Gesetzliche Krankenkasse  Onlinevergleiche - Bildgrafik Pfeil

Gesetzliche Krankenkasse Onlinevergleiche

Wir vergleichen für Sie kostenlos und unverbindlich zwischen den besten und günstigsten Anbietern.
Durch unseren unabhängigen Gesetzliche Krankenkasse Vergleich lassen sich schnell bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr einsparen.

Anfrageformular

Gesetzliche Krankenkasse

Bitte füllen Sie alle mit " * " markierten Felder aus.

Persönliche Angaben

Anrede:*
Geburtsdatum:*
Vorname:*
Nachname:*
Plz/Wohnort:*
Straße/Nr:*
Telefon:*
Erreichbarkeit:*
E-Mail:*
Berufsstatus:*

Angaben Gesetzliche Krankenkasse

wie versichert:
wo versichert:
Anmerkungen:
Datenschutz:*
Ja, ich akzeptiere die Datenschutzerklärung.

Gesetzliche Krankenkasse Onlinevergleiche

Die Gesetzliche Krankenkasse gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.
Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.


Experte in Ihrer Nähe

Hier können Sie nach einen Experten aus Ihrer Nähe suchen und diesen direkt kontaktieren.


Ihre Postleitzahl:


Zu welchem Thema möchten Sie weitere Informationen

Krankenversicherung
Altersvorsorge
Berufsunfähigkeit
Lebensversicherung
Gewerbeversicherung







 Gesetzliche Krankenkasse Onlinevergleiche - bookmarken und senden.

Anzeigen

Gesetzliche Krankenkasse

Beitragssatz Gesetzliche Krankenkasse

Für die meisten Krankenkassenmitglieder ist der sog. allgemeine Beitragssatz die bestimmende Größe für den Monatsbeitrag. Dieser Beitragssatz gilt für alle Arbeitnehmer, die bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf mindestens sechs Wochen Lohnfortzahlung besitzen. Dauert die Erkrankung länger an, so leistet danach die Gesetzliche Krankenkasse mit einem Krankengeld.

Gesetzliche Krankenkasse

Sonderbeitrag Gesetzliche Krankenkasse

Gesetzlich Krankenversicherte müssen ab 1.7.2005 für die Absicherung des Zahnersatzes und des Krankengeldes mehr Beitrag zahlen. Damit sollen die Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten entlastet werden. Vorgesehen war ursprünglich, dass der Zahnersatz ab 1.1.2005 als Gesetzliche Krankenkasse Leistung gestrichen und über eine Sonderpolice mit Pauschalbeitrag abgesichert werden sollte. Ab Januar 2006 sollte ein Sonderbeitrag für das Krankengeld erhoben werden. Stattdessen müssen nun gesetzlich Versicherte ab 1.7.2005 0,4 Prozent vom Bruttolohn zusätzlich für den Zahnersatz und 0,5 Prozent vom Bruttolohn zusätzlich für Krankengeld zahlen. An diesem Sonderbeitrag beteiligt sich der Arbeitgeber zukünftig nicht mehr.

Gesetzliche Krankenkasse

Zahnersatz Gesetzliche Krankenkasse

Zahnersatz bleibt also weiterhin Kassenleistung. Wer regelmäßig zur Zahnvorsorgeuntersuchung geht, wird wie bisher mit einem Extrazuschuss belohnt. Anstelle der bisher prozentualen Beteiligung an den Kosten gibt es jetzt einen befundbezogenen Festzuschuss. Entscheidend ist das Zahnproblem, also die Zahnlücke, die ersetzt werden soll oder der Zahn, der repariert werden muss. Es ist nicht mehr entscheidend, ob eine Zahnkrone aus Gold oder Keramik gewählt wird. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich Versicherte für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform mit Zahnersatz entscheiden können, ohne den Anspruch auf einen Festzuschuss zu verlieren.

Gesetzliche Krankenkasse

Verordnung von Arzneimitteln Gesetzliche Krankenkasse

Bei der Verordnung von Arzneimitteln soll die Preisvergleichsliste des Arzneimittelinstitutes beachtet und auf dem Versorgungsblatt die Entscheidung kenntlich gemacht werden, ob die Apotheke ein preisgünstigeres, wirkstoffgleiches Arzneimittel anstelle des verordneten Mittels abgeben darf. Verordnet der Arzt ein Arzneimittel, dessen Preis den Festbetrag überschreitet, so hat der Arzt den Versicherten auf die sich aus seiner Verordnung ergebende Pflicht zur Übernahme der Mehrkosten hinzuweisen. Versicherte müssen, sollten sie ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen wollen, dem Arzt vor Beginn der Behandlung ihre Krankenversichertenkarte (Chip-Karte) aushändigen. In dringenden Fällen kann diese nachgereicht werden.

Anzeige

Gesetzliche Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkasse Krankengeld

Der Anspruch auf Krankengeld entsteht am ersten Tag der stationären Behandlung oder am Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Das Krankengeld wird von den Krankenkassen ohne zeitliche Begrenzung gewährt, jedoch für dieselbe Erkrankung längstens für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Für versicherungspflichtige Arbeitnehmer beträgt das steuerfreie Krankengeld 70 Prozent des bisherigen regelmäßigen beitragspflichtigen Arbeitseinkommens, jedoch höchstens 90 Prozent des bisherigen Nettolohnes. Von diesem Betrag sind noch die Sozialversicherungsbeiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung in Abzug zu bringen. Die Arbeitsunfähigkeit ist bei der Krankenkasse anzumelden. Dafür ist im Vordruck der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein Abschnitt vorgesehen. Grundsätzlich kann die Meldung zunächst auch formlos erfolgen; der Nachweis ist allerdings in jedem Fall der Gesetzliche Krankenkasse vorzulegen.