der Fondsgebundene Lebensversicherung ganz auf den einzelnen Versicherungsnehmer über, sodass sie vom Grundsatz her nicht direkt mit einer herkömmlichen Lebensversicherung vergleichbar ist. Charakteristisch für die Fondsgebundene Lebensversicherung ist daher der ungewisse Verlauf des Deckungskapitals. Der Verlauf der Börse bestimmt den Wert der Fondsanteile und damit die zu erwartende Erlebensfallleistung sowie die Leistung im möglichen Todesfall.


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Fondsgebundene Lebensversicherung

Anbieter Fondsgebundene Lebensversicherung

Namhafte Anbieter von Publikumsfonds sind z. B. DWS, Fidelity, Fleming, Frankfurt Trust, Templeton, Lazard, Mercury, Threadneedle, Pioneer, GAM, Sun Life, Sarasin, Hypo-Invest u. v. a. Ein Fondswechsel (Switchen) durch den Versicherungsnehmer oder die Aufteilung der Prämie auf mehrere Fonds (Beitragssplitting) sind regelmäßig möglich. In der Regel sollten Fondswechsel gebührenfrei sein; bei der Mehrzahl der Anbieter ist zumindest ein Fondswechsel p. a. gebührenfrei, für jeden weiteren Fondswechsel werden dem Versicherungsnehmer Gebühren in unterschiedlicher Höhe in Rechnung gestellt.

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Versicherungsleistungen Fondsgebundene Lebensversicherung

Die Versicherungsleistungen sind vom Wert der insgesamt gutgeschriebenen Anteilseinheiten (Deckungskapital) abhängig. Das Deckungskapital ergibt sich aus der Zahl der auf die Versicherung entfallenden Anteileinheiten. Der Euro-Wert des Deckungskapitals der Versicherung wird durch Multiplikation der Zahl der Anteileinheiten mit dem am Stichtag des Vormonats ermittelten Wert einer Anteileinheit des entsprechenden Deckungsstocks errechnet. Eventuell noch in Rechnung gestellte Gebühren seitens der depotführenden Stelle sind noch in Abzug zu bringen. Soweit die Erträge aus den in den Anlagestöcken enthaltenen Vermögenswerten nicht ausgeschüttet werden (thesaurierende Fonds), fließen sie unmittelbar den Anlagestöcken zu und erhöhen damit den Wert der Anteilseinheiten. Ausgeschüttete Erträge der Anlagestöcke werden in Anteileinheiten umgerechnet und den einzelnen Verträgen gutgeschrieben.

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Fondsgebundene Lebensversicherung Altersversorgung

Fondsgebundene Lebensversicherung können auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung als Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung, arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung oder Rückdeckungsversicherung vereinbart werden. In der Regel muss eine Zusatzerklärung für Direktversicherungen abgegeben werden, die die Form des Bezugsrechts, die Vereinbarungen für die Lohnsteuerpauschalierung der Beträge, den Beginn der Betriebszugehörigkeit, die Erlebensfallinanspruchnahme nicht vor dem 60. Lebensjahr, einen Ausschluss von Beleihung oder Abtretung des Vertrages und einen Ausschluss der Fondswechselmöglichkeit und Änderung der Aufteilung der Beitragsteile auf verschiedene Fonds durch den VN unwiderruflich beinhaltet.

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Kapitalanlage Fondsgebundene Lebensversicherung

Das Kapitalanlage Risiko wird vom VN getragen, Wertverluste und Wertsteigerungen werden direkt an den VN weitergegeben. Daraus ergeben sich Risiken und Chancen für den VN. Der Sparanteil, der für die Anlage verwandt wird, unterliegt im Gegensatz zur normalen Lebensversicherung nicht den strengen Anlagevorschriften. Der größere Spielraum in der Anlage kann daher auch zu höheren Renditen führen. Die tatsächliche Höhe der Kapitalauszahlung zum Vertragsende steht jedoch nicht fest Aktienindexgebundene Produkte zeichnen sich durch ihre direkte Wertabhängigkeit von Indices aus, beispielsweise vom DAX, STOXX, SMI, EBI usw. .

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Fondsgebundene Lebensversicherung

Ablaufoption Fondsgebundene Lebensversicherung

Ablaufoption, Auslaufphase oder Ablaufphase sind Vertragsmöglichkeiten, die bereits bei Vertragsabschluss integriert werden können. Dabei wird die Versicherung auf das Alter abgeschlossen, an dem die Erlebensfallleistung spätestens fällig wird. Während der Ablaufphase besteht jährlich zur Hauptfälligkeit die Möglichkeit, die Versicherungsleistung abzurufen. Wird diese vorzeitige Abrufmöglichkeit nicht genutzt, so wird die Versicherungsleistung zum Ende der Ablaufphase fällig. Die Ablaufphase ist dabei i. d. R. auf die Hälfte der beitragspflichtigen Zeit, maximal aber fünf Jahre beschränkt, zumeist zwischen dem 55. und 70. Lebensjahr.