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Eine Lebensversicherung deckt das wirtschaftliche Risiko ab, das sich aus der Nichtvorhersehbarkeit des menschlichen Lebens ergibt. Die Lebensversicherung hat auch unter volkswirtschaftlicher, betriebswirtschaftlicher und gesamtwirtschaftlicher Betrachtung als Kapitalsammelbecken neben dem Bankenbereich ihre Existenzberechtigung.
Für den Abschluss einer konkreten Vertragsform im Rahmen der Lebensversicherung ist die individuelle Bedarfssituation ausschlaggebend. Im Vordergrund sollte stets die bedarfsgerechte Gestaltung stehen, dabei sollten die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen unter Berücksichtigung von alternativen Kapitalanlageformen Vorrang haben.


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Lebensversicherung

Lebensversicherung Neuregelung

Die wesentlichen Änderungen im allgemeinen Teil des Gesetzes sind für den Abschluss von Lebensversicherung ebenso relevant wie die speziellen Regelungen. Die §§ 150 bis 171 VVG regeln die Vorschriften für Lebensversicherungsverträge. Dies ist erforderlich, da diesen Vertragsformen besondere wirtschaftliche Bedeutung zukommt. Lebensversicherung sammeln fast die Hälfte der Prämieneinnahmen der deutschen VU im Inlandsgeschäft ein. Diese werden dann an den Kapitalmarkt gebracht. Die daraus resultierenden Versicherungssummen und Überschussanteile werden zur Absicherung von Familie und Geschäftspartnern im vorzeitigen Todesfall, zur Altersversorgung und als Kapitalanlage verwendet.

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Lebensversicherung Antrag und Risikoprüfung

Bevor der Versicherer den Antrag auf eine Lebensversicherung annimmt, erfolgt eine umfassende Antragsprüfung sowohl in formeller als auch gesundheitlicher Hinsicht in Bezug auf die sonstigen Risikoverhältnisse wie z. B. gefahrvolle Berufe. Die Möglichkeit einer objektiven Gesundheitsprüfung und damit zur Risikoeinschätzung muss dem Versicherer gegeben werden, da er bei Erhöhung einer Gefahr nach Abschluss eines Vertrages z. B. durch Berufswechsel oder Erkrankung keinen Einfluss mehr auf seine Tarifgestaltung bzw. die verlangten Beiträge hat. Er ist dann in vollem Umfang zu seiner Leistungszusage verpflichtet, wenn er nicht entsprechende Vorbehalte bereits vertraglich fixiert hat. Die Gesundheitsprüfung in der Lebensversicherung erfolgt aufgrund eines umfangreichen Fragenkataloges im Antragsformular sowie anhand zusätzlicher Fragebögen, medizinischer Auskünfte durch behandelnde Ärzte sowie durch Informationen von Krankenkassen und andere ärztliche Untersuchungen.

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Lebensversicherung Pflegefall

Das Risiko, ein Pflegefall zu werden, unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von den sonst in der Lebensversicherung bekannten Risiken.

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Lebensversicherung Tilgung

Die Tilgung des Schuldbetrages durch andere Veränderungen, wie beispielsweise Dauerverlängerung mit erneuter Gesundheitsprüfung, Verrechnung mit den angesammelten Überschussguthaben, Aufnahme eines Policendarlehens oder Verrechnung mit der späteren Ablaufleistung des Vertrages, sollten möglichst vermieden werden. Ist der Versicherungsnehmer zur vollständigen Zahlung der Folgeprämien zeitweise nicht in der Lage, so kann ihm unter Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes auch die sog. Risiko-Zwischen-Versicherung (Teilstundung) eingeräumt werden. Der Versicherer verlangt dann, je nach Alter des Versicherten und Dauer der Versicherung, zwischen 20 und 50 Prozent der Normalprämie.

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Lebensversicherung mit erhöhter Todesfallsumme

Bei der Versicherung mit erhöhter Todesfallsumme steht der Todesfallschutz im Vordergrund. Daher ist sie besonders für junge Familien mit erhöhtem Bedarf an Hinterbliebenenschutz geeignet und zu empfehlen. Im Todesfall wird z. B. die doppelte Erlebensfallsumme ausgezahlt. Auch in Verbindung mit einer Baufinanzierung und als Hypotheken-Tilgungsversicherung ist sie dazu geeignet, Familien gegen die besonderen wirtschaftlichen Folgen des Todesfalls abzusichern.