Fondsgebundene Rentenversicherung
Anlagerisiko Fondsgebundene Rentenversicherung
Im Gegensatz zur herkömmlichen Lebensversicherung geht das Anlagerisiko bei der Fondsgebundene Rentenversicherung/FRV ganz auf den einzelnen Versicherungsnehmer
über, sodass sie vom Grundsatz her nicht direkt mit einer herkömmlichen Lebensversicherung vergleichbar ist. Charakteristisch für
die Fondsgebundene Rentenversicherung ist daher der ungewisse Verlauf des Deckungskapitals. Der Verlauf der Börse bestimmt den Wert der Fondsanteile und damit
die zu erwartende Erlebensfallleistung sowie die Leistung im möglichen Todesfall.
Bei der Fondsgebundene Rentenversicherung erfolgt die Anlage der Sparbeiträge gemäß § 54b VAG in Anteilen an einem Investmentfonds, hierbei wahlweise in
Publikumsfonds wie Aktienfonds, Rentenfonds, gemischte Fonds oder Immobilienfonds oder
einem so genannten Managed-Fonds, also einem Fonds, der wiederum andere Fonds finanziert und in diese investiert, weil letztere
von einem Fondsmanagement betreut werden, oder
Sonderkonstruktionen wie Regionalfonds, Ethikfonds oder Ökologiefonds, Dachfonds, Interne Fonds.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung Nachversicherungsgarantie
Die Nachversicherungsgarantie sichert eine Erhöhungsmöglichkeit des Todesfallschutzes ohne erneute Prüfung der
Gesundheitsverhältnisse in bestimmten Lebenssituationen zu:
Heirat des Versicherten, Geburt eines Kindes, Adoption, Erreichen der Volljährigkeit, Aufnahme eines freien Berufes oder Selbstständigkeit, Volljährigkeit
Abschluss einer akademischen Ausbildung, Erwerb von selbstgenutztem Eigenheim, Wegfall oder Reduzierung der betrieblichen Altersversorgung.
Bei diesen Ereignissen kann eine Erhöhung unter Berücksichtigung bestimmter Mindestsummen und Höchstsummen erfolgen. Das Recht auf
Nachversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Ereigniseintritt erfolgen. Außerdem sind Höchstalter 45 Jahre und Restlaufzeit
des Vertrags von 12 Jahren erforderliche Voraussetzungen. Neu ist die Möglichkeit, unabhängig von konkreten, sich verwirklichenden
Lebenssituationen ohne besonderen Grund eine Erhöhung durchzuführen.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung Altersversorgung
Fondsgebundene Rentenversicherung können auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung als Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung,
arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung oder Rückdeckungsversicherung vereinbart werden. In der Regel muss eine Zusatzerklärung
für Direktversicherungen abgegeben werden, die die Form des Bezugsrechts, die Vereinbarungen für die Lohnsteuerpauschalierung der
Beträge, den Beginn der Betriebszugehörigkeit, die Erlebensfallinanspruchnahme nicht vor dem 60. Lebensjahr, einen Ausschluss von
Beleihung oder Abtretung des Vertrages und einen Ausschluss der Fondswechselmöglichkeit und Änderung der Aufteilung der
Beitragsteile auf verschiedene Fonds durch den VN unwiderruflich beinhaltet.