Fondsgebundene Lebensversicherung
Anbieter Fondsgebundene Lebensversicherung
Namhafte Anbieter von Publikumsfonds sind z. B. DWS, Fidelity, Fleming, Frankfurt Trust, Templeton, Lazard, Mercury, Threadneedle,
Pioneer, GAM, Sun Life, Sarasin, Hypo-Invest u. v. a.
Ein Fondswechsel (Switchen) durch den Versicherungsnehmer oder die Aufteilung der Prämie auf mehrere Fonds (Beitragssplitting) sind
regelmäßig möglich. In der Regel sollten Fondswechsel gebührenfrei sein; bei der Mehrzahl der Anbieter ist zumindest ein
Fondswechsel p. a. gebührenfrei, für jeden weiteren Fondswechsel werden dem Versicherungsnehmer Gebühren in unterschiedlicher Höhe
in Rechnung gestellt.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Versicherungsleistungen Fondsgebundene Lebensversicherung
Die Versicherungsleistungen sind vom Wert der insgesamt gutgeschriebenen Anteilseinheiten (Deckungskapital) abhängig. Das
Deckungskapital ergibt sich aus der Zahl der auf die Versicherung entfallenden Anteileinheiten. Der Euro-Wert des Deckungskapitals
der Versicherung wird durch Multiplikation der Zahl der Anteileinheiten mit dem am Stichtag des Vormonats ermittelten Wert einer
Anteileinheit des entsprechenden Deckungsstocks errechnet. Eventuell noch in Rechnung gestellte Gebühren seitens der depotführenden
Stelle sind noch in Abzug zu bringen.
Soweit die Erträge aus den in den Anlagestöcken enthaltenen Vermögenswerten nicht ausgeschüttet werden (thesaurierende Fonds),
fließen sie unmittelbar den Anlagestöcken zu und erhöhen damit den Wert der Anteilseinheiten. Ausgeschüttete Erträge der
Anlagestöcke werden in Anteileinheiten umgerechnet und den einzelnen Verträgen gutgeschrieben.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung Altersversorgung
Fondsgebundene Lebensversicherung können auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung als Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung,
arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung oder Rückdeckungsversicherung vereinbart werden. In der Regel muss eine Zusatzerklärung
für Direktversicherungen abgegeben werden, die die Form des Bezugsrechts, die Vereinbarungen für die Lohnsteuerpauschalierung der
Beträge, den Beginn der Betriebszugehörigkeit, die Erlebensfallinanspruchnahme nicht vor dem 60. Lebensjahr, einen Ausschluss von
Beleihung oder Abtretung des Vertrages und einen Ausschluss der Fondswechselmöglichkeit und Änderung der Aufteilung der
Beitragsteile auf verschiedene Fonds durch den VN unwiderruflich beinhaltet.