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Fondsgebundene Rentenversicherung Online Vergleich

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Fondsgebundene Rentenversicherung Online Vergleich

Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Diese noch relativ neue Vertragsform wird bereits von einigen Unternehmen angeboten.
Die Fondsgebundene Rentenversicherung bietet vor Beginn der Rentenzahlung (Aufschubzeit) Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermögens (Anlagestock). Der Anlagestock wird gesondert vom sonstigen Vermögen überwiegend in Wertpapieren angelegt und in Anteileinheiten aufgeteilt. Mit Beginn der Rentenzahlung wird dem Anlagestock der auf Ihren Vertrag entfallende Anteil entnommen und in unserem sonstigen Vermögen angelegt.



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Fondsgebundene Rentenversicherung

Anlagerisiko Fondsgebundene Rentenversicherung

Im Gegensatz zur herkömmlichen Lebensversicherung geht das Anlagerisiko bei der Fondsgebundene Rentenversicherung/FRV ganz auf den einzelnen Versicherungsnehmer über, sodass sie vom Grundsatz her nicht direkt mit einer herkömmlichen Lebensversicherung vergleichbar ist. Charakteristisch für die Fondsgebundene Rentenversicherung ist daher der ungewisse Verlauf des Deckungskapitals. Der Verlauf der Börse bestimmt den Wert der Fondsanteile und damit die zu erwartende Erlebensfallleistung sowie die Leistung im möglichen Todesfall. Bei der Fondsgebundene Rentenversicherung erfolgt die Anlage der Sparbeiträge gemäß § 54b VAG in Anteilen an einem Investmentfonds, hierbei wahlweise in Publikumsfonds wie Aktienfonds, Rentenfonds, gemischte Fonds oder Immobilienfonds oder einem so genannten Managed-Fonds, also einem Fonds, der wiederum andere Fonds finanziert und in diese investiert, weil letztere von einem Fondsmanagement betreut werden, oder Sonderkonstruktionen wie Regionalfonds, Ethikfonds oder Ökologiefonds, Dachfonds, Interne Fonds.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Versicherungsleistungen Fondsgebundene Rentenversicherung

Die Versicherungsleistungen sind vom Wert der insgesamt gutgeschriebenen Anteilseinheiten (Deckungskapital) abhängig. Das Deckungskapital ergibt sich aus der Zahl der auf die Versicherung entfallenden Anteileinheiten. Der Euro-Wert des Deckungskapitals der Versicherung wird durch Multiplikation der Zahl der Anteileinheiten mit dem am Stichtag des Vormonats ermittelten Wert einer Anteileinheit des entsprechenden Deckungsstocks errechnet. Eventuell noch in Rechnung gestellte Gebühren seitens der depotführenden Stelle sind noch in Abzug zu bringen. Soweit die Erträge aus den in den Anlagestöcken enthaltenen Vermögenswerten nicht ausgeschüttet werden (thesaurierende Fonds), fließen sie unmittelbar den Anlagestöcken zu und erhöhen damit den Wert der Anteilseinheiten. Ausgeschüttete Erträge der Anlagestöcke werden in Anteileinheiten umgerechnet und den einzelnen Verträgen gutgeschrieben.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondsgebundene Rentenversicherung Policendarlehen

Der VN kann aus einer Fondsgebundene Rentenversicherung auch Vorauszahlungen entnehmen. Dies geschieht zumeist in Form von Policendarlehen. Voraussetzung dafür ist, dass bereits eine gewisse Anzahl von Anteileinheiten vorhanden ist, damit sich deren Verkauf auch rentiert. Zinsen werden allgemein für die Inanspruchnahme eines Policendarlehens nicht verlangt. Auch wird der Versicherungsvertrag in seiner Grundkonstruktion hierdurch nicht tangiert. Ein Policendarlehen ist bezüglich seines Wertes abhängig von der Anzahl der Anteile, deren aktueller Wert die Auszahlungshöhe bestimmt. Tilgt der VN, so wird der Euro-Betrag wiederum von der Anzahl der in Frage kommenden Anteile und dem dann maßgeblichen Kurs bestimmt. Falls der Kurs trotz erfolgter Ertragszuschreibungen niedriger ist als im Zeitpunkt der Darlehensgewährung, so hat der VN an dem zwischenzeitlich eingetretenen Kursrückgang verdient, man kann dann von einer Gewinnmitnahme sprechen. Führen jedoch die Ertragszuschreibungen und andere Einflüsse zu einem höheren Kurs, so wird die Rückzahlung des Tilgungsbetrages höher sein als der ursprünglich ausgezahlte Betrag.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondsgebundene Rentenversicherung

Als Fondsgebundene Rentenversicherung angeboten, erfolgt eine indexierte Kapitalanlage, die Teilnahme an Kursverlusten ausschließt und eine Gewinnbeteiligung in Höhe des Beteiligungssatzes vorsieht, der wiederum von der Produktgestaltung und dem Verkaufszeitraum abhängt. Achten Sie beim Abschluss einer Fondsgebundene Rentenversicherung auf die entstehenden Gebühren und darauf, wie viel Flexibilität Ihnen eingeräumt wird. Vertrauen Sie nicht exorbitant hohen Prognoserechnungen, sondern betrachten Sie realistisch die Fondsperformance in den einschlägigen Publikationen. Beachten Sie, über welchen Zeitraum und zu welchem Zeitpunkt besonders herausgehobene Topergebnisse erreicht wurden.

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Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondsgebundene Rentenversicherung Beitragsaspekte

Der Einzahlungsbeitrag wird, soweit er nicht zur Deckung der Abschluss- und Verwaltungskosten vorgesehen ist, entsprechend den getroffenen Vereinbarungen über Anlageform und Anlagestock diesem zugeführt und in Anteileinheiten umgerechnet. Die Risikobeiträge zur Deckung des Todesfallrisikos werden i. d. R. monatlich dem Deckungskapital entnommen. Die Beiträge können als laufende gleichbleibende Beiträge, bei einigen Versicherern als variable Beiträge sowie als Einmalbeitrag in ein Depot gezahlt werden. Das Guthaben in einem Beitragsdepot wird marktgerecht verzinst und daraus in mindestens fünf Jahresraten abgebucht. Ein Beitragsdepot kann dann nachteilig sein, wenn zu den innerhalb der fünf Jahre wenigen Terminen für einen Anteilskauf der Kauf bei einer ungünstigen Aktienmarktsituation zu relativ hohen Einstiegskursen erfolgen muss. Der typische Risikoverteilungseffekt durch die monatliche Beitragszahlung entfällt damit.