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Fondsgebundene Rentenversicherung

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Fondsgebundene Rentenversicherung

Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Diese noch relativ neue Vertragsform wird bereits von einigen Unternehmen angeboten. Sie ist aufgrund des Verzichts auf einen Todesfallschutz insbesondere für Singles und typische Anleger u. U. interessanter als die FLV. Das Ende der Ansparzeit wird bei Vertragsbeginn festgelegt. Anstelle der vertraglich zunächst vorgesehenen Rente kann zum Ende der Ansparzeit eine Kapitalabfindung gewählt werden.
Der VN kann einmalig, spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Beginn der Rentenzahlung verlangen, dass die Rentenzahlung um einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren später beginnt, wenn die versicherte Person den bei Vertragsabschluss vereinbarten Beginn der Rentenzahlung erlebt. Für diesen Zeitraum wird der Vertrag beitragsfrei verlängert. Es besteht ferner die Möglichkeit, das vorhandene Guthaben auch vor dem Ende der Ansparzeit auszahlen zu lassen, wobei aber steuerliche Aspekte zu berücksichtigen sind.
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Indexwertvergleich Fondsgebundene Rentenversicherung

Fällt der Indexwertvergleich in einem Jahr negativ aus, d. h. ist der Indexwert gefallen, so entstehen für den VN keine Nachteile. Die bereits gesicherten Gewinne bleiben in voller Höhe erhalten. Als Schlusszahlung zum Vertragsende ist dem VN in jedem Fall die vollständige Auszahlung des investierten Kapitals sicher, selbst dann, wenn der Index über die gesamte Laufzeit ständig gefallen wäre.

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Todesfall Leistung Fondsgebundene Rentenversicherung

Im Todesfall während der Aufschubzeit einer Fondsgebundene Rentenversicherung werden die bis dahin für die Hauptversicherung gezahlten Beiträge unabhängig von der Höhe des Anteilsguthabens zurückerstattet. Es kann, tarif- und versichererabhängig, eine Beitragsrückgewähr zuzüglich Überschussguthaben erfolgen oder ein bestimmter Prozentsatz des Fondsguthabens gezahlt werden. Verstirbt die versicherte Person während der Rentengarantiezeit, so wird die Rente an die bezugsberechtigte Person bis zum Ende der Rentengarantiedauer gezahlt. Bei einer abgekürzten Rentenzahlung wird im Todesfall der versicherten Person während der Rentenzahldauer eine fallende Todesfallleistung erbracht.

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Kosten Fondsgebundene Rentenversicherung

Grundsätzlich sind mehrere Kostenpositionen zu berücksichtigen: Abschlusskosten (gezillmerte und ungezillmerte Tarife), Verwaltungskosten für die Vermögensverwaltung bei gemanagten Fonds, jährliche Managementgebühr, Vertragsgebühren, Stückkosten, Gebühren für die Depotverwaltung Ausgabeaufschläge für den Kauf von Fondsanteilen (ca. 25 Prozent der Anbieter verzichten hierauf), Kosten für die Risikoabsicherung des Todesfalls und u. U. Berücksichtigung eines Nichtrauchertarifs, Kosten für die Risikoabsicherung Berufsunfähigkeit und sonstige Zusatzversicherungen Switchgebühren für den Wechsel von Fonds, Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit, Stornogebühren bei frühzeitiger Kündigung

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Fondsgebundene Rentenversicherung

Im Gegensatz zur Fondsgebundene Rentenversicherung handelt es sich um eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung mit der Besonderheit, dass die Wertentwicklung der Sparanteile in direkter Abhängigkeit zu derjenigen eines bestimmten Indexes steht, beispielsweise DAX, FTSE100 oder STOXX. Je nach Ausgestaltung des Produktes kann eine Mindestverzinsung zugesichert oder eine Gewinnermittlung nach dem Unterschiedswert zwischen dem Index zu Beginn und zu Ende der Laufzeit der Versicherung vorgenommen werden. Der Vorteil für den Kunden besteht darin, dass er nur an Indexsteigerungen, nicht aber Indexverlusten beteiligt wird. Mit dem Niedergang der Aktienmärkte ab dem Jahr 2000 wurden solche Produkte nur noch selten angeboten.

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Gruppen Fondsgebundene Rentenversicherung

Speziell für die betriebliche Altersversorgung wurde ein Gruppentarif mit einer individuellen Fondsauswahl von der Alte Leipziger konzipiert. Der Tarif dient der Finanzierung von Rentenzusagen eines Unternehmens, also der Rückdeckung von Direktzusagen und Unterstützungskassen. Die Vorteile liegen einerseits darin, dass der Sparanteil des Jahresbeitrages in Fonds angelegt wird und außerdem in einer anpassungsfähigeren Gesamtfinanzierung mit einem Gesamtbeitrag, einem geglätteten Verlauf der Zahlungen und einem zu Beginn niedrigeren Beitrag. Mindestvoraussetzung sind 50 Beschäftigte. Der konstante Gruppenbeitrag kann bei Bedarf angepasst werden, wobei Anpassungen über die gesamte Laufzeit gerechnet werden und deshalb gedämpft ausfallen. Wenn eine Betriebsrente fällig wird, scheidet der Versicherte aus der Gruppe aus. Er wird dann über einen Einmalbeitrag in das größere Kollektiv der Alte Leipziger übernommen, sodass die Rente dort eingebunden ist. Der Arbeitgeber kann die Anlagefonds auswählen. Je besser die Wertentwicklung des Fonds ist, desto günstiger kann der Arbeitgeber seine Betriebsrenten finanzieren.