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Private Haftpflichtversicherung

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Tarifauswahl
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Der Singletarif ist nur möglich, wenn Sie ledig sind und keinen Lebenspartner mitversichern wollen.
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Sind Sie verbeamtet oder im öffentlichen Dienst beschäftigt, oder haben Sie die Berechtigung, Versicherungen nach dem Tarif für öffentlichen Dienst abzuschließen, wählen Sie bitte die Tarifgruppe "öffentlicher Dienst".
Alter (volle Jahre)
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Für bestimmte Altersgruppen gibt es bei verschiedenen Versicherern Beitragsnachlässe.
Selbstbeteiligung
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Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung auswählen, reduziert sich der zu zahlende Jahresbeitrag. Die angezeigte Selbstbeteiligung gibt Ihnen Auskunft darüber, mit welchem Geldbetrag Sie sich an jedem Schadenfall selbst beteiligen.
Ausfalldeckung
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Wir empfehlen Ihnen, die sogenannte Forderungsausfalldeckung in Ihren Versicherungsschutz aufzunehmen. Ihr Versicherer erstattet dann auch für Schäden, die Ihnen durch fremde Personen zugefügt werden, die selbst über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen und finanziell nicht in der Lage sind, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die meisten Versicherer legen für die Erstattung eine Mindestschadenshöhe fest (siehe Leistungsvergleich).
Deliktunfähige Kinder unter 7 Jahre
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Eltern haften nicht für unter 7jährige Kinder (bei Verkehr nicht bis unter 10 Jahre), wenn sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Diese Schäden können Sie hier versichern.
Hund mitversichern ? (kein Kampfhund!)
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Folgende Rassen sowie deren Kreuzungen können nicht versichert werden: Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino
Laufzeit
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Laufzeiten von mehr als einem Jahr führen bei vielen Anbietern zu Beitragsnachlässen zwischen 5% und 10%.
Bitte geben Sie an, ob Sie bereits eine Privathaftpflichtversicherung hatten.
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Bei einigen Versicherungen gibt es bis zu 30% Rabatt, wenn Sie einen Vertrag hatten, der schadenfrei lief.
Schäden in den letzten 5 Jahren
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Teilen Sie mit, ob und wieviele Schäden Sie innerhalb der letzten 5 Jahre verursacht haben. Waren Sie in dieser Zeit schadensfrei, erhalten Sie bei einigen Versicherern einen Beitragsnachlass.

[ Teilnehmende Gesellschaften ]

[ Häufig gestellte Fragen ]

Private Haftpflichtversicherung

Jede deliktsfähige Person haftet für die von ihr verschuldeten Schäden, die andere Personen oder deren Sachen und Vermögen erleiden. Darüber hinaus kann es weitere Anspruchsgrundlagen für eine Haftung geben, wie zum Beispiel die Aufsichtspflicht über Kinder und Hausangestellte, Besitz oder Vermietung von Immobilieneigentum u.a. Die Haftung ist grundsätzlich unbeschränkt und persönlich und kann bei Personenschäden und auch bei manchen Sachschäden Größenordnungen erreichen, die eine Existenzvernichtung zur Folge haben. Die Privathaftpflichtversicherung (PHV) gehört deshalb zu den Versicherungen, die als dringend notwendig angesehen werden.
Die Private Haftpflichtversicherung stellt jedoch nur eine Ausschnittsdeckung bezogen auf die Vielzahl der Risiken dar, denen Personen ausgesetzt sind. Berufliche und betriebliche Risiken, Kraftfahrzeugrisiken und eine Reihe außergewöhnlicher Risiken, die für Privatpersonen nicht als typisch anzusehen sind (Jagd, Autorennen u.a.), werden nicht durch die PHV, sondern in der Regel durch spezielle Private Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Die Private Haftpflichtversicherung umfasst auch mitversicherte Personen. Zur Grunddeckung gibt es Deckungserweiterungen, die in vielen Fällen wichtige Lücken schließen, die in der Regel aus dem gesetzlichen Haftpflichtrecht resultieren, das für die Private Haftpflichtversicherung grundsätzlich maßgeblich ist.
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Private Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung Aufsichtspflichtverletzung

In der Private Haftpflichtversicherung spielen Schadenersatzansprüche, die an den Vorwurf der Verletzung von Aufsichtspflichtverletzungen anknüpfen, eine große Rolle. Gemäß § 832 BGB hat derjenige (z. B. ein Elternteil), der aufgrund Gesetzes oder Vertrages zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen, den diese einem Dritten widerrechtlich zufügt. Der Aufsichtspflichtige kann sich allerdings entlasten, wenn er nachweist, dass er alles Erforderliche zur Beaufsichtigung getan hat oder der Schaden auch bei ordentlicher Beaufsichtigung entstanden wäre. In Unkenntnis der Rechtslage behaupten viele Eltern in ihrer Schadenmeldung z. B., sie hätten ihr Kind ständig beaufsichtigt und jede Viertelstunde nach ihm geschaut, obwohl sie es tatsächlich längere Zeit nicht beaufsichtigt haben.

Private Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Mitversicherung

Kinder sind aber nicht ausnahmslos in die Deckung einbezogen, sondern nur unter der Voraussetzung, dass sie unverheiratet sind und minderjährig sind oder nach Vollendung der Volljährigkeit sich noch in einer Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung (nicht Fortbildung) befinden. Im Haushalt des VN lebende Kinder mit geistiger Behinderung können ohne Altersbegrenzung eingeschlossen werden. Sie sind im Versicherungsschein namentlich zu benennen.

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Private Haftpflichtversicherung Auslandsschäden

§ 4 Abs. 1 S. 3 AHB grenzt im Ausland eintretende Schadenfälle aus. Die Privathaftpflichtversicherung trifft eine hiervon abweichende Regelung. Sie bietet weltweiten Versicherungsschutz z. B. für Studienaufenthalte, für Urlaubsreisen oder auch für die Anmietung von Ferienhäusern oder -wohnungen im Ausland. Die Auslandsdeckung ist allerdings zeitlich begrenzt, nämlich auf einen vorübergehenden Aufenthalt von in der Regel einem Jahr. Für den Fall eines längeren Aufenthalts ist eine besondere Vereinbarung zu treffen.

Private Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung Vorsatz

Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden ist der Haftpflichtversicherer gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 AHB leistungsfrei. Voraussetzung für die Annahme von Vorsatz ist, dass der Täter das Bewusstsein hatte, sein Verhalten werde den schädlichen Erfolg herbeiführen und ferner den Willen, sein Tun oder Unterlassen trotzdem nicht einzustellen. Dem direkten Vorsatz gleichgestellt ist der bedingte Vorsatz (dolus eventualis): Der Täter muss den als möglich vorgestellten Erfolg in seinen Willen aufgenommen und für den Fall seines Eintritts gebilligt haben.

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Private Haftpflichtversicherung Be- und Entladevorgang

Der Be- und Entladevorgang ist nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls dann dem Gebrauch des Fahrzeugs zuzuordnen, wenn das zu be- oder entladende Transportfahrzeug an der schadenstiftenden Verrichtung schon oder noch beteiligt ist, d. h. aktuell und unmittelbar, zeit- und ortsnah dafür eingesetzt wird. Als nicht ausreichend wird es hingegen angesehen, wenn sich der Schaden nur gelegentlich des Fahrzeuggebrauchs ereignet. Wendet man diese Grundsätze auf die geschilderten vier Fallkonstellationen an, gelangt man zu folgendem Ergebnis: Die Private Haftpflichtversicherung muss bei den Fallkonstellationen eins und vier eintreten; denn ein Be- und Entladevorgang hatte noch nicht begonnen bzw. war bereits abgeschlossen. Bei den Fallkonstellationen zwei und drei ist hingegen die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig; denn hier ist die notwendige aktuelle und unmittelbare Beteiligung des Fahrzeugs - sei es während des Be- und Entladevorgangs selbst oder bei Vor- oder Nachbereitungsarbeiten hierfür - an der schadenstiftenden Verrichtung gegeben.