Günstige Kapitallebensversicherung   - Bildgrafik Pfeil

Günstige Kapitallebensversicherung

Wir vergleichen für Sie kostenlos und unverbindlich zwischen den besten und günstigsten Anbietern.
Durch unseren unabhängigen Kapitallebensversicherung Vergleich lassen sich schnell bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr einsparen.

Anfrageformular

Kapitallebensversicherung

Bitte füllen Sie alle mit " * " markierten Felder aus.

Persönliche Angaben

Anrede:*
Geburtsdatum:*
Vorname:*
Nachname:*
Plz/Wohnort:*
Straße/Nr:*
Telefon:*
Erreichbarkeit:*
E-Mail:*
Berufsstatus:*

Angaben Kapitallebensversicherung

Beitrag monatl.:
Euro
Laufzeit:
Anmerkungen:
Datenschutz:*
Ja, ich akzeptiere die Datenschutzerklärung.

Günstige Kapitallebensversicherung

Die meist verbreitete Versicherungsform einer Lebensversicherung ist die Kapitallebensversicherung.
Die Versicherungsleistung kommt im Todesfall des Versicherten, spätestens zum vertraglich vereinbarten Ablauftermin zur Auszahlung. Diese Versorgungsform dient gleichzeitig der Alters- und Hinterbliebenenabsicherung. Sie eignet sich insbesondere auch zur Tilgung und Sicherung von Hypotheken und Darlehen.
Durch das AltEinkG wurde das Steuerprivileg für Kapitalversicherungen gegen laufende Beitragsleistung mit Sparanteil, wenn der Vertrag für die Dauer von mindestens zwölf Jahren abgeschlossen wird, für Verträge abgeschafft, die ab dem Inkrafttreten der Neuregelung abgeschlossen werden. Der Sonderausgabenabzug für die Versicherungsbeiträge in der Ansparphase und die Steuerfreiheit der Erträge im Zeitpunkt der Kapitalauszahlung der Kapitallebensversicherung wurden hierbei beseitigt.


Experte in Ihrer Nähe

Hier können Sie nach einen Experten aus Ihrer Nähe suchen und diesen direkt kontaktieren.


Ihre Postleitzahl:


Zu welchem Thema möchten Sie weitere Informationen

Krankenversicherung
Altersvorsorge
Berufsunfähigkeit
Lebensversicherung
Gewerbeversicherung







Günstige Kapitallebensversicherung  - bookmarken und senden.

Anzeigen

Kapitallebensversicherung

Darlehenstilgung Kapitallebensversicherung

Dem Gesetzgeber/Fiskus wurde es zu Beginn der 90er Jahre ein zunehmender Dorn im Auge, dass immer mehr Lebensversicherungen zur Darlehenstilgung eingesetzt wurden. Dank der Steuerfreiheit der Kapitalanlagen und der Absetzbarkeit der Schuldzinsen für bestimmte Investitionen entgingen dem Fiskus Mrd. an Steuereinnahmen. Um dieses Steuerloch zu stopfen bzw. den Zugang zu diesem zu erschweren, wurde im Jahre 1992 ein Steueränderungsgesetz verabschiedet, das weit reichende Konsequenzen insbesondere für Darlehen mit Lebensversicherungen hat. Im Wesentlichen geht es darum, dass bis auf wenige klar definierte Ausnahmen die Steuerfreiheit der Lebensversicherung entfällt, wenn diese in Finanzierungen eingesetzt werden. Die gesamten Ausführungen zu diesem Thema füllen viele Seiten. Jeder betroffene Fall sollte durch den zuständigen Steuerberater begutachtet werden. Kernerkenntnisse sind, Um bei Abtretung von Kapitallebensversicherungen die Steuerfreiheit zu erhalten, muss die ausschließliche und unmittelbare Verwendung der Darlehensmittel für Anschaffungs- und Herstellungskosten sichergestellt sein. Es reicht nicht aus, dass der Steuerberater die Kopien der Verträge (Darlehen, Abtretungserklärung, Sicherungszweckerklärung) prüft, er benötigt auch die entsprechenden Kontounterlagen (Kontoauszüge, Umsatzübersichten), um Fristeinhaltungen und Umsatzverlauf überprüfen zu können. Dabei muss auch geprüft werden, ob neben den Anschaffungs- und Herstellungskosten bankübliche Kosten (z. B. Disagio bei Erstfinanzierung) oder bank-unübliche Kosten

Kapitallebensversicherung

Aufgeschobene Kapitallebensversicherung

Die aufgeschobene, die sofort beginnende Rentenversicherung und auch die fondsgebundene Rentenversicherung haben in den letzten Jahren deutlich an Marktanteilen zu Lasten der traditionellen gemischten Kapitallebensversicherung gewonnen. Vor dem Abschluss einer konkreten Form der Rentenversicherung ist die bedarfsgerechte Ausgestaltung zu ermitteln; dabei sind die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen zu berücksichtigen. Die Rentenversicherung wird als die vom Gesetzgeber gewollte versicherungstechnische Altervorsorgeform noch zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherung Weitere Voraussetzungen

Für eine steuerliche Berücksichtigung der Beiträge zu einer Kapitallebensversicherung müssen die bisherigen Voraussetzungen zu § 10 Abs. 1 Nr. 2b Doppelbuchstabe bb, cc und dd der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung erfüllt sein, d. h. laufende Beitragszahlung, Mindestvertragslaufzeit, Mindesttodesfallschutz. So liegt eine laufende Beitragszahlung vor, wenn die Beitragszahlungsdauer der Versicherungslaufzeit entspricht, mindestens aber fünf Jahre ab Vertragsabschluss beträgt. Die Mindestvertragsdauer beträgt zwölf Jahre. Darüber hinaus muss der Todesfallschutz mindestens 60 Prozent der Beitragssumme für die Gesamtlaufzeit betragen (vgl. BMF, Schreiben v. 22.8.2002, BStBl I 2002, S. 827, Rz. 12, 18, 23).

Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherung Berücksichtigungsfähige Aufwendungen

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, so sind die tatsächlich geleisteten Beiträge zu einer Kapitallebensversicherung nach § 10 Abs. 1 Satz 2 EStG, der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29.12.2003, BGBl I 2003, S. 3076, eingefügt wurde, allerdings nur noch zu 88 Prozent steuerlich begünstigt.

Anzeige

Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherung Neuverträge

Für Neuverträge ab 2005 entfällt bei Kapitallebensversicherung die Steuerfreiheit der Erträge. Sie bestand bislang bei einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren und 5-jähriger Beitragszahlungsdauer. Steuerpflichtig wird dann die Leistung als Differenz zwischen der Versicherungsleistung, also der Kapitalauszahlung und der Summe der gezahlten Versicherungsbeiträge gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Dieser Betrag ist nur zur Hälfte zu versteuern, falls die Auszahlung der Lebensversicherung nach einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt. Ansonsten ist sie in voller Höhe steuerpflichtig.