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Fondsgebundene Rentenversicherung

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Fondsgebundene Rentenversicherung

Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Diese noch relativ neue Vertragsform wird bereits von einigen Unternehmen angeboten. Sie ist aufgrund des Verzichts auf einen Todesfallschutz insbesondere für Singles und typische Anleger u. U. interessanter als die FLV. Das Ende der Ansparzeit wird bei Vertragsbeginn festgelegt. Anstelle der vertraglich zunächst vorgesehenen Rente kann zum Ende der Ansparzeit eine Kapitalabfindung gewählt werden.
Der VN kann einmalig, spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Beginn der Rentenzahlung verlangen, dass die Rentenzahlung um einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren später beginnt, wenn die versicherte Person den bei Vertragsabschluss vereinbarten Beginn der Rentenzahlung erlebt. Für diesen Zeitraum wird der Vertrag beitragsfrei verlängert. Es besteht ferner die Möglichkeit, das vorhandene Guthaben auch vor dem Ende der Ansparzeit auszahlen zu lassen, wobei aber steuerliche Aspekte zu berücksichtigen sind.
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Anlagerisiko Fondsgebundene Rentenversicherung

Im Gegensatz zur herkömmlichen Lebensversicherung geht das Anlagerisiko bei der Fondsgebundene Rentenversicherung/FRV ganz auf den einzelnen Versicherungsnehmer über, sodass sie vom Grundsatz her nicht direkt mit einer herkömmlichen Lebensversicherung vergleichbar ist. Charakteristisch für die Fondsgebundene Rentenversicherung ist daher der ungewisse Verlauf des Deckungskapitals. Der Verlauf der Börse bestimmt den Wert der Fondsanteile und damit die zu erwartende Erlebensfallleistung sowie die Leistung im möglichen Todesfall. Bei der Fondsgebundene Rentenversicherung erfolgt die Anlage der Sparbeiträge gemäß § 54b VAG in Anteilen an einem Investmentfonds, hierbei wahlweise in Publikumsfonds wie Aktienfonds, Rentenfonds, gemischte Fonds oder Immobilienfonds oder einem so genannten Managed-Fonds, also einem Fonds, der wiederum andere Fonds finanziert und in diese investiert, weil letztere von einem Fondsmanagement betreut werden, oder Sonderkonstruktionen wie Regionalfonds, Ethikfonds oder Ökologiefonds, Dachfonds, Interne Fonds.

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Ablaufleistung Fondsgebundene Rentenversicherung

Erlebt die versicherte Person den für den Ablauf der Versicherung vorgesehenen Termin, so wird das während der Versicherungsdauer angesammelte Deckungskapital ausgezahlt. Diese Leistung wird in Wertpapieren der Anlagestöcke erbracht. Der Anspruchsberechtigte kann verlangen, dass anstelle der Übertragung von Wertpapieren der Euro-Wert des Deckungskapitals ausgezahlt wird. Es besteht insofern ein Wahlrecht. Endet die Versicherung durch Ablauf oder Kündigung, so wird bei der Ermittlung des Euro-Wertes des Deckungskapitals der Stichtag des letzten Versicherungsmonats zugrunde gelegt. Endet die Versicherung durch Tod der versicherten Person, wird der Stichtag des Monats herangezogen, in dem der Todesfall dem Versicherer zur Kenntnis gekommen ist. Die Leistung aus dem Vertrag wird an den VN oder die Erben erbracht, falls keine andere Person benannt wurde, die bei Eintritt des Versicherungsfalls die Ansprüche aus dem Vertrag erwerben soll.

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Fondsgebundene Rentenversicherung Steuerliche Aspekte

Beiträge zu Fondsgebundene Rentenversicherung können nicht als Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. Erträge aus Fondsgebundene Rentenversicherung sind unter den für Kapitallebensversicherungen geltenden Voraussetzungen steuerfrei. Für die Zwecke einer eventuellen Zinsbesteuerung wird der Differenzbetrag zwischen dem Wert sämtlicher Fondsanteile, die der Versicherung im Zeitpunkt des steuerpflichtigen Zuflusses zugeordnet werden, und der Summe der Anschaffungspreise aller Fondsanteile, die aufgrund der Beitragszahlung erworben wurden, den rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen auf die Sparanteile einer KLV gleichgestellt. Im Unterschied zu einer Direktanlage in einem Investmentfonds hat der VN auch die Erträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern, die auf Kursgewinne zurückzuführen sind.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondsgebundene Rentenversicherung

Im Gegensatz zur Fondsgebundene Rentenversicherung handelt es sich um eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung mit der Besonderheit, dass die Wertentwicklung der Sparanteile in direkter Abhängigkeit zu derjenigen eines bestimmten Indexes steht, beispielsweise DAX, FTSE100 oder STOXX. Je nach Ausgestaltung des Produktes kann eine Mindestverzinsung zugesichert oder eine Gewinnermittlung nach dem Unterschiedswert zwischen dem Index zu Beginn und zu Ende der Laufzeit der Versicherung vorgenommen werden. Der Vorteil für den Kunden besteht darin, dass er nur an Indexsteigerungen, nicht aber Indexverlusten beteiligt wird. Mit dem Niedergang der Aktienmärkte ab dem Jahr 2000 wurden solche Produkte nur noch selten angeboten.

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Gruppen Fondsgebundene Rentenversicherung

Speziell für die betriebliche Altersversorgung wurde ein Gruppentarif mit einer individuellen Fondsauswahl von der Alte Leipziger konzipiert. Der Tarif dient der Finanzierung von Rentenzusagen eines Unternehmens, also der Rückdeckung von Direktzusagen und Unterstützungskassen. Die Vorteile liegen einerseits darin, dass der Sparanteil des Jahresbeitrages in Fonds angelegt wird und außerdem in einer anpassungsfähigeren Gesamtfinanzierung mit einem Gesamtbeitrag, einem geglätteten Verlauf der Zahlungen und einem zu Beginn niedrigeren Beitrag. Mindestvoraussetzung sind 50 Beschäftigte. Der konstante Gruppenbeitrag kann bei Bedarf angepasst werden, wobei Anpassungen über die gesamte Laufzeit gerechnet werden und deshalb gedämpft ausfallen. Wenn eine Betriebsrente fällig wird, scheidet der Versicherte aus der Gruppe aus. Er wird dann über einen Einmalbeitrag in das größere Kollektiv der Alte Leipziger übernommen, sodass die Rente dort eingebunden ist. Der Arbeitgeber kann die Anlagefonds auswählen. Je besser die Wertentwicklung des Fonds ist, desto günstiger kann der Arbeitgeber seine Betriebsrenten finanzieren.