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Kapitallebensversicherung

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Kapitallebensversicherung

Die gängigste Vertragsform dürfte die sog. gemischte Kapitallebensversicherung sein. Die Versicherungsleistung kommt im Todesfall des Versicherten, spätestens zum vertraglich vereinbarten Ablauftermin zur Auszahlung.
Diese Versorgungsform dient gleichzeitig der Alters- und Hinterbliebenenabsicherung. Sie eignet sich insbesondere auch zur Tilgung und Sicherung von Hypotheken und Darlehen.
Durch das AltEinkG wurde das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherung gegen laufende Beitragsleistung mit Sparanteil, wenn der Vertrag für die Dauer von mindestens zwölf Jahren abgeschlossen wird (Kapitallebensversicherung), für Verträge abgeschafft, die ab dem Inkrafttreten der Neuregelung abgeschlossen werden. Der Sonderausgabenabzug für die Versicherungsbeiträge in der Ansparphase und die Steuerfreiheit der Erträge im Zeitpunkt der Kapitalauszahlung der KLV wurden hierbei beseitigt.
Die KLV gegen laufende Beitragszahlung mit Sparanteil ist eine Versicherungsform, bei der der Charakter einer frei verfügbaren Kapitalanlage deutlich überwiegt. Voraussetzungen für eine steuerliche Begünstigung sind eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren, eine laufende Beitragsleistung von mindestens fünf Jahren und ein Mindesttodesfallschutz von 60 Prozent der Beitragssumme. Nach Fälligkeit setzt das bisher bestehende Steuerprivileg weder eine weitere Zweckbindung noch sonstige Einschränkungen voraus. Das bisherige Steuerprivileg passt daher nicht in das System der nachgelagerten Besteuerung mit einem engen Begriff der Altersversorgung, da eine Kapitallebensversicherung nicht allein der Altersversorgung, sondern generell der Vermögensbildung dient.
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Kapitallebensversicherung

Absicherungsform Kapitallebensversicherung

Die Kombination mit der Risikolebensversicherung dürfte die preisgünstigste Absicherungsform für das BU-Risiko sein. Es wird auf die Kapitalbildung und die hierfür erforderlichen Sparanteile der Beiträge verzichtet. Dafür handelt es sich auch um eine ausgesprochene Risikoabsicherung für Todesfall und BU. Eine Umtauschoption in eine Kapitallebensversicherung wird oft angeboten. Besteht Versorgungsbedarf für eine BU-Leistung, so sollte zunächst geprüft werden, ob und zu welchen Konditionen ein Einschluss in schon bestehende Kapitalleben-, Renten- oder Risikolebensversicherungen möglich ist. Dabei sollte auf identische Vertragsdauern der Haupt- und BU-Zusatzversicherung geachtet werden. Möglichst sollte die BUZ bis zum 65. Lebensjahr, mindestens 63. Lebensjahr eingeschlossen werden. Normalerweise ist eine erneute Gesundheitsprüfung für den Einschluss der BUZ erforderlich.

Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherung Rückwirkung

Nicht zuletzt wegen der Vermeidung eines erheblichen Verwaltungsaufwands gelten die Änderungen ausschließlich für Neuverträge, die ab dem 1.1.2005 abgeschlossen werden. Es gibt daher keinen Eingriff in bereits bestehende Verträge. Die Problematik einer Rückwirkung stellt sich nicht. Das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherung wird also nur für die Verträge abgeschafft, die ab dem Inkrafttreten der Neuregelung abgeschlossen werden. Altverträge fallen unter die Neuregelung des § 10 Abs. 1 Nr. 3b EStG.

Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherung Zeitliche Voraussetzungen

Die Beiträge zu einer Kapitallebensversicherung können als sonstige Vorsorgeaufwendungen weiterhin als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn die Laufzeit dieser Versicherung vor dem 1.1.2005 begonnen hat und mindestens ein Versicherungsbeitrag bis zum 31.12.2004 entrichtet wurde. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist für die Berücksichtigung der Beiträge grundsätzlich unerheblich.

Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherung Berücksichtigungsfähige Aufwendungen

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, so sind die tatsächlich geleisteten Beiträge zu einer Kapitallebensversicherung nach § 10 Abs. 1 Satz 2 EStG, der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29.12.2003, BGBl I 2003, S. 3076, eingefügt wurde, allerdings nur noch zu 88 Prozent steuerlich begünstigt.

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Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherung Abschluss

Sind die beim Abschluss von Kapitallebensversicherung gegen Einmalzahlungen angefallenen Gebühren aufzuteilen, so ist die Schätzung der Kreditvermittlungskosten mit 2 Prozent der Kreditsumme jedenfalls dann sachgerecht, wenn damit im Ergebnis nicht mehr als ca. 37 Prozent der gesamten Gebühren den als Werbungskosten abziehbaren Finanzierungskosten zugeordnet werden.