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Immobilienfinanzierung Anbietervergleich

Der Bereich der Immobilienfinanzierung ist durch die Möglichkeit des Darlehensgebers verbessert worden, sich durch eine Hypothekenversicherung vor Ausfällen seiner Kunden zu schützen. Somit sind Immobilienfinanzierungen leichter durchzuführen, denn der Eigenkapitalanteil kann gesenkt und auf zusätzliche Sicherheiten oder Regressansprüche verzichtet werden. Auf diese Weise kann auch die Schaffung von Wohnungseigentum durchaus gefördert werden, was auch im Hinblick auf den Wegfall der Eigenheimzulage von Bedeutung sein kann.


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Immobilienfinanzierung Erbbaurecht

Beim so genannten Erbpachtgrundstück kann das Eigentum am Boden vom Eigentum am Gebäude getrennt werden, indem ein Grundstück nach der Verordnung über das Erbbaurecht (ErbbauVO) in der Weise belastet werden kann, dass demjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, das veräußerliche und vererbliche Recht zusteht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben (Erbbaurecht, § 1 ErbbauVO). Dem Grunde nach also ein langfristiger Mietvertrag mit dinglichem Charakter (Grundbuch).

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Immobilienfinanzierung Vermögen (Eigenkapital)

Eine Immobilieninvestition hat sowohl Einfluss auf das laufende Budget als auch auf das Vermögen des Investors. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind aufzubringen und im Gegenzug erhält man dafür die Immobilie - zunächst ein neutraler Vorgang. Bei Neubauten allerdings fällt meist der Neubaubonus an, der sich durch einen Zuschlag bemerkbar macht, den ein Käufer einer Gebrauchtimmobilie nicht mehr zu zahlen bereit ist - selbst wenn nur wenig Zeit zwischen Herstellung und dem Kauf liegt. Dies kann an Gestaltungs- oder Ausstattungsmerkmalen liegen, die dem Erbauer zwar wichtig sind, die aber der Käufer eben nicht bezahlen will. Es kann aber auch in nicht präzise verifizierbaren Ursachen begründet sein, die eher den emotionalen Bereichen zuzuordnen sind, wie der Begeisterung eines Bauherrn. Ein Mann muss halt im Leben eben einen Baum pflanzen, ein Haus bauen.

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Immobilienfinanzierung Grundstück und Grundbuch

Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch eingetragen ist. Ein Grundstück kann mehrere Flurstücke enthalten, ein Flurstück nie mehrere Grundstücke. Ein Flurstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der von einer in sich zurücklaufenden Linie eingeschlossen wird und in der Flurkarte unter einer besonderen Nummer geführt wird. Wesentlicher Zweck des Grundbuches ist die Deklaration der Eigentumsverhältnisse und der Belastungen des Grundstücks sowie ihre Rangfolge, die sich nach der Reihenfolge der Eintragung bestimmt (§ 879 BGB).

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Immobilienfinanzierung Beleihungsauslauf

Als Beleihungsauslauf wird die Grenze bezeichnet, bis zu der das Objekt beliehen wird. Standard sind hier 80 oder 90 Prozent, wobei die Basis einerseits der Kaufpreis bzw. die Herstellungskosten sein können, andererseits aber auch der Beleihungswert. Im Ergebnis schwankt der Beleihungsauslauf in der Praxis oft zwischen 70 und 90 Prozent der beleihungsfähigen Kosten.

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Immobilienfinanzierung Hypothekenversicherung

Unverbindliche Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) existieren nicht. Die Bedingungen zwischen den Finanzierungsinstituten und dem Versicherer werden nach Aussagen der Gesellschaft bedarfsorientiert gestaltet. Der Darlehensnehmer ist also nicht Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft und hat deshalb auf die Vertragsgestaltung auch keinerlei Einfluss. Das Aushandeln der Bedingungen obliegt somit dem Darlehensgeber. Auch die Vereinbarung von Selbstbehalten ist möglich. Es werden eine ganze Reihe unterschiedlicher Deckungsvarianten angeboten, darunter:
- Umfassende Deckung
- Teildeckung
- Limitierung der Schadenhäufigkeit pro Jahr
- Limitierung der Inanspruchnahme pro Jahr.