Fondsgebundene Lebensversicherung
Todesfallschutz Fondsgebundene Lebensversicherung
Die Fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Spezialform der Lebensversicherung , die einen bestimmten Todesfallschutz mit der Beteiligung an einem
Sondervermögen wie Immobilienfonds, Rentenfonds, Aktienfonds, gemischten Fonds verbindet.
Der Sparanteil des Vertrages wird unmittelbar in Investmentzertifikaten (Fondsanteilen) angelegt. Da sich die Wertentwicklung der
Fondsanteile in der Tagespresse verfolgen lässt, ist die Qualität der Anlagepolitik eines Fondsmanagers für den interessierten
Anleger jederzeit transparent und überprüfbar. Anders als bei der herkömmlichen Tarifgestaltung in der LV und RV kann bei der
Fondsgebundene Lebensversicherung ausschließlich auf eine vielversprechende Anlageart - wie z. B. festverzinsliche Wertpapiere oder Aktien - abgestellt
werden.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung Leistungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Als Rückvergütung oder Rückkaufswert (RKW) wird das Fondsguthaben abzüglich Stornoabschlag, z. T. auch ohne Stornoanschlag geleistet.
Als Variation des RKW wird auch die Todesfallleistung gezahlt.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Anlagestrategien Fondsgebundene Lebensversicherung
Als Anlagestrategien werden i. d. R. am Markt folgende Alternativen angeboten:
Sicherheitsorientierte konservative Geldanlage, Wachstumsorientierte Geldanlage
Chancenorientierte oder renditeorientierte Geldanlage, Freie Auswahl eines eigenen Investmentprofils
Üblicherweise ist der Anleger allerdings nicht für alle Zeiten an diese Vorgaben gebunden, sondern er kann über die Instrumente
Neuaufteilung der Beiträge und Beitragssplitting sowie Switchen und Umschichtung seine Anlagestrategie verändern.
Einige Anbieter haben ihre Fondspolicen so weit optimiert, dass sie zum Ablauf der Vertragslaufzeit eine kontinuierliche
Umschichtung der eher spekulativen Aktienfondsanteile in mehr sicherheitsorientierte Renten- und Immobilienfonds anbieten, um so
den Gesamterfolg des Investments bei Ablauf bzw. Verkauf nicht durch kurzfristig eintretende Kurseinbrüche zu gefährden
(sog. Kapital-Ablaufmanagement).