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Preisvergleich Fondsgebundene Lebensversicherung

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Fondsgebundene Lebensversicherung

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Preisvergleich Fondsgebundene Lebensversicherung

Die Fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Spezialform der Lebensversicherung, die einen bestimmten Todesfallschutz mit der Beteiligung an einem Sondervermögen wie Immobilienfonds, Rentenfonds, Aktienfonds, gemischten Fonds verbindet.
Im Gegensatz zur herkömmlichen Lebensversicherung geht das Anlagerisiko bei der Fondsgebundene Lebensversicherung ganz auf den einzelnen Versicherungsnehmer über, sodass sie vom Grundsatz her nicht direkt mit einer herkömmlichen Lebensversicherung vergleichbar ist. Charakteristisch für die Fondsgebundene Lebensversicherung ist daher der ungewisse Verlauf des Deckungskapitals. Der Verlauf der Börse bestimmt den Wert der Fondsanteile und damit die zu erwartende Erlebensfallleistung sowie die Leistung im möglichen Todesfall.


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Fondsgebundene Lebensversicherung

Marktwertanpassung Fondsgebundene Lebensversicherung

Eine Marktwertanpassung soll zur Gleichbehandlung der VN führen. Sie schützt die Mehrheit der VN vor Verlusten, die dadurch entstehen können, dass einzelne VN ihre Fondsanteile in Zeiten schlechter Börsenverhältnisse zu überhöhten Preisen auflösen. Je länger die Anteile im Fonds belassen werden, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Marktwertanpassung vorgenommen werden muss, da sich die reale Wertentwicklung des Fondsvermögens voraussichtlich mehr an die Überschussbeteiligung angleicht. Bei Ablauf des Vertrages oder im Todesfall wird keine Marktwertanpassung durchgeführt. Anbieter einer Fondsgebundene Lebensversicherung mit höherer Garantieleistung bzw. garantierter Mindestverzinsung sind Aegon, Atlanticlux (FWU), Fortuna und Standard Life.

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Fondsgebundene Lebensversicherung Leistungen im Todesfall

Im Falle des Todes der versicherten Person innerhalb der Versicherungsdauer wird eine vereinbarte garantierte Todesfall-Leistung oder, falls sich ein höherer Betrag ergibt, das Anteilsguthaben zzgl. 5 Prozent der Beitragssumme erbracht. Beitragssumme ist dabei der Wert aller zukünftigen Beiträge für den Haupttarif inkl. Zuschläge, aber ohne Berücksichtigung noch nicht eingelöster Dynamikerhöhungen. Die Todesfall-Leistungen werden üblicherweise mit 60 Prozent der Beitragssumme, 100 Prozent der Beitragssumme bis zu 400 Prozent in Abhängigkeit vom Endalter und Beitrag festgelegt. Die Mindest-Todesfall-Leistung ist die Leistung, die aus steuerlichen Gründen mindestens vereinbart werden muss. Sie beträgt 60 Prozent der für die Hauptversicherung, ggf. zuzüglich 60 Prozent für eingeschlossene Zusatzversicherungen zu zahlenden Beiträge. Beitragsteile einer integrierten BUZ Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bleiben jedoch unberücksichtigt.

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Risikostreuung Fondsgebundene Lebensversicherung

Der Anlageerfolg ist von den gewählten Anlagen und damit von der Risikostreuung und den Anlageschwerpunkten direkt abhängig. Bei Aktienfonds sind insbesondere Anlageschwerpunkte in deutsche Aktien, europäische Aktien und internationale Aktien sowie als Länderfonds in nordamerikanische Aktien, lateinamerikanische, japanische und südostasiatische Aktien üblich. Rentenfonds können in deutsche Rentenwerte, internationale Rentenwerte, festverzinsliche Wertpapiere, Obligationen oder Dollaranleihen anlegen. Außerdem werden offene Immobilienfonds offeriert und Spezialfonds Edelmetallmärkte sowie Genussscheine und Wertpapiere ähnlichen Charakters.

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Leistung Fondsgebundene Lebensversicherung

Erlebt die versicherte Person den für den Ablauf der Versicherung vorgesehenen Termin, zahlen wir das während der Laufzeit der Versicherung angesammelte Deckungskapital aus. Als Stichtag zur Ermittlung des Wertes des Deckungskapitals legen wir den letzten Börsentag vor dem Ablauftermin der Versicherung zugrunde. Die Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgt bei Fälligkeit. Stirbt die versicherte Person vor dem vorgesehenen Ablauftermin, zahlen wir ebenfalls das während der Laufzeit der Versicherung angesammelte Deckungskapital aus und zusätzlich die Differenz zwischen der zum Zeitpunkt des Todes maßgeblichen Todesfallleistung und dem Wert des Deckungskapitals, sofern dieser positiv ist. Als Stichtag zur Ermittlung des Wertes des Deckungskapitals legen wir den ersten Börsentag nach Eingang der Meldung des Todesfalles zugrunde.

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Fondsgebundene Lebensversicherung

Fondsgebundene Lebensversicherung Vertragsgrundlagen

Die bis 1994 genehmigungspflichtigen und marktüblichen Bedingungsgrundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Fondsgebundene Lebensversicherung sind durch unternehmensindividuelle Allgemeine Bedingungen für die Fondsgebundene Lebensversicherung i. V. m. Tarifbedingungen und Besondere Bedingungen für die Dynamik oder Anpassungsversicherung ersetzt worden.