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Jahr einsparen.
Bei der Kfz Versicherung handelt es sich nicht um eine freiwillige Versicherung. Vielmehr ist der Kfz-Halter verpflichtet,
für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die Personen-, Sach- und
sonstige Vermögensschäden durch den Gebrauch des Fahrzeuges deckt, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr eingesetzt wird. Nähere
Einzelheiten zur Versicherungspflicht regelt § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes.
Die Kfz Versicherung schützt die versicherten Personen vor Schadenersatzansprüchen auf Grund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen.