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Fondsgebundene Rentenversicherung Tarifvergleiche

Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Diese noch relativ neue Vertragsform wird bereits von einigen Unternehmen angeboten.
Die Fondsgebundene Rentenversicherung bietet vor Beginn der Rentenzahlung (Aufschubzeit) Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermögens (Anlagestock). Der Anlagestock wird gesondert vom sonstigen Vermögen überwiegend in Wertpapieren angelegt und in Anteileinheiten aufgeteilt. Mit Beginn der Rentenzahlung wird dem Anlagestock der auf Ihren Vertrag entfallende Anteil entnommen und in unserem sonstigen Vermögen angelegt.



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Fondsgebundene Rentenversicherung

Anbieter Fondsgebundene Rentenversicherung

Namhafte Anbieter von Publikumsfonds sind z. B. DWS, Fidelity, Fleming, Frankfurt Trust, Templeton, Lazard, Mercury, Threadneedle, Pioneer, GAM, Sun Life, Sarasin, Hypo-Invest u. v. a. Ein Fondswechsel (Switchen) durch den Versicherungsnehmer oder die Aufteilung der Prämie auf mehrere Fonds (Beitragssplitting) sind regelmäßig möglich. In der Regel sollten Fondswechsel gebührenfrei sein; bei der Mehrzahl der Anbieter ist zumindest ein Fondswechsel p. a. gebührenfrei, für jeden weiteren Fondswechsel werden dem Versicherungsnehmer Gebühren in unterschiedlicher Höhe in Rechnung gestellt.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondsgebundene Rentenversicherung Leistungen im Erlebensfall

Erlebt die versicherte Person bzw. (bei Verbundenen Leben) erleben die versicherten Personen das Ende der Versicherungsdauer, so wird der Geldwert des Anteilsguthabens ausgezahlt, errechnet mit dem Rücknahmepreis des letzten Börsentages vor Vertragsablauf. Da die Entwicklung dieses Anteilguthabens generell nicht vorhersehbar ist und damit unsicher bleibt, wird keine garantierte Erlebensfallleistung erklärt. Anstelle des Geldwertes können auf Antrag auch die Fondsanteile übertragen werden. Abruf- und Weiterführungsoptionen werden in diesem Kontext oft angeboten (vgl. Ziff. 2). Bei einer Fondsgebundene Rentenversicherung kann zwischen Rentenleistung und Kapitalabfindung nach Ende der Aufschubzeit gewählt werden.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondsgebundene Rentenversicherung Steuerliche Aspekte

Beiträge zu Fondsgebundene Rentenversicherung können nicht als Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. Erträge aus Fondsgebundene Rentenversicherung sind unter den für Kapitallebensversicherungen geltenden Voraussetzungen steuerfrei. Für die Zwecke einer eventuellen Zinsbesteuerung wird der Differenzbetrag zwischen dem Wert sämtlicher Fondsanteile, die der Versicherung im Zeitpunkt des steuerpflichtigen Zuflusses zugeordnet werden, und der Summe der Anschaffungspreise aller Fondsanteile, die aufgrund der Beitragszahlung erworben wurden, den rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen auf die Sparanteile einer KLV gleichgestellt. Im Unterschied zu einer Direktanlage in einem Investmentfonds hat der VN auch die Erträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern, die auf Kursgewinne zurückzuführen sind.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Abschlusskosten Fondsgebundene Rentenversicherung

Der BGH (Urteil v. 12.10.200, IV ZR 162/03) hat Regelungen zur Verrechnung der Abschlusskosten und zum Stornoabzug in der kapitalbildenden Lebensversicherung für unwirksam erklärt. Tragende Erwägung des BGH war, dass dem VN die möglichen wirtschaftlichen Nachteile nicht deutlich vor Augen geführt wurden. Nach Auffassung des OLG Bamberg sind die vom BGH damals aufgestellten Grundsätze auf die Fondsgebundene Rentenversicherung aber nicht übertragbar. Denn bei dieser kann der VN von vornherein nicht darauf vertrauen, dass er im Fall der Kündigung stets einen bestimmten Anteil seiner bezahlten Prämien zurückerhält. Dem VN, der ein fondsgebundenes Versicherungsprodukt wählt, ist bekannt, dass seine Prämien nach Abzug der beim Versicherer entstehenden Kosten am Finanzmarkt in Fonds investiert werden, deren Kurs sich laufend ändert.

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Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondsanteile Fondsgebundene Rentenversicherung

Das Auf und Ab der Kurse ist die normale Bewegungsform von Aktien und Wertpapieren. Wird jeden Monat ein Beitrag geleistet und werden davon Fondsanteile angekauft, so erwirbt der Anleger bei niedrigen Kursnotierungen eine größere Anzahl von Fondsanteilen. Bei steigenden Kursen werden weniger Fondsanteile gutgeschrieben. Dadurch ergibt sich in der Regel ein günstigerer Durchschnittspreis als bei dem regelmäßigen Erwerb einer konstanten Anzahl von Anteilen zu festgesetzten Zeitpunkten (Cost-Average-Prinzip). Wenn wegen eines finanziellen Engpasses vorübergehend keine Beitragszahlung möglich ist, kann dies durch Ruhen der Beitragszahlung überbrückt werden. Solange ein ausreichendes Fondsguthaben vorhanden ist, werden dann die für die Risiko- und Verwaltungskosten benötigten Beiträge aus dem Guthaben entnommen. Der VN kann den Vertrag jederzeit kündigen oder beitragsfrei stellen. Auch Beitragsherabsetzungen sind jederzeit möglich.