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Der Bereich der Immobilienfinanzierung ist durch die Möglichkeit des Darlehensgebers verbessert worden, sich durch eine Hypothekenversicherung vor Ausfällen seiner Kunden zu schützen. Somit sind Immobilienfinanzierungen leichter durchzuführen, denn der Eigenkapitalanteil kann gesenkt und auf zusätzliche Sicherheiten oder Regressansprüche verzichtet werden. Auf diese Weise kann auch die Schaffung von Wohnungseigentum durchaus gefördert werden, was auch im Hinblick auf den Wegfall der Eigenheimzulage von Bedeutung sein kann.


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Immobilienfinanzierung

Immobilienfinanzierung Eigentumswohnung

Um Grundstückseigentum in kleinen Stücken zu erreichen, bildet man nach dem Wohnungseigentumsgesetz einen Anteil, indem man das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört begründet (§ 1 Abs. 2 WEG). Es ist also ein gemeinschaftliches Eigentum, bei dem (im Gegensatz zur Regel) die ausschließliche Nutzung der Wohnung einzelnen vorbehalten bleibt und das man bis hin zur Bildung separater Wohnungsgrundbücher verselbstständigt. Dieses Wohnungsgrundbuch dient der Eintragung von Rechten und Lasten wie beim normalen Grundstück. Wenn der Anteil nicht zu Wohnzwecken genutzt wird, spricht man vom Teileigentum.

Immobilienfinanzierung

Immobilienfinanzierung Auswahl

Entscheidend für den Erfolg einer Immobilieninvestition ist die optimale Nutzungsmöglichkeit, für den Vermieter also die Attraktivität in den Augen des Mieters und zwar nicht nur heute, sondern auch in Zukunft. Man sollte sich also fragen, ob dieses Objekt oder ob die Umgebung, in der es steht, auch in Jahren oder Jahrzehnten wohl noch Mieter anzieht. Für den Eigenheimerwerber steht natürlich zunächst seine persönliche Nutzung im Vordergrund, aber spätestens, wenn das Grundstück wieder verkauft werden soll, geht es auch hier wieder um die Augen der Dritten. Und je breiter der Interessentenkreis ist, desto größer sind die Vermarktungschancen. Spätestens hier finden die Perspektiven von Eigenheimern und Anlegern wieder zusammen.

Immobilienfinanzierung

Immobilienfinanzierung Beleihungsfähige Kosten

Da nicht alle Aufwendungen eines Bauherrn oder Käufers einer Immobilie auch als bleibender Wert in die Immobilie einfließen, müssen zunächst die nicht werthaltigen Kosten abgezogen werden. Dies sind die Anschaffungs- oder Herstellungsnebenkosten. Außen vor bleiben z. B. Kosten für Makler, Notar, Gericht sowie die Grunderwerbsteuer und natürlich für die Finanzierung.

Immobilienfinanzierung

Immobilienfinanzierung Beleihungsauslauf

Als Beleihungsauslauf wird die Grenze bezeichnet, bis zu der das Objekt beliehen wird. Standard sind hier 80 oder 90 Prozent, wobei die Basis einerseits der Kaufpreis bzw. die Herstellungskosten sein können, andererseits aber auch der Beleihungswert. Im Ergebnis schwankt der Beleihungsauslauf in der Praxis oft zwischen 70 und 90 Prozent der beleihungsfähigen Kosten.

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Immobilienfinanzierung Hypothekenversicherung

Unverbindliche Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) existieren nicht. Die Bedingungen zwischen den Finanzierungsinstituten und dem Versicherer werden nach Aussagen der Gesellschaft bedarfsorientiert gestaltet. Der Darlehensnehmer ist also nicht Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft und hat deshalb auf die Vertragsgestaltung auch keinerlei Einfluss. Das Aushandeln der Bedingungen obliegt somit dem Darlehensgeber. Auch die Vereinbarung von Selbstbehalten ist möglich. Es werden eine ganze Reihe unterschiedlicher Deckungsvarianten angeboten, darunter:
- Umfassende Deckung
- Teildeckung
- Limitierung der Schadenhäufigkeit pro Jahr
- Limitierung der Inanspruchnahme pro Jahr.