Fondsgebundene Rentenversicherung
Anbieter Fondsgebundene Rentenversicherung
Namhafte Anbieter von Publikumsfonds sind z. B. DWS, Fidelity, Fleming, Frankfurt Trust, Templeton, Lazard, Mercury, Threadneedle,
Pioneer, GAM, Sun Life, Sarasin, Hypo-Invest u. v. a.
Ein Fondswechsel (Switchen) durch den Versicherungsnehmer oder die Aufteilung der Prämie auf mehrere Fonds (Beitragssplitting) sind
regelmäßig möglich. In der Regel sollten Fondswechsel gebührenfrei sein; bei der Mehrzahl der Anbieter ist zumindest ein
Fondswechsel p. a. gebührenfrei, für jeden weiteren Fondswechsel werden dem Versicherungsnehmer Gebühren in unterschiedlicher Höhe
in Rechnung gestellt.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung Leistungen im Erlebensfall
Erlebt die versicherte Person bzw. (bei Verbundenen Leben) erleben die versicherten Personen das Ende der Versicherungsdauer, so
wird der Geldwert des Anteilsguthabens ausgezahlt, errechnet mit dem Rücknahmepreis des letzten Börsentages vor Vertragsablauf.
Da die Entwicklung dieses Anteilguthabens generell nicht vorhersehbar ist und damit unsicher bleibt, wird keine garantierte
Erlebensfallleistung erklärt.
Anstelle des Geldwertes können auf Antrag auch die Fondsanteile übertragen werden. Abruf- und Weiterführungsoptionen werden in
diesem Kontext oft angeboten (vgl. Ziff. 2).
Bei einer Fondsgebundene Rentenversicherung kann zwischen Rentenleistung und Kapitalabfindung nach Ende der Aufschubzeit gewählt werden.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung Steuerliche Aspekte
Beiträge zu Fondsgebundene Rentenversicherung können nicht als Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. Erträge aus Fondsgebundene Rentenversicherung sind unter den für
Kapitallebensversicherungen geltenden Voraussetzungen steuerfrei. Für die Zwecke einer eventuellen Zinsbesteuerung wird der
Differenzbetrag zwischen dem Wert sämtlicher Fondsanteile, die der Versicherung im Zeitpunkt des steuerpflichtigen Zuflusses
zugeordnet werden, und der Summe der Anschaffungspreise aller Fondsanteile, die aufgrund der Beitragszahlung erworben wurden,
den rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen auf die Sparanteile einer KLV gleichgestellt. Im Unterschied zu einer
Direktanlage in einem Investmentfonds hat der VN auch die Erträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern, die auf
Kursgewinne zurückzuführen sind.