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Kostenloser Fondsgebundene Rentenversicherung Vergleich

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Kostenloser Fondsgebundene Rentenversicherung Vergleich

Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Diese noch relativ neue Vertragsform wird bereits von einigen Unternehmen angeboten.
Die Fondsgebundene Rentenversicherung bietet vor Beginn der Rentenzahlung (Aufschubzeit) Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermögens (Anlagestock). Der Anlagestock wird gesondert vom sonstigen Vermögen überwiegend in Wertpapieren angelegt und in Anteileinheiten aufgeteilt. Mit Beginn der Rentenzahlung wird dem Anlagestock der auf Ihren Vertrag entfallende Anteil entnommen und in unserem sonstigen Vermögen angelegt.



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Fondsgebundene Rentenversicherung

Todesfallschutz Fondsgebundene Rentenversicherung

Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Spezialform der Lebensversicherung , die einen bestimmten Todesfallschutz mit der Beteiligung an einem Sondervermögen wie Immobilienfonds, Rentenfonds, Aktienfonds, gemischten Fonds verbindet. Der Sparanteil des Vertrages wird unmittelbar in Investmentzertifikaten (Fondsanteilen) angelegt. Da sich die Wertentwicklung der Fondsanteile in der Tagespresse verfolgen lässt, ist die Qualität der Anlagepolitik eines Fondsmanagers für den interessierten Anleger jederzeit transparent und überprüfbar. Anders als bei der herkömmlichen Tarifgestaltung in der LV und RV kann bei der Fondsgebundene Rentenversicherung ausschließlich auf eine vielversprechende Anlageart - wie z. B. festverzinsliche Wertpapiere oder Aktien - abgestellt werden.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Höhe der Fondsgebundene Rentenversicherung Rente

Die Höhe der Rente ist vom Wert des Anteilguthabens zum Ende der Aufschubzeit abhängig. Der Kunde erhält in der Police eine mit vorsichtigen Annahmen kalkulierte Rente pro 5.000 EUR Anteilguthaben ausgewiesen. Die Rente wird dann lebenslang vorschüssig, mindestens aber für die Dauer einer vereinbarten Rentengarantiezeit erbracht. Es kann auch eine abgekürzte Leibrente für mindestens fünf Jahre, maximal i. d. R. 20 Jahre vereinbart werden. Die Rente kann auch ganz oder teilweise früher abgerufen werden. Eine Vorverlegung des Rentenbeginns ist ebenso möglich wie ein Aufschub des Rentenbeginns um bis zu fünf Jahre. Bei Verträgen gegen laufende Beitragszahlung kann anstelle der Rente eine Kapitalabfindung gezahlt werden. Diese entspricht dem Geldwert des Anteilguthabens zum Rentenbeginn.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondsgebundene Rentenversicherung Altersversorgung

Fondsgebundene Rentenversicherung können auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung als Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung, arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung oder Rückdeckungsversicherung vereinbart werden. In der Regel muss eine Zusatzerklärung für Direktversicherungen abgegeben werden, die die Form des Bezugsrechts, die Vereinbarungen für die Lohnsteuerpauschalierung der Beträge, den Beginn der Betriebszugehörigkeit, die Erlebensfallinanspruchnahme nicht vor dem 60. Lebensjahr, einen Ausschluss von Beleihung oder Abtretung des Vertrages und einen Ausschluss der Fondswechselmöglichkeit und Änderung der Aufteilung der Beitragsteile auf verschiedene Fonds durch den VN unwiderruflich beinhaltet.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondsgebundene Rentenversicherung

Im Gegensatz zur Fondsgebundene Rentenversicherung handelt es sich um eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung mit der Besonderheit, dass die Wertentwicklung der Sparanteile in direkter Abhängigkeit zu derjenigen eines bestimmten Indexes steht, beispielsweise DAX, FTSE100 oder STOXX. Je nach Ausgestaltung des Produktes kann eine Mindestverzinsung zugesichert oder eine Gewinnermittlung nach dem Unterschiedswert zwischen dem Index zu Beginn und zu Ende der Laufzeit der Versicherung vorgenommen werden. Der Vorteil für den Kunden besteht darin, dass er nur an Indexsteigerungen, nicht aber Indexverlusten beteiligt wird. Mit dem Niedergang der Aktienmärkte ab dem Jahr 2000 wurden solche Produkte nur noch selten angeboten.

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Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondsgebundene Rentenversicherung Beitragsaspekte

Der Einzahlungsbeitrag wird, soweit er nicht zur Deckung der Abschluss- und Verwaltungskosten vorgesehen ist, entsprechend den getroffenen Vereinbarungen über Anlageform und Anlagestock diesem zugeführt und in Anteileinheiten umgerechnet. Die Risikobeiträge zur Deckung des Todesfallrisikos werden i. d. R. monatlich dem Deckungskapital entnommen. Die Beiträge können als laufende gleichbleibende Beiträge, bei einigen Versicherern als variable Beiträge sowie als Einmalbeitrag in ein Depot gezahlt werden. Das Guthaben in einem Beitragsdepot wird marktgerecht verzinst und daraus in mindestens fünf Jahresraten abgebucht. Ein Beitragsdepot kann dann nachteilig sein, wenn zu den innerhalb der fünf Jahre wenigen Terminen für einen Anteilskauf der Kauf bei einer ungünstigen Aktienmarktsituation zu relativ hohen Einstiegskursen erfolgen muss. Der typische Risikoverteilungseffekt durch die monatliche Beitragszahlung entfällt damit.