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Der Bereich der Immobilienfinanzierung ist durch die Möglichkeit des Darlehensgebers verbessert worden, sich durch eine Hypothekenversicherung vor Ausfällen seiner Kunden zu schützen. Somit sind Immobilienfinanzierungen leichter durchzuführen, denn der Eigenkapitalanteil kann gesenkt und auf zusätzliche Sicherheiten oder Regressansprüche verzichtet werden. Auf diese Weise kann auch die Schaffung von Wohnungseigentum durchaus gefördert werden, was auch im Hinblick auf den Wegfall der Eigenheimzulage von Bedeutung sein kann.


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Immobilienfinanzierung

Eigentumswohnung Immobilienfinanzierung

Wichtig für den Käufer einer Eigentumswohnung ist die Teilungserklärung. Darin wird beschrieben, welche Gebäudebestandteile zum Sondereigentum und welche zum Gemeinschaftseigentum gehören und wer die Kosten für welche Maßnahmen zu tragen hat. Das Verhältnis der Eigentümer untereinander und die genaue Ausgestaltung des Eigentums gründen auf der Teilungserklärung. Daneben kann eine Hausordnung Vereinbarungen des Zusammenlebens enthalten. Aufschlussreich sind häufig auch die Protokolle der Eigentümerversammlungen, aus denen die Verfahrensweise bei regelmäßigen wie unregelmäßigen Vorkommnissen abzulesen ist.

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Immobilienfinanzierung Verhalten im Krisenfall

Ein Blick auf mögliche negative Szenarien sollte immer Gegenstand der Planung einer Immobilienfinanzierung sein. Weit über 90.000 Zwangsversteigerungstermine im Jahr 2003 (siehe auch Ziffer 3 Rechtliche Rahmenbedingungen) zeigen deutlich, dass nicht alle Planungen sich auch bewahrheiten. Wenn man solche (Not-)Fälle näher betrachtet, erkennt man häufig ähnliche Verläufe. Zunächst werden Einkommensengpässe notdürftig überbrückt und ausgesessen; man rechnet damit, mit zukünftigen Zahlungen die Lücken wieder zu kitten; manchmal werden weitere Kredite aufgenommen und so schließt man Lücken mit neuen Löchern - bis nichts mehr geht.

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Immobilienfinanzierung Notarieller Vertrag

Ein Grundstückskaufvertrag muss gem. § 311b Abs. 1 BGB notariell beurkundet werden - und zwar mit seinem gesamten Inhalt. Geschieht dies nicht, ist dieser Vertag nichtig! Dieser Formmangel wird erst dadurch geheilt, dass die Auflassung und Eintragung im Grundbuch erfolgen. Da dies bei Grundstücken eine ganze Weile dauern kann, trägt man in der Zwischenzeit auch die Risiken dieser Unwirksamkeit! Grundsätzlich ist deshalb von derartigen Vereinbarungen abzuraten.

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Immobilienfinanzierung Belastbarkeit

Kern des Darlehensvertrages ist, die erhaltene Darlehenssumme in der vereinbarten Form zurückzuerhalten und zusätzlich Zinsen für die in Anspruch genommene Summe. Da ein Darlehensgeber sein Geld zurückerhalten möchte, stellt er sich die Frage, ob der Darlehensnehmer sein Versprechen aller Voraussicht nach einhalten kann. Da es um langfristige, wiederkehrende Zahlungen geht (Raten), wird das nachhaltig verfügbare Einkommen überprüft. Bei Arbeitnehmern also der verfügbare Lohn. Dann werden alle anderweitig bestehenden Verpflichtungen, wie Ratenkredite oder Unterhalt abgezogen. Vom Rest müssen langfristig die Raten zu leisten sein und der Darlehensnehmer muss davon seinen Lebensunterhalt bestreiten können.

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Immobilienfinanzierung Hypothekenversicherung

Unverbindliche Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) existieren nicht. Die Bedingungen zwischen den Finanzierungsinstituten und dem Versicherer werden nach Aussagen der Gesellschaft bedarfsorientiert gestaltet. Der Darlehensnehmer ist also nicht Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft und hat deshalb auf die Vertragsgestaltung auch keinerlei Einfluss. Das Aushandeln der Bedingungen obliegt somit dem Darlehensgeber. Auch die Vereinbarung von Selbstbehalten ist möglich. Es werden eine ganze Reihe unterschiedlicher Deckungsvarianten angeboten, darunter:
- Umfassende Deckung
- Teildeckung
- Limitierung der Schadenhäufigkeit pro Jahr
- Limitierung der Inanspruchnahme pro Jahr.