Fondsgebundene Rentenversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung mit garantierter Mindestverzinsung
Dem Kunden wird dabei zum Erlebenszeitpunkt des Vertragsendes als Mindestleistung die Auszahlung der Summe der gesamten
Sparbeiträge, eventuell zusätzlich verzinst, garantiert.
Im Fall der vorzeitigen Kündigung, Beitragsfreistellung bzw. Switchen muss der Kunde dagegen mit zusätzlichen Abschlägen rechnen,
da die Anlage der Sparprämien ausschließlich auf das Versicherungsende ausgerichtet ist. Man spricht dann von notwendigen
Marktwertanpassungen, weil die zugrunde liegenden Wertpapiere zum jeweiligen Marktwert veräußert werden müssen. Dies geschieht in
Form einer Reduzierung der Rücknahmepreise, findet jedoch generell nur dann Anwendung, wenn eine erhebliche Differenz zwischen
aktueller Fondsperformance und Preisentwicklung der Fondsanteile während des Anlagezeitraumes besteht. Aus diesen Gründen ist der
Wert der Investition nicht garantiert. Er kann sowohl fallen als auch steigen.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Leistungen Fondsgebundene Rentenversicherung
Grundsätzlich kann zwischen den Leistungen im Erlebensfall und den Leistungen im Todesfall unterschieden werden. Bei einer Fondsgebundene Rentenversicherung
steht die Erlebensfallleistung im Vordergrund des Interesses. Üblicherweise wird die Hinterbliebenenabsicherung und der
Todesfallschutz auf das mögliche Minimum begrenzt, damit der zu zahlende Beitrag fast ungeschmälert in die Investmentanlage fließen
kann.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Wertentwicklung Fondsgebundene Rentenversicherung
Einfluss auf die Rendite hat des Weiteren, ob man auf einen Fonds, einige wenige Fonds oder eine größere Fondspalette zurückgreift.
Auf eine sinnvolle Risikostreuung ist auf jeden Fall zu achten. Immer sollte auch die Möglichkeit der Direktanlage über
Geldinstitute als Alternative berücksichtigt werden.
Die Überschussbeteiligung ist bei einer Fondsgebundene Rentenversicherung von geringerer Bedeutung. Da unmittelbar an den Kurssteigerungen der
Anteilseinheiten partizipiert wird, bleibt nur noch der Überschuss aus dem Risiko- und Kostenbereich zu verteilen bzw. der
Überschuss im Rentenbezug aus der BUZ.
Die Wertentwicklung des Anlagestocks wird zumeist in jährlichen oder unterjährigen Kontoauszügen dargestellt. Einer solchen
Wertbestätigung sollten zumindest u. a. folgende Informationen zu entnehmen sein:
Anzahl der gutgeschriebenen Fondsanteile, Aktuelle Euro-Werte der jeweiligen Fondsanteile, Mindesttodesfallsumme, Zu zahlender Beitrag
Vereinbarte Fonds mit ihren Anlageprozentsätzen, Ggf. Unfall-Zusatzversicherungssumme, Ggf. BUZ-Beitragsbefreiung und BUZ-Rentenleistung
Risikoprämienanteil, Vertriebskostenanteil, Verwaltungskostenanteil.