Fondsgebundene Rentenversicherung
Indexwert Fondsgebundene Rentenversicherung
Jedes Jahr wird der Index am Ende des Versicherungsjahres mit dem Indexwert zum Beginn des Versicherungsjahres verglichen. Ist bei
diesem Vergleich eine Steigerung festzustellen, entsteht ein Gewinn, der für den Kunden gesichert wird (Cliquet-Option). Dieser
Gewinn bleibt während der gesamten Versicherungsdauer garantiert; darüber hinaus erhöht der gesicherte Gewinn das
Beteiligungskapital und nimmt so an weiteren Gewinnen teil. Durch dieses Verfahren wird eine Art Zinseszinseffekt erzeugt. Der
jeweilige Index-Jahresschlussstand gilt jeweils zu Jahresbeginn als neue Ausgangsbasis für das Folgejahr.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung Leistungen im Todesfall
Im Falle des Todes der versicherten Person innerhalb der Versicherungsdauer wird eine vereinbarte garantierte Todesfall-Leistung
oder, falls sich ein höherer Betrag ergibt, das Anteilsguthaben zzgl. 5 Prozent der Beitragssumme erbracht. Beitragssumme ist dabei
der Wert aller zukünftigen Beiträge für den Haupttarif inkl. Zuschläge, aber ohne Berücksichtigung noch nicht eingelöster
Dynamikerhöhungen.
Die Todesfall-Leistungen werden üblicherweise mit 60 Prozent der Beitragssumme, 100 Prozent der Beitragssumme bis zu 400 Prozent in
Abhängigkeit vom Endalter und Beitrag festgelegt.
Die Mindest-Todesfall-Leistung ist die Leistung, die aus steuerlichen Gründen mindestens vereinbart werden muss. Sie beträgt 60
Prozent der für die Hauptversicherung, ggf. zuzüglich 60 Prozent für eingeschlossene Zusatzversicherungen zu zahlenden Beiträge.
Beitragsteile einer integrierten BUZ Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bleiben jedoch unberücksichtigt.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Wertentwicklung Fondsgebundene Rentenversicherung
Einfluss auf die Rendite hat des Weiteren, ob man auf einen Fonds, einige wenige Fonds oder eine größere Fondspalette zurückgreift.
Auf eine sinnvolle Risikostreuung ist auf jeden Fall zu achten. Immer sollte auch die Möglichkeit der Direktanlage über
Geldinstitute als Alternative berücksichtigt werden.
Die Überschussbeteiligung ist bei einer Fondsgebundene Rentenversicherung von geringerer Bedeutung. Da unmittelbar an den Kurssteigerungen der
Anteilseinheiten partizipiert wird, bleibt nur noch der Überschuss aus dem Risiko- und Kostenbereich zu verteilen bzw. der
Überschuss im Rentenbezug aus der BUZ.
Die Wertentwicklung des Anlagestocks wird zumeist in jährlichen oder unterjährigen Kontoauszügen dargestellt. Einer solchen
Wertbestätigung sollten zumindest u. a. folgende Informationen zu entnehmen sein:
Anzahl der gutgeschriebenen Fondsanteile, Aktuelle Euro-Werte der jeweiligen Fondsanteile, Mindesttodesfallsumme, Zu zahlender Beitrag
Vereinbarte Fonds mit ihren Anlageprozentsätzen, Ggf. Unfall-Zusatzversicherungssumme, Ggf. BUZ-Beitragsbefreiung und BUZ-Rentenleistung
Risikoprämienanteil, Vertriebskostenanteil, Verwaltungskostenanteil.