Fondsgebundene Rentenversicherung
Anlagerisiko Fondsgebundene Rentenversicherung
Im Gegensatz zur herkömmlichen Lebensversicherung geht das Anlagerisiko bei der Fondsgebundene Rentenversicherung/FRV ganz auf den einzelnen Versicherungsnehmer
über, sodass sie vom Grundsatz her nicht direkt mit einer herkömmlichen Lebensversicherung vergleichbar ist. Charakteristisch für
die Fondsgebundene Rentenversicherung ist daher der ungewisse Verlauf des Deckungskapitals. Der Verlauf der Börse bestimmt den Wert der Fondsanteile und damit
die zu erwartende Erlebensfallleistung sowie die Leistung im möglichen Todesfall.
Bei der Fondsgebundene Rentenversicherung erfolgt die Anlage der Sparbeiträge gemäß § 54b VAG in Anteilen an einem Investmentfonds, hierbei wahlweise in
Publikumsfonds wie Aktienfonds, Rentenfonds, gemischte Fonds oder Immobilienfonds oder
einem so genannten Managed-Fonds, also einem Fonds, der wiederum andere Fonds finanziert und in diese investiert, weil letztere
von einem Fondsmanagement betreut werden, oder
Sonderkonstruktionen wie Regionalfonds, Ethikfonds oder Ökologiefonds, Dachfonds, Interne Fonds.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Ablaufleistung Fondsgebundene Rentenversicherung
Erlebt die versicherte Person den für den Ablauf der Versicherung vorgesehenen Termin, so wird das während der Versicherungsdauer
angesammelte Deckungskapital ausgezahlt. Diese Leistung wird in Wertpapieren der Anlagestöcke erbracht. Der Anspruchsberechtigte
kann verlangen, dass anstelle der Übertragung von Wertpapieren der Euro-Wert des Deckungskapitals ausgezahlt wird. Es besteht
insofern ein Wahlrecht.
Endet die Versicherung durch Ablauf oder Kündigung, so wird bei der Ermittlung des Euro-Wertes des Deckungskapitals der Stichtag
des letzten Versicherungsmonats zugrunde gelegt. Endet die Versicherung durch Tod der versicherten Person, wird der Stichtag des
Monats herangezogen, in dem der Todesfall dem Versicherer zur Kenntnis gekommen ist.
Die Leistung aus dem Vertrag wird an den VN oder die Erben erbracht, falls keine andere Person benannt wurde, die bei Eintritt des
Versicherungsfalls die Ansprüche aus dem Vertrag erwerben soll.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung Steuerliche Aspekte
Beiträge zu Fondsgebundene Rentenversicherung können nicht als Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. Erträge aus Fondsgebundene Rentenversicherung sind unter den für
Kapitallebensversicherungen geltenden Voraussetzungen steuerfrei. Für die Zwecke einer eventuellen Zinsbesteuerung wird der
Differenzbetrag zwischen dem Wert sämtlicher Fondsanteile, die der Versicherung im Zeitpunkt des steuerpflichtigen Zuflusses
zugeordnet werden, und der Summe der Anschaffungspreise aller Fondsanteile, die aufgrund der Beitragszahlung erworben wurden,
den rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen auf die Sparanteile einer KLV gleichgestellt. Im Unterschied zu einer
Direktanlage in einem Investmentfonds hat der VN auch die Erträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern, die auf
Kursgewinne zurückzuführen sind.