Kapitallebensversicherung
Darlehenstilgung Kapitallebensversicherung
Dem Gesetzgeber/Fiskus wurde es zu Beginn der 90er Jahre ein zunehmender Dorn im Auge, dass immer mehr Lebensversicherungen zur
Darlehenstilgung eingesetzt wurden. Dank der Steuerfreiheit der Kapitalanlagen und der Absetzbarkeit der Schuldzinsen für bestimmte
Investitionen entgingen dem Fiskus Mrd. an Steuereinnahmen. Um dieses Steuerloch zu stopfen bzw. den Zugang zu diesem zu erschweren,
wurde im Jahre 1992 ein Steueränderungsgesetz verabschiedet, das weit reichende Konsequenzen insbesondere für Darlehen mit
Lebensversicherungen hat.
Im Wesentlichen geht es darum, dass bis auf wenige klar definierte Ausnahmen die Steuerfreiheit der Lebensversicherung entfällt,
wenn diese in Finanzierungen eingesetzt werden. Die gesamten Ausführungen zu diesem Thema füllen viele Seiten. Jeder betroffene
Fall sollte durch den zuständigen Steuerberater begutachtet werden. Kernerkenntnisse sind,
Um bei Abtretung von Kapitallebensversicherungen die Steuerfreiheit zu erhalten, muss die ausschließliche und unmittelbare
Verwendung der Darlehensmittel für Anschaffungs- und Herstellungskosten sichergestellt sein.
Es reicht nicht aus, dass der Steuerberater die Kopien der Verträge (Darlehen, Abtretungserklärung, Sicherungszweckerklärung) prüft, er benötigt auch die entsprechenden Kontounterlagen (Kontoauszüge, Umsatzübersichten), um Fristeinhaltungen und Umsatzverlauf überprüfen zu können.
Dabei muss auch geprüft werden, ob neben den Anschaffungs- und Herstellungskosten
bankübliche Kosten (z. B. Disagio bei Erstfinanzierung) oder bank-unübliche Kosten
Kapitallebensversicherung
Aufgeschobene Kapitallebensversicherung
Die aufgeschobene, die sofort beginnende Rentenversicherung und auch die fondsgebundene Rentenversicherung haben in den letzten
Jahren deutlich an Marktanteilen zu Lasten der traditionellen gemischten Kapitallebensversicherung gewonnen.
Vor dem Abschluss einer konkreten Form der Rentenversicherung ist die bedarfsgerechte Ausgestaltung zu ermitteln; dabei sind die
individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen zu berücksichtigen. Die Rentenversicherung wird als die vom Gesetzgeber
gewollte versicherungstechnische Altervorsorgeform noch zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Kapitallebensversicherung
Kapitallebensversicherung Weitere Voraussetzungen
Für eine steuerliche Berücksichtigung der Beiträge zu einer Kapitallebensversicherung müssen die bisherigen Voraussetzungen zu § 10 Abs. 1 Nr. 2b
Doppelbuchstabe bb, cc und dd der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung erfüllt sein, d. h. laufende Beitragszahlung,
Mindestvertragslaufzeit, Mindesttodesfallschutz. So liegt eine laufende Beitragszahlung vor, wenn die Beitragszahlungsdauer der
Versicherungslaufzeit entspricht, mindestens aber fünf Jahre ab Vertragsabschluss beträgt. Die Mindestvertragsdauer beträgt
zwölf Jahre. Darüber hinaus muss der Todesfallschutz mindestens 60 Prozent der Beitragssumme für die Gesamtlaufzeit betragen
(vgl. BMF, Schreiben v. 22.8.2002, BStBl I 2002, S. 827, Rz. 12, 18, 23).