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Immobilienfinanzierung Preisvergleich

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Immobilienfinanzierung Preisvergleich

Der Bereich der Immobilienfinanzierung ist durch die Möglichkeit des Darlehensgebers verbessert worden, sich durch eine Hypothekenversicherung vor Ausfällen seiner Kunden zu schützen. Somit sind Immobilienfinanzierungen leichter durchzuführen, denn der Eigenkapitalanteil kann gesenkt und auf zusätzliche Sicherheiten oder Regressansprüche verzichtet werden. Auf diese Weise kann auch die Schaffung von Wohnungseigentum durchaus gefördert werden, was auch im Hinblick auf den Wegfall der Eigenheimzulage von Bedeutung sein kann.


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Immobilienfinanzierung Erbbaurecht

Beim so genannten Erbpachtgrundstück kann das Eigentum am Boden vom Eigentum am Gebäude getrennt werden, indem ein Grundstück nach der Verordnung über das Erbbaurecht (ErbbauVO) in der Weise belastet werden kann, dass demjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, das veräußerliche und vererbliche Recht zusteht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben (Erbbaurecht, § 1 ErbbauVO). Dem Grunde nach also ein langfristiger Mietvertrag mit dinglichem Charakter (Grundbuch).

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Immobilienfinanzierung Zwangsverwertung

Man erkennt später in den Grundbüchern dann die erste kleine Grundschuld für den Lückenkredit, dann die erste Zwangshypothek vom Handwerker, der sein Geld nicht erhalten hat, oder auch vom Rechtsanwalt, zu dem man in der Not noch gegangen ist (nachdem die Gläubiger mit Zwangsversteigerung gedroht haben). Dies alles weist überdeutlich darauf hin, dass zwei Handlungsalternativen immer in Betracht zu ziehen sind: Bei allen Engpässen bereits im Vorfeld aktiv auf die Darlehensgeber zugehen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Ein informierter Geschäftspartner wird verständiger auf Probleme eingehen können, als einer, der seinen Vertrag leichtfertig nicht erfüllt sieht. Auch den Fall vorsehen, dass das Eigenheim wirtschaftlich nicht zu halten ist und aktiv den Verkauf betreiben - er wird in aller Regel bessere Ergebnisse hinterlassen, als die Zwangsverwertung.

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Immobilienfinanzierung Grundschuld

Eine Grundschuld enthält den Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme aus dem Grundstück (§ 1191 Abs. 1 BGB). Zinsen von der Geldsumme und Nebenleistungen können ebenfalls Inhalt sein (§ 1991 Abs. 2 BGB). Dieser Anspruch für den Berechtigten ist bei der Grundschuld abstrakt, d. h. unabhängig von persönlichen Schuldverhältnissen (wie Darlehen). Im Gegensatz dazu steht die Hypothek, die den Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme aus dem Grundstück zur Befriedigung einer ihm zustehenden Forderung festschreibt. Zur Immobilienfinanzierung werden in der Praxis die Grundschulden verwendet und Hypotheken bilden die Ausnahme (z. B. bei öffentlichen Mitteln oder als Zwangshypothek).

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Immobilienfinanzierung Beleihungsauslauf

Als Beleihungsauslauf wird die Grenze bezeichnet, bis zu der das Objekt beliehen wird. Standard sind hier 80 oder 90 Prozent, wobei die Basis einerseits der Kaufpreis bzw. die Herstellungskosten sein können, andererseits aber auch der Beleihungswert. Im Ergebnis schwankt der Beleihungsauslauf in der Praxis oft zwischen 70 und 90 Prozent der beleihungsfähigen Kosten.

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Immobilienfinanzierung Gegenstand der Deckung

Die Hypothekenversicherung schützt Darlehensgeber und Investoren vor Ausfällen infolge eintretender Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers, soweit die Erlöse aus dem Verkauf des Objekts oder aus der Zwangsversteigerung den Ausfall nicht vollständig abdecken. Bei einer Leistungsstörung des Darlehensnehmers können folgende Kosten gedeckt werden:
- Kapitalverlust
- Rückständige Zinszahlungen
- Rechtskosten
- Vom Darlehensgeber geleistete Vorauszahlungen
- In beschränktem Umfang Reparatur- und Unterhaltskosten
- Sonstige Kosten in Zusammenhang mit einer Zwangsvollstreckung aus dem Verkauf des Objekts.