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Gesetzliche Krankenkasse günstig

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Gesetzliche Krankenkasse günstig

Die Gesetzliche Krankenkasse gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.
Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.


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Beitragssatz Gesetzliche Krankenkasse

Für die meisten Krankenkassenmitglieder ist der sog. allgemeine Beitragssatz die bestimmende Größe für den Monatsbeitrag. Dieser Beitragssatz gilt für alle Arbeitnehmer, die bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf mindestens sechs Wochen Lohnfortzahlung besitzen. Dauert die Erkrankung länger an, so leistet danach die Gesetzliche Krankenkasse mit einem Krankengeld.

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Fahrtkosten Gesetzliche Krankenkasse

Bei den Fahrtkosten erfolgt künftig eine Übernahme nur noch, wenn diese im Zusammenhang mit einer Leistung der Gesetzliche Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist. Weitere Einschränkungen wurden im Bereich der Sterilisation und künstlichen Befruchtung vorgenommen. Daneben ist das Recht der Zuzahlung und Selbstbeteiligung neu geordnet worden. Nach altem Recht war in den §§ 61 und 62 SGB V eine vollständige oder teilweise Befreiung von Zuzahlungen möglich. Beide Befreiungsmöglichkeiten knüpften an die Einkommenshöhe an. Die vollständige Befreiung nach altem Recht ist ersatzlos entfallen. Geändert wurde die teilweise Befreiung von der Selbstbeteiligung bzw. von den Zuzahlungen. Die Regelungen der Zuzahlung und Selbstbeteiligung findet sich nun nicht mehr in den verschiedenen Regelungen für die einzelnen Leistungen.

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Pflegeversicherung Gesetzliche Krankenkasse

Hier ist darauf hinzuweisen, dass der Beitragssatz in der Pflegeversicherung im Jahr 2005 bei 1,7 Prozent liegt. Zusätzlich zahlen kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung unter 65 Jahren ab 2005 einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozentpunkten. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber verpflichtet, die Kindererziehung im Beitragsrecht zu berücksichtigen. Mit dem Kinderberücksichtigungsgesetz hat der Gesetzgeber dieses Urteil umgesetzt. Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung zahlen ab 1.1.2005 neben dem je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragenden Pflegeversicherungsbetrag von 1,7 Prozent einen Beitragszuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten, so dass also auf den Arbeitgeber 0,85 Prozent entfallen, auf den Arbeitnehmer ohne Kind hingegen 0,85 Prozent + 0,25 Prozent = 1,1 Prozent (im Bundesland Sachsen tragen Arbeitnehmer abweichend 1,35 Prozent + 0,25 Prozent = 1,60 Prozent, die Arbeitgeber nur 0,35 Prozent). Mitglieder, die Kinder haben oder gehabt haben, werden dadurch auf der Beitragsseite bessergestellt als Mitglieder ohne Kinder.

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Vertragsärztliche Versorgung Gesetzliche Krankenkasse

Die sog. vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung. Bei der hausärztlichen Versorgung sind insbesondere folgende Leistungen enthalten: Die Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen, die Dokumentation, Bewertung und Aufbewahrung von wesentlichen Behandlungsdaten, von Befunden und Befundberichten aus der ambulanten und stationären Versorgung des Versicherten, die Einleitung oder Durchführung präventiver als auch rehabilitativer Maßnahmen sowie die Integration nicht ärztlicher Hilfen und flankierender Dienste in die Behandlungsmaßnahmen.

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Ambulante Vorsorge- und Rehabilitationskuren Gesetzliche Krankenkasse

Ambulante Kuren, auch Badekuren genannt, können wie andere medizinische Leistungen sowohl zur Vorbeugung als auch zur Heilung von Krankheiten in Anspruch genommen werden. Sie ergänzen die Krankenbehandlung und gehören zum Bereich der vorbeugenden Gesundheitshilfe sowie zur Rehabilitation. Bei den Vorsorgeleistungen handelt es sich um ambulante Vorsorgeleistungen, ambulante Vorsorgekuren und stationäre Vorsorgemaßnahmen. Zu den Rehabilitationsmaßnahmen gehören ambulante Krankenbehandlung einschl. ambulanter Reha-Maßnahmen, ambulante Rehabilitationskuren und die stationäre Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung.