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Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Diese noch relativ neue Vertragsform wird bereits von einigen Unternehmen angeboten.
Die Fondsgebundene Rentenversicherung bietet vor Beginn der Rentenzahlung (Aufschubzeit) Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermögens (Anlagestock). Der Anlagestock wird gesondert vom sonstigen Vermögen überwiegend in Wertpapieren angelegt und in Anteileinheiten aufgeteilt. Mit Beginn der Rentenzahlung wird dem Anlagestock der auf Ihren Vertrag entfallende Anteil entnommen und in unserem sonstigen Vermögen angelegt.



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Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondsgebundene Rentenversicherung mit garantierter Mindestverzinsung

Dem Kunden wird dabei zum Erlebenszeitpunkt des Vertragsendes als Mindestleistung die Auszahlung der Summe der gesamten Sparbeiträge, eventuell zusätzlich verzinst, garantiert. Im Fall der vorzeitigen Kündigung, Beitragsfreistellung bzw. Switchen muss der Kunde dagegen mit zusätzlichen Abschlägen rechnen, da die Anlage der Sparprämien ausschließlich auf das Versicherungsende ausgerichtet ist. Man spricht dann von notwendigen Marktwertanpassungen, weil die zugrunde liegenden Wertpapiere zum jeweiligen Marktwert veräußert werden müssen. Dies geschieht in Form einer Reduzierung der Rücknahmepreise, findet jedoch generell nur dann Anwendung, wenn eine erhebliche Differenz zwischen aktueller Fondsperformance und Preisentwicklung der Fondsanteile während des Anlagezeitraumes besteht. Aus diesen Gründen ist der Wert der Investition nicht garantiert. Er kann sowohl fallen als auch steigen.

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Leistungen Fondsgebundene Rentenversicherung

Grundsätzlich kann zwischen den Leistungen im Erlebensfall und den Leistungen im Todesfall unterschieden werden. Bei einer Fondsgebundene Rentenversicherung steht die Erlebensfallleistung im Vordergrund des Interesses. Üblicherweise wird die Hinterbliebenenabsicherung und der Todesfallschutz auf das mögliche Minimum begrenzt, damit der zu zahlende Beitrag fast ungeschmälert in die Investmentanlage fließen kann.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Wertentwicklung Fondsgebundene Rentenversicherung

Einfluss auf die Rendite hat des Weiteren, ob man auf einen Fonds, einige wenige Fonds oder eine größere Fondspalette zurückgreift. Auf eine sinnvolle Risikostreuung ist auf jeden Fall zu achten. Immer sollte auch die Möglichkeit der Direktanlage über Geldinstitute als Alternative berücksichtigt werden. Die Überschussbeteiligung ist bei einer Fondsgebundene Rentenversicherung von geringerer Bedeutung. Da unmittelbar an den Kurssteigerungen der Anteilseinheiten partizipiert wird, bleibt nur noch der Überschuss aus dem Risiko- und Kostenbereich zu verteilen bzw. der Überschuss im Rentenbezug aus der BUZ. Die Wertentwicklung des Anlagestocks wird zumeist in jährlichen oder unterjährigen Kontoauszügen dargestellt. Einer solchen Wertbestätigung sollten zumindest u. a. folgende Informationen zu entnehmen sein: Anzahl der gutgeschriebenen Fondsanteile, Aktuelle Euro-Werte der jeweiligen Fondsanteile, Mindesttodesfallsumme, Zu zahlender Beitrag Vereinbarte Fonds mit ihren Anlageprozentsätzen, Ggf. Unfall-Zusatzversicherungssumme, Ggf. BUZ-Beitragsbefreiung und BUZ-Rentenleistung Risikoprämienanteil, Vertriebskostenanteil, Verwaltungskostenanteil.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Versicherungsschutz Fondsgebundene Rentenversicherung

Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag (Einlösungsbeitrag) gezahlt und wir die Annahme Ihres Antrages schriftlich oder durch Aushändigung des Versicherungsscheins erklärt haben. Vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Versicherung besteht jedoch noch kein Versicherungsschutz. Ein bei Antragsstellung ggf. vereinbarter vorläufiger Versicherungsschutz wird hierdurch nicht berührt.

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Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondsanteile Fondsgebundene Rentenversicherung

Das Auf und Ab der Kurse ist die normale Bewegungsform von Aktien und Wertpapieren. Wird jeden Monat ein Beitrag geleistet und werden davon Fondsanteile angekauft, so erwirbt der Anleger bei niedrigen Kursnotierungen eine größere Anzahl von Fondsanteilen. Bei steigenden Kursen werden weniger Fondsanteile gutgeschrieben. Dadurch ergibt sich in der Regel ein günstigerer Durchschnittspreis als bei dem regelmäßigen Erwerb einer konstanten Anzahl von Anteilen zu festgesetzten Zeitpunkten (Cost-Average-Prinzip). Wenn wegen eines finanziellen Engpasses vorübergehend keine Beitragszahlung möglich ist, kann dies durch Ruhen der Beitragszahlung überbrückt werden. Solange ein ausreichendes Fondsguthaben vorhanden ist, werden dann die für die Risiko- und Verwaltungskosten benötigten Beiträge aus dem Guthaben entnommen. Der VN kann den Vertrag jederzeit kündigen oder beitragsfrei stellen. Auch Beitragsherabsetzungen sind jederzeit möglich.