Gesetzliche Krankenkasse  Beitragsvergleich - Bildgrafik Pfeil

Gesetzliche Krankenkasse Beitragsvergleich

Wir vergleichen für Sie kostenlos und unverbindlich zwischen den besten und günstigsten Anbietern.
Durch unseren unabhängigen Gesetzliche Krankenkasse Vergleich lassen sich schnell bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr einsparen.

Anfrageformular

Gesetzliche Krankenkasse

Bitte füllen Sie alle mit " * " markierten Felder aus.

Persönliche Angaben

Anrede:*
Geburtsdatum:*
Vorname:*
Nachname:*
Plz/Wohnort:*
Straße/Nr:*
Telefon:*
Erreichbarkeit:*
E-Mail:*
Berufsstatus:*

Angaben Gesetzliche Krankenkasse

wie versichert:
wo versichert:
Anmerkungen:
Datenschutz:*
Ja, ich akzeptiere die Datenschutzerklärung.

Gesetzliche Krankenkasse Beitragsvergleich

Die Gesetzliche Krankenkasse gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.
Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.


Experte in Ihrer Nähe

Hier können Sie nach einen Experten aus Ihrer Nähe suchen und diesen direkt kontaktieren.


Ihre Postleitzahl:


Zu welchem Thema möchten Sie weitere Informationen

Krankenversicherung
Altersvorsorge
Berufsunfähigkeit
Lebensversicherung
Gewerbeversicherung







 Gesetzliche Krankenkasse Beitragsvergleich - bookmarken und senden.

Anzeigen

Gesetzliche Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkasse KVdR

Vorteil kann sich sichern, wer die Bedingungen für die KVdR erfüllt: Man muss in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens 90 Prozent der Zeit bei der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert gewesen sein und unter der damaligen Beitragsbemessungsgrenze verdient haben. Seit 2004 entfällt die Möglichkeit, dass Rentner den ermäßigten Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch wählen dürfen. Zwar haben sie auch weiterhin keinen solchen Anspruch auf Krankengeld, da sie eine Rente beziehen, doch wurde eine höhere Beitragssatzfixierung festgelegt. Der ermäßigte Satz lag meist einen Prozentpunkt unter dem sonst gültigen allgemeinen Beitragssatz der Gesetzliche Krankenkasse.

Gesetzliche Krankenkasse

Allgemeiner Beitragssatz Gesetzliche Krankenkasse

Die Gesetzliche Krankenkasse sollen im Gegenzug den allgemeinen Beitragssatz, der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern hälftig gezahlt wird, zu diesem Zeitpunkt um 0,9 Prozentpunkte senken. Die Arbeitnehmer müssen dadurch netto 0,45 Prozentpunkte mehr zahlen als bislang. Die bislang im Gesetz vorgeschriebene Möglichkeit, den Zahnersatz privat versichern zu können, ist damit entfallen. Diese Neuregelung gilt sowohl für Beschäftigte als auch für Rentner, die real mit einer zusätzlichen Belastung von 0,45 Prozentpunkten zu rechnen haben.

Gesetzliche Krankenkasse

Zuschuss Zahnersatz Gesetzliche Krankenkasse

Der Zuschuss wird auch dann gezahlt, wenn sich der Patient und Versicherte für eine aufwändigere und teurere Behandlung entscheidet, z. B. für eine implantatgestützte Brücke. Bisher durften die Krankenkassen in diesen Fällen keinen Zuschuss zahlen. Diese unverständliche gesetzliche Vorschrift, die zu mancher Verärgerung führte, ist ersatzlos gestrichen worden. Ab sofort zahlen die Krankenkassen, egal, ob es sich um eine Modellgussprothese oder einen Zahnersatz auf der Basis der Implantation handelt. Fehlt etwa ein Zahn, so gibt es einen fixen Zuschuss von rund 273 EUR. Die Differenz zu dem gewünschten Implantat, das zwischen 1.500 EUR bis 3.000 EUR kosten könnte, muss der Versicherte selbst tragen.

Gesetzliche Krankenkasse

Hilfsmittelrichtlinien Gesetzliche Krankenkasse

Die verordnungsfähigen bzw. von der Verordnung ausgeschlossenen Heilmittel finden sich in den Heil- und Hilfsmittelrichtlinien, die vom gemeinsamen Bundesausschuss herausgegeben werden. Heilmittel werden vom Vertragsarzt verordnet. Der Vertrags- oder Kassenarzt muss die Heilmittel- und Hilfsmittelrichtlinien beachten und kann nur solche Heilmittel verordnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst zweckmäßig und ausreichend sind. Die Bundesministerin für Gesundheit und soziale Sicherung hat die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung Heilmittel von der Verordnung zu Lasten der Krankenkassen auszuschließen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

Anzeige

Gesetzliche Krankenkasse

Häusliche Krankenpflege Gesetzliche Krankenkasse

Geregelt wird die häusliche Krankenpflege im § 37 SGB V. In Verbindung mit den Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 SGB V werden die Voraussetzungen für die Verordnung häuslicher Krankenpflege geregelt. Die Verordnung häuslicher Krankenpflege durch Vertragsärzte erfolgt bei medizinischer Notwendigkeit. Häusliche Krankenpflege wird im Haushalt des Versicherten oder seiner Familie erbracht. Der Versicherte hat nur dann einen Anspruch darauf, wenn und soweit er die erforderlichen Verrichtungen nicht mehr selbst durchführen oder eine im Haushalt lebende Person den Versicherten im erforderlichen Umfang nicht pflegen oder versorgen kann.