Gesetzliche Krankenkasse  Versicherungsvergleiche - Bildgrafik Pfeil

Gesetzliche Krankenkasse Versicherungsvergleiche

Wir vergleichen für Sie kostenlos und unverbindlich zwischen den besten und günstigsten Anbietern.
Durch unseren unabhängigen Gesetzliche Krankenkasse Vergleich lassen sich schnell bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr einsparen.

Anfrageformular

Gesetzliche Krankenkasse

Bitte füllen Sie alle mit " * " markierten Felder aus.

Persönliche Angaben

Anrede:*
Geburtsdatum:*
Vorname:*
Nachname:*
Plz/Wohnort:*
Straße/Nr:*
Telefon:*
Erreichbarkeit:*
E-Mail:*
Berufsstatus:*

Angaben Gesetzliche Krankenkasse

wie versichert:
wo versichert:
Anmerkungen:
Datenschutz:*
Ja, ich akzeptiere die Datenschutzerklärung.

Gesetzliche Krankenkasse Versicherungsvergleiche

Die Gesetzliche Krankenkasse gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.
Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.


Experte in Ihrer Nähe

Hier können Sie nach einen Experten aus Ihrer Nähe suchen und diesen direkt kontaktieren.


Ihre Postleitzahl:


Zu welchem Thema möchten Sie weitere Informationen

Krankenversicherung
Altersvorsorge
Berufsunfähigkeit
Lebensversicherung
Gewerbeversicherung







 Gesetzliche Krankenkasse Versicherungsvergleiche - bookmarken und senden.

Anzeigen

Gesetzliche Krankenkasse

Arbeitnehmeranteil Gesetzliche Krankenkasse

Zur Berechnung des Monatsbeitrags für Arbeitnehmer gilt folgende Faustregel: Monatseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze multipliziert mit dem halben allgemeinen Beitragssatz geteilt durch 100. Man erhält so den Arbeitnehmeranteil an dem Gesetzliche Krankenkasse Beitrag.

Gesetzliche Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkasse Rentner

Ein Rentner erhält aus einer Direktversicherung mit Entgeltumwandlung oder aber aus einem berufsständischen Versorgungswerk oder aus einer Pensionskasse 100.000 EUR als Einmalauszahlungsleistung. Er ist bei einer Krankenkasse versichert, die einen Beitragssatz von 14,0 Prozent erhebt. Die Direktversicherung oder das Versorgungswerk muss nun die Rentenauszahlung der Krankenkasse melden, die wiederum den Rentner über zehn Jahre lang mit einem Beitrag belastet, und zwar mit 117 EUR monatlich. Damit verliert der Rentner rund 14.040 EUR im Vergleich zur vorherigen Regelung, bei der die Einmalauszahlung nicht beitragsmäßig belastet wurde.

Gesetzliche Krankenkasse

Bonusregelungen Gesetzliche Krankenkasse

Die Bonusregelungen bleiben im bisherigen Umfang erhalten, werden allerdings an das Festzuschusssystem angepasst. Eine Bonusregelung ermöglicht es, dass sich bei der jeweiligen Regelversorgung die Festzuschüsse für Versicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhöhen. Voraussetzung: Die Zähne müssen mindestens fünf Jahre regelmäßig gepflegt worden, also die erforderlichen zahnärztlichen Untersuchungen mindestens einmal in jedem Kalenderjahr ohne Unterbrechung in Anspruch genommen worden sein. Mit dem Eintrag in das sog. Bonusheft wird der Zuschuss auf 60 Prozent erhöht. Das heißt, der Festzuschuss erhöht sich im obigen Beispiel auf 120 EUR. Er erhöht sich auf 65 Prozent der jeweiligen Regelversorgung, in diesem Falle also 130 EUR, wenn Versicherte ihre Zähne in den letzten zehn Jahren regelmäßig gepflegt und die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen haben durchführen lassen (Bonusheft).

Gesetzliche Krankenkasse

Heilmittelrichtlinien Gesetzliche Krankenkasse

Bei voraussichtlich kurzfristigem Verlauf einer Erkrankung dürfen nur noch einmalig bis zu sechs Behandlungen für physikalische Therapien und zehn für Ergotherapie sowie Stimm-, Sprech- und Sprachtherapien verordnet werden. Rechnet der Arzt mit einem langfristigen Verlauf, ist auch die Verordnung von bis zu 50 Behandlungen möglich. Längerfristige Verordnungen, die über die Gesamtverordnungsmengen hinausgehen, sind bei medizinischer Notwendigkeit möglich, z. B. bei einem Schlaganfall. Sie müssen allerdings vom Arzt begründet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Altersgrenze für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit zentralen Bewegungsstörungen wird von 12 auf 18 Jahre hochgesetzt.

Anzeige

Gesetzliche Krankenkasse

Medizinisch notwendiger Zahnersatz Gesetzliche Krankenkasse

Versicherte haben darüber hinaus Anspruch auf medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz, d. h. auf zahnärztliche Behandlung und zahntechnische Leistungen. Enthalten sind dabei auch Zahnkronen. Bei großen Brücken ist die Versorgung auf den Ersatz von bis zu vier fehlenden Zähnen je Kiefer und bis zu drei fehlenden Zähnen je Seitenzahngebiet begrenzt. Bei Kombinationsversorgung ist die Versorgung auf zwei Verbindungselemente je Kiefer, bei Versicherten mit einem Restzahnbestand von höchstens drei Zähnen je Kiefer auf drei Verbindungselemente je Kiefer begrenzt. Zum Zahnersatz gibt es auch ab 2005 noch einen Zuschuss von 50 Prozent der Kosten im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung. Dieser Bonus erhöht sich um 10 Prozent, wenn der Versicherte in den letzten fünf Jahren vor Behandlungsbeginn einmal jährlich zur Prophylaxeuntersuchung gegangen ist.