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Fondsgebundene Rentenversicherung günstig

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Fondsgebundene Rentenversicherung günstig

Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Diese noch relativ neue Vertragsform wird bereits von einigen Unternehmen angeboten.
Die Fondsgebundene Rentenversicherung bietet vor Beginn der Rentenzahlung (Aufschubzeit) Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermögens (Anlagestock). Der Anlagestock wird gesondert vom sonstigen Vermögen überwiegend in Wertpapieren angelegt und in Anteileinheiten aufgeteilt. Mit Beginn der Rentenzahlung wird dem Anlagestock der auf Ihren Vertrag entfallende Anteil entnommen und in unserem sonstigen Vermögen angelegt.



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Fondsgebundene Rentenversicherung

Anlagerisiko Fondsgebundene Rentenversicherung

Im Gegensatz zur herkömmlichen Lebensversicherung geht das Anlagerisiko bei der Fondsgebundene Rentenversicherung/FRV ganz auf den einzelnen Versicherungsnehmer über, sodass sie vom Grundsatz her nicht direkt mit einer herkömmlichen Lebensversicherung vergleichbar ist. Charakteristisch für die Fondsgebundene Rentenversicherung ist daher der ungewisse Verlauf des Deckungskapitals. Der Verlauf der Börse bestimmt den Wert der Fondsanteile und damit die zu erwartende Erlebensfallleistung sowie die Leistung im möglichen Todesfall. Bei der Fondsgebundene Rentenversicherung erfolgt die Anlage der Sparbeiträge gemäß § 54b VAG in Anteilen an einem Investmentfonds, hierbei wahlweise in Publikumsfonds wie Aktienfonds, Rentenfonds, gemischte Fonds oder Immobilienfonds oder einem so genannten Managed-Fonds, also einem Fonds, der wiederum andere Fonds finanziert und in diese investiert, weil letztere von einem Fondsmanagement betreut werden, oder Sonderkonstruktionen wie Regionalfonds, Ethikfonds oder Ökologiefonds, Dachfonds, Interne Fonds.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondsgebundene Rentenversicherung Nachversicherungsgarantie

Die Nachversicherungsgarantie sichert eine Erhöhungsmöglichkeit des Todesfallschutzes ohne erneute Prüfung der Gesundheitsverhältnisse in bestimmten Lebenssituationen zu: Heirat des Versicherten, Geburt eines Kindes, Adoption, Erreichen der Volljährigkeit, Aufnahme eines freien Berufes oder Selbstständigkeit, Volljährigkeit Abschluss einer akademischen Ausbildung, Erwerb von selbstgenutztem Eigenheim, Wegfall oder Reduzierung der betrieblichen Altersversorgung. Bei diesen Ereignissen kann eine Erhöhung unter Berücksichtigung bestimmter Mindestsummen und Höchstsummen erfolgen. Das Recht auf Nachversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Ereigniseintritt erfolgen. Außerdem sind Höchstalter 45 Jahre und Restlaufzeit des Vertrags von 12 Jahren erforderliche Voraussetzungen. Neu ist die Möglichkeit, unabhängig von konkreten, sich verwirklichenden Lebenssituationen ohne besonderen Grund eine Erhöhung durchzuführen.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Leistung Fondsgebundene Rentenversicherung

Anforderung von Gesundheitsauskünften und Ausstellung des Versicherungsscheins werden dem VN nicht gesondert in Rechnung gestellt; sie sind in den ausgewiesenen Beiträgen bereits eingerechnet und insofern enthalten. Auf den Teil der Kosten, der bei der Berechnung der Deckungsrückstellung angesetzt wird, verrechnen die Versicherer nach einem aufsichtsrechtlich geregelten Verfahren die eingehenden Beiträge, soweit diese nicht für Versicherungsleistungen und Verwaltungskosten vorgesehen sind. Falls aus besonderen, vom VN veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können in diesen Fällen durchschnittlich entstehende Kosten als pauschaler Abgeltungsbetrag gesondert berechnet werden. Die Versicherer erheben i. d. R. Gebühren für die Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheins, bei Verzug mit Beiträgen, bei schriftlicher Fristsetzung aufgrund Nichtzahlung von Folgebeiträgen, bei Rückläufern im Lastschriftverfahren, bei der Durchführung von Vertragsänderungen, bei der Bearbeitung von Abtretungen und Verpfändungen, bei Änderungen des Beitragssplittings bzw. beim Fondswechsel sowie bei der Wahl der Leistung in Form von Wertpapieren.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Leistung Fondsgebundene Rentenversicherung

Erlebt die versicherte Person den für den Ablauf der Versicherung vorgesehenen Termin, zahlen wir das während der Laufzeit der Versicherung angesammelte Deckungskapital aus. Als Stichtag zur Ermittlung des Wertes des Deckungskapitals legen wir den letzten Börsentag vor dem Ablauftermin der Versicherung zugrunde. Die Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgt bei Fälligkeit. Stirbt die versicherte Person vor dem vorgesehenen Ablauftermin, zahlen wir ebenfalls das während der Laufzeit der Versicherung angesammelte Deckungskapital aus und zusätzlich die Differenz zwischen der zum Zeitpunkt des Todes maßgeblichen Todesfallleistung und dem Wert des Deckungskapitals, sofern dieser positiv ist. Als Stichtag zur Ermittlung des Wertes des Deckungskapitals legen wir den ersten Börsentag nach Eingang der Meldung des Todesfalles zugrunde.

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Fondsgebundene Rentenversicherung Vertragsgrundlagen

Die bis 1994 genehmigungspflichtigen und marktüblichen Bedingungsgrundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Fondsgebundene Rentenversicherung sind durch unternehmensindividuelle Allgemeine Bedingungen für die Fondsgebundene Rentenversicherung i. V. m. Tarifbedingungen und Besondere Bedingungen für die Dynamik oder Anpassungsversicherung ersetzt worden.