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Preiswerte Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung deckt das wirtschaftliche Risiko ab, das sich aus der Nichtvorhersehbarkeit des menschlichen Lebens ergibt. Die Lebensversicherung hat auch unter volkswirtschaftlicher, betriebswirtschaftlicher und gesamtwirtschaftlicher Betrachtung als Kapitalsammelbecken neben dem Bankenbereich ihre Existenzberechtigung.
Für den Abschluss einer konkreten Vertragsform im Rahmen der Lebensversicherung ist die individuelle Bedarfssituation ausschlaggebend. Im Vordergrund sollte stets die bedarfsgerechte Gestaltung stehen, dabei sollten die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen unter Berücksichtigung von alternativen Kapitalanlageformen Vorrang haben.


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Lebensversicherung Ablaufleistung

Stille Reserven dienten bisher stets der Verstetigung von Ablaufleistungen. Typischerweise wurden in Zeiten hoher Kapitalerträge stille Reserven aufgebaut. Bei schwächelnden Kapitalmärkten wurden die Reserven teilweise aufgelöst, um so die Überschussbeteiligung nicht deutlich senken zu müssen. Abgesehen von der lang anhaltenden Schwächeperiode 2002 bis 2006 gelang dies meist. Geht diese Pufferfunktion verloren, dann könnten stärkere Schwankungen bei den Überschussbeteiligungen die Folge sein. Ursprünglich hatte der Gesetzgeber die Bewertungsreserven alle zwei Jahre zur Hälfte auflösen lassen wollen - bei gleichzeitiger verbindlicher Gutschrift für den VN. Die Einwände gegen diese Regelung des Referentenentwurfs hatten sich auf die regelmäßige feste Zuteilung fokussiert. Aufgrund der massiven Kritik wurde die Beteiligung an 50 Prozent der stillen Reserven bei Beendigung des Versicherungsvertrags eingeführt.

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Lebensversicherung

Nach wie vor deckt die Lebensversicherung das wirtschaftliche Risiko ab, das sich aus der Nichtvorhersehbarkeit des menschlichen Lebens ergibt. Die Lebensversicherung hat auch unter volkswirtschaftlicher, betriebswirtschaftlicher und gesamtwirtschaftlicher Betrachtung als Kapitalsammelbecken neben dem Bankenbereich ihre Existenzberechtigung. Für den Abschluss einer Lebensversicherung gibt es unterschiedliche Motive. Um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz bieten zu können, haben die Versicherer vielfältige Vertragsformeln entwickelt. Im Vordergrund sollte stets die bedarfsgerechte Gestaltung der Altersversorgung, der Hinterbliebenenabsicherung sowie flankierend der Berufsunfähigkeitsabsicherung und des Pflegefallschutzes in Abhängigkeit von den individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen stehen.

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Lebensversicherung Ausschlüsse

Eine Möglichkeit des Risikoausgleichs ist die Einschränkung des Versicherungsschutzes durch die sog. Leistungsausschlüsse. Mit ihnen wird der Versicherungsschutz für bestimmte bestehende Gesundheitsstörungen ausgeschlossen. Außerdem bestehen neben diesen individuellen Regelungen in Abhängigkeit von dem jeweils zu versichernden Risiko generelle Leistungsausschlüsse. In der Unfall-Zusatzversicherung sind Unfälle im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, bei inneren Unruhen, bei vorsätzlicher Ausführung oder Versuchs von Verbrechen, bei Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen und Eingriffe usw. ausgeschlossen. Bevor Sie einen Leistungsausschluss vereinbaren, überlegen Sie, statt einer Lebensversicherung alternativ eine Rentenversicherung zu vereinbaren. Bei einer als reine Altersversorgungsmaßnahme gedachten Absicherung kann auch eine Rentenversicherung sinnvoll sein, für die keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, da keine Todesfallleistung mitversichert werden muss. Eine neue Rententarifierung führt für gesundheitlich Gehandicapte außerdem zu höheren Rentenleistungen (Extra-Rente).

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Todesfallversicherungen Lebensversicherung

Lebenslange Todesfallversicherungen werden als Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer angeboten, wobei nach Erreichen z. B. des 60. Lebensjahres die Versicherung mit voller Versicherungssumme beitragsfrei weitergeführt wird. Auch Risikolebensversicherungen mit fallender Summe und gleichbleibendem Beitrag enden hinsichtlich ihrer Beitragszahlungsdauer vor dem Ende der Vertragsdauer. Eine verkürzte Beitragszahlungsdauer kann auch in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung vorgesehen sein. Die Beitragsfreistellung sorgt dafür, dass beispielsweise beim Eintritt des Berufsunfähigkeitsfalles der Gesamtvertrag mit dem versicherten Haupttarif beitragsfrei gestellt wird und dies für die restliche Leistungsdauer der Zusatzversicherung. In der Pflegerentenversicherung entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung, solange ein Anspruch auf die Pflegerente besteht oder ruht.

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Lebensversicherung Gemischte Kapitallebensversicherung

Die gängigste Vertragsform dürfte die sog. gemischte Kapitallebensversicherung sein. Die Versicherungsleistung kommt im Todesfall des Versicherten, spätestens zum vertraglich vereinbarten Ablauftermin zur Auszahlung. Diese Versorgungsform dient gleichzeitig der Alters- und Hinterbliebenenabsicherung. Sie eignet sich insbesondere auch zur Tilgung und Sicherung von Hypotheken und Darlehen.