Fondsgebundene Rentenversicherung
Anlagerisiko Fondsgebundene Rentenversicherung
Im Gegensatz zur herkömmlichen Lebensversicherung geht das Anlagerisiko bei der Fondsgebundene Rentenversicherung/FRV ganz auf den einzelnen Versicherungsnehmer
über, sodass sie vom Grundsatz her nicht direkt mit einer herkömmlichen Lebensversicherung vergleichbar ist. Charakteristisch für
die Fondsgebundene Rentenversicherung ist daher der ungewisse Verlauf des Deckungskapitals. Der Verlauf der Börse bestimmt den Wert der Fondsanteile und damit
die zu erwartende Erlebensfallleistung sowie die Leistung im möglichen Todesfall.
Bei der Fondsgebundene Rentenversicherung erfolgt die Anlage der Sparbeiträge gemäß § 54b VAG in Anteilen an einem Investmentfonds, hierbei wahlweise in
Publikumsfonds wie Aktienfonds, Rentenfonds, gemischte Fonds oder Immobilienfonds oder
einem so genannten Managed-Fonds, also einem Fonds, der wiederum andere Fonds finanziert und in diese investiert, weil letztere
von einem Fondsmanagement betreut werden, oder
Sonderkonstruktionen wie Regionalfonds, Ethikfonds oder Ökologiefonds, Dachfonds, Interne Fonds.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Versicherungsleistungen Fondsgebundene Rentenversicherung
Die Versicherungsleistungen sind vom Wert der insgesamt gutgeschriebenen Anteilseinheiten (Deckungskapital) abhängig. Das
Deckungskapital ergibt sich aus der Zahl der auf die Versicherung entfallenden Anteileinheiten. Der Euro-Wert des Deckungskapitals
der Versicherung wird durch Multiplikation der Zahl der Anteileinheiten mit dem am Stichtag des Vormonats ermittelten Wert einer
Anteileinheit des entsprechenden Deckungsstocks errechnet. Eventuell noch in Rechnung gestellte Gebühren seitens der depotführenden
Stelle sind noch in Abzug zu bringen.
Soweit die Erträge aus den in den Anlagestöcken enthaltenen Vermögenswerten nicht ausgeschüttet werden (thesaurierende Fonds),
fließen sie unmittelbar den Anlagestöcken zu und erhöhen damit den Wert der Anteilseinheiten. Ausgeschüttete Erträge der
Anlagestöcke werden in Anteileinheiten umgerechnet und den einzelnen Verträgen gutgeschrieben.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung Policendarlehen
Der VN kann aus einer Fondsgebundene Rentenversicherung auch Vorauszahlungen entnehmen. Dies geschieht zumeist in Form von Policendarlehen. Voraussetzung
dafür ist, dass bereits eine gewisse Anzahl von Anteileinheiten vorhanden ist, damit sich deren Verkauf auch rentiert. Zinsen
werden allgemein für die Inanspruchnahme eines Policendarlehens nicht verlangt. Auch wird der Versicherungsvertrag in seiner
Grundkonstruktion hierdurch nicht tangiert.
Ein Policendarlehen ist bezüglich seines Wertes abhängig von der Anzahl der Anteile, deren aktueller Wert die Auszahlungshöhe
bestimmt. Tilgt der VN, so wird der Euro-Betrag wiederum von der Anzahl der in Frage kommenden Anteile und dem dann maßgeblichen
Kurs bestimmt. Falls der Kurs trotz erfolgter Ertragszuschreibungen niedriger ist als im Zeitpunkt der Darlehensgewährung, so hat
der VN an dem zwischenzeitlich eingetretenen Kursrückgang verdient, man kann dann von einer Gewinnmitnahme sprechen. Führen jedoch
die Ertragszuschreibungen und andere Einflüsse zu einem höheren Kurs, so wird die Rückzahlung des Tilgungsbetrages höher sein als
der ursprünglich ausgezahlte Betrag.