Fondsgebundene Rentenversicherung
Todesfallschutz Fondsgebundene Rentenversicherung
Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Spezialform der Lebensversicherung , die einen bestimmten Todesfallschutz mit der Beteiligung an einem
Sondervermögen wie Immobilienfonds, Rentenfonds, Aktienfonds, gemischten Fonds verbindet.
Der Sparanteil des Vertrages wird unmittelbar in Investmentzertifikaten (Fondsanteilen) angelegt. Da sich die Wertentwicklung der
Fondsanteile in der Tagespresse verfolgen lässt, ist die Qualität der Anlagepolitik eines Fondsmanagers für den interessierten
Anleger jederzeit transparent und überprüfbar. Anders als bei der herkömmlichen Tarifgestaltung in der LV und RV kann bei der
Fondsgebundene Rentenversicherung ausschließlich auf eine vielversprechende Anlageart - wie z. B. festverzinsliche Wertpapiere oder Aktien - abgestellt
werden.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Höhe der Fondsgebundene Rentenversicherung Rente
Die Höhe der Rente ist vom Wert des Anteilguthabens zum Ende der Aufschubzeit abhängig. Der Kunde erhält in der Police eine mit
vorsichtigen Annahmen kalkulierte Rente pro 5.000 EUR Anteilguthaben ausgewiesen. Die Rente wird dann lebenslang vorschüssig,
mindestens aber für die Dauer einer vereinbarten Rentengarantiezeit erbracht. Es kann auch eine abgekürzte Leibrente für mindestens
fünf Jahre, maximal i. d. R. 20 Jahre vereinbart werden.
Die Rente kann auch ganz oder teilweise früher abgerufen werden. Eine Vorverlegung des Rentenbeginns ist ebenso möglich wie ein
Aufschub des Rentenbeginns um bis zu fünf Jahre.
Bei Verträgen gegen laufende Beitragszahlung kann anstelle der Rente eine Kapitalabfindung gezahlt werden. Diese entspricht dem
Geldwert des Anteilguthabens zum Rentenbeginn.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung Altersversorgung
Fondsgebundene Rentenversicherung können auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung als Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung,
arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung oder Rückdeckungsversicherung vereinbart werden. In der Regel muss eine Zusatzerklärung
für Direktversicherungen abgegeben werden, die die Form des Bezugsrechts, die Vereinbarungen für die Lohnsteuerpauschalierung der
Beträge, den Beginn der Betriebszugehörigkeit, die Erlebensfallinanspruchnahme nicht vor dem 60. Lebensjahr, einen Ausschluss von
Beleihung oder Abtretung des Vertrages und einen Ausschluss der Fondswechselmöglichkeit und Änderung der Aufteilung der
Beitragsteile auf verschiedene Fonds durch den VN unwiderruflich beinhaltet.