Fondsgebundene Rentenversicherung
Indexwertvergleich Fondsgebundene Rentenversicherung
Fällt der Indexwertvergleich in einem Jahr negativ aus, d. h. ist der Indexwert gefallen, so entstehen für den VN keine Nachteile.
Die bereits gesicherten Gewinne bleiben in voller Höhe erhalten. Als Schlusszahlung zum Vertragsende ist dem VN in jedem Fall die
vollständige Auszahlung des investierten Kapitals sicher, selbst dann, wenn der Index über die gesamte Laufzeit ständig gefallen
wäre.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung Leistungen im Erlebensfall
Erlebt die versicherte Person bzw. (bei Verbundenen Leben) erleben die versicherten Personen das Ende der Versicherungsdauer, so
wird der Geldwert des Anteilsguthabens ausgezahlt, errechnet mit dem Rücknahmepreis des letzten Börsentages vor Vertragsablauf.
Da die Entwicklung dieses Anteilguthabens generell nicht vorhersehbar ist und damit unsicher bleibt, wird keine garantierte
Erlebensfallleistung erklärt.
Anstelle des Geldwertes können auf Antrag auch die Fondsanteile übertragen werden. Abruf- und Weiterführungsoptionen werden in
diesem Kontext oft angeboten (vgl. Ziff. 2).
Bei einer Fondsgebundene Rentenversicherung kann zwischen Rentenleistung und Kapitalabfindung nach Ende der Aufschubzeit gewählt werden.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung Hypothekenfinanzierung und Tilgung
Nutzt man eine Fondsgebundene Rentenversicherung zur Finanzierung von Darlehen und Hypotheken und ist die Einmaltilgung zum Vertragsende beabsichtigt, so
birgt dies zusätzliche Gefahren. Der Kreditnehmer muss damit rechnen, dass der Wert seiner Anteile zum Fälligkeitstermin nicht
die erhoffte Höhe erreicht und damit nicht ausreicht, um die Hypothek im beabsichtigten vollen Umfang zu tilgen. Insofern bestehen
Parallelen zur Kapitallebensversicherung. Allerdings bietet diese die Möglichkeit, eine bewusste Überdimensionierung von
Versicherungssumme und auch zu erwartender prognostizierter Ablaufleistung vorzunehmen, sodass der Darlehensbetrag voll durch die
Versicherungssumme gesichert oder auch die Prognoseablaufleistung deutlich über die benötigte Tilgungshöhe dimensioniert werden
kann.
Eine solche Vorgehensweise der bewussten Vorsorge durch eine einschätzbare Überdimensionierung ist bei der Fondsgebundene Rentenversicherung nicht möglich.