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Pflegeversicherung Vergleiche

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Pflegeversicherung Vergleiche

Die Reform der Pflegeversicherung zum 1.7.2008 veränderte die Strukturen der Pflege zu Gunsten der Pflegebedürftigen, der Angehörigen und Pflegenden. Die Leistungen wurden teilweise schrittweise geringfügig erhöht.
Die Pflegeversicherung leistet ab einem täglichen Hilfebedarf von 90 Minuten; geringerer Bedarf muss selbst finanziert werden. Grundvoraussetzung für eine Leistung ist die Anerkennung als Leistungsempfänger aufgrund Pflegebedarfs und eine entsprechende Eingruppierung in eine bestimmte Pflegestufe. Pflegebedürftig sind Personen, die aufgrund ihrer
- körperlichen,
- geistigen oder
- seelischen Krankheit oder
- einer Behinderung für regelmäßig wiederkehrende und gewöhnliche persönliche Verrichtungen des täglichen Lebens über eine Dauer von mindestens sechs Monaten in erheblichem Maße Hilfe benötigen.


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Pflegeversicherung

Pflegeversicherung Pflegestufe I

Erheblich pflegebedürftig: Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich Hilfe benötigen. Außerdem muss zusätzlich mehrfach in der Woche eine Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI). Der Zeitaufwand in Pflegestufe I muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 SGB XI).

Pflegeversicherung

Pflegeversicherung Einschränkungen der Leistungspflicht

Neue Einschränkungen der Leistungspflicht nach § 5 AB/PV 2008 auf der Grundlage des neuen VVG 2008: durch Sucht oder vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten bzw. Folgen eines vorsätzlich verursachten Unfalls; durch Kriegsereignisse oder deren Ursachen als Wehrdienstbeschädigung anerkannt und nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind; solange sich die versicherte Person im Ausland aufhält; bei Pflege durch Pflegekräfte oder Einrichtungen, deren Rechnungen der Versicherer aus wichtigem Grund von der Erstattung ausgeschlossen hat; soweit ein Versicherter der GKV aufgrund eines Anspruchs auf häusliche Krankenpflege auch Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung aus seiner Krankenversicherung hat; während der Durchführung einer vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus sowie von stationären Reha-Maßnahmen, Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen und während der Unterbringung aufgrund richterlicher Anordnung, es sei denn, dass diese ausschließlich auf Pflegebedürftigkeit beruhen.

Pflegeversicherung

Pflegeversicherung Beitragsbefreiung

Einige Versicherer, aber längst nicht alle, stellen die Pflegetagegeldversicherung im Pflegefall zumindest bei Erreichen der Pflegestufe III beitragsfrei. Teilweise erfolgt auch schon die Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit ab der Pflegestufe II.

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Pflegeversicherung Vertragsdauer

Üblich ist eine Laufzeit des Pflegeversicherungsvertrages von zunächst einem oder drei Versicherungsjahren mit einer sich anschließenden stillschweigenden Verlängerung von Jahr zu Jahr bis zur Vertragskündigung.

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Pflegeversicherung

Pflegeversicherung Geltungsbereich

Durch die VVG-Reform 2008 wird jetzt der Versicherungsschutz grundsätzlich in der Pflegekostenversicherung auf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgeweitet.