Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung Befristung der Krankentagegeldversicherung
Für die KT kann eine Beendigungsmöglichkeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres (§ 196 Abs. 1 VVG) vorgesehen werden.
Der VN kann in einem solchen Fall vom Versicherer verlangen, dass dieser den Antrag auf Abschluss einer mit Vollendung des 65.
Lebensjahres beginnenden neuen KT annimmt, die spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres endet.
Auf dieses Recht hat der Versicherer ihn frühestens sechs Monate vor dem Ende der Versicherung unter Beifügung des Wortlauts dieser
Vorschrift in Textform hinzuweisen.
Wird der Antrag bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Vollendung des 65. Lebensjahres gestellt, so muss der Versicherer den
Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten gewähren, entsprechend in der Höhe und Umfang der Vorversicherung.
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung Leistung
Es besteht freie Arztwahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten. Heilpraktiker im Sinne des deutschen
Heilpraktikergesetzes dürfen in Anspruch genommen werden, soweit die Tarifbedingungen nichts anderes vorsehen (§ 4 [2] MB/KK 94).
Von den genannten Behandlern müssen die Arznei-, Heil-, Hilfs- und Verbandmittel verordnet werden. Arzneimittel müssen aus der
Apotheke bezogen werden (§ 4 [3] MB/KK 94).
Freie Wahlmöglichkeit besteht unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern für die versicherte Person bei einer medizinisch
notwendigen stationären Heilbehandlung. Die Krankenhäuser müssen unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende
diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen (§ 4 [4] MB/KK 94, § 4 [8] MB/KT 94).
In den sog. gemischten Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen,
werden tarifliche Leistungen nur erbracht, wenn neben der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 4 [4] der Versicherer bereits vor
Beginn der Behandlung eine schriftliche Leistungszusage erteilt hat. Bei Tbc-Erkrankungen wird in vertraglichem Umfang auch für
die stationäre Behandlung in Tbc-Heilstätten und -Sanatorien geleistet (§ 4 [5] MB/KK, § 4 [9] MB/KT).
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung Standardtarif
Der Brancheneinheitlicher Standardtarif soll Versicherten ab dem 55. Lebensjahr, die mindestens zehn Jahre Vorversicherungszeit
aufweisen und deren Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt, als Alternative zu dem bisherigen Tarif
angeboten werden. Dieser Standardtarif ist auch für alle unter 55 Jahre anzubieten, die die Voraussetzungen für einen Anspruch
aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen. Ein solcher
Tarif ist auch Beihilfeberechtigten und ihren Familienangehörigen anzubieten.