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Private Krankenversicherung

Die Private Krankenversicherung kann von Personengruppen, wie höherverdienende Angestellte, deren Gehalt über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze von jährlich mindestens als 48.600 Euro, versicherungspflichtige Selbstständige, die die Private Krankenversicherung als Ersatz einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nutzen wollen oder andere Personen, die in der GKV versicherungsfrei sind und sich deshalb dort nicht versichern können.
Darüber hinaus kann die Private Krankenversicherung aber auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen (Teilkostenversicherung, z.B. für Beamte) oder Zusatzversicherungsschutz für Personengruppen, die sich nicht in einer PKV versichern können, bieten.
Unsere unabhängigen Experten beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich über die verschiedenen Tarife und Leistungsangebote der jeweiligen Private Krankenversicherung Anbieter.
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Private Krankenversicherung Befristung der Krankentagegeldversicherung

Für die KT kann eine Beendigungsmöglichkeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres (§ 196 Abs. 1 VVG) vorgesehen werden. Der VN kann in einem solchen Fall vom Versicherer verlangen, dass dieser den Antrag auf Abschluss einer mit Vollendung des 65. Lebensjahres beginnenden neuen KT annimmt, die spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres endet. Auf dieses Recht hat der Versicherer ihn frühestens sechs Monate vor dem Ende der Versicherung unter Beifügung des Wortlauts dieser Vorschrift in Textform hinzuweisen. Wird der Antrag bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Vollendung des 65. Lebensjahres gestellt, so muss der Versicherer den Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten gewähren, entsprechend in der Höhe und Umfang der Vorversicherung.

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Private Krankenversicherung Leistung

Es besteht freie Arztwahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten. Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes dürfen in Anspruch genommen werden, soweit die Tarifbedingungen nichts anderes vorsehen (§ 4 [2] MB/KK 94). Von den genannten Behandlern müssen die Arznei-, Heil-, Hilfs- und Verbandmittel verordnet werden. Arzneimittel müssen aus der Apotheke bezogen werden (§ 4 [3] MB/KK 94). Freie Wahlmöglichkeit besteht unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern für die versicherte Person bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung. Die Krankenhäuser müssen unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen (§ 4 [4] MB/KK 94, § 4 [8] MB/KT 94). In den sog. gemischten Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, werden tarifliche Leistungen nur erbracht, wenn neben der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 4 [4] der Versicherer bereits vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Leistungszusage erteilt hat. Bei Tbc-Erkrankungen wird in vertraglichem Umfang auch für die stationäre Behandlung in Tbc-Heilstätten und -Sanatorien geleistet (§ 4 [5] MB/KK, § 4 [9] MB/KT).

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Private Krankenversicherung Standardtarif

Der Brancheneinheitlicher Standardtarif soll Versicherten ab dem 55. Lebensjahr, die mindestens zehn Jahre Vorversicherungszeit aufweisen und deren Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt, als Alternative zu dem bisherigen Tarif angeboten werden. Dieser Standardtarif ist auch für alle unter 55 Jahre anzubieten, die die Voraussetzungen für einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen. Ein solcher Tarif ist auch Beihilfeberechtigten und ihren Familienangehörigen anzubieten.

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Private Krankenversicherung Arbeitgeberzuschuss

Für privat Krankenversicherte ist der Arbeitgeberzuschuss zweifach begrenzt: Gemäß § 257 SGB zahlt bei der PKV der Arbeitgeber steuerfrei bis zu 50 Prozent der Beiträge, maximal bis zur Hälfte des durchschnittlichen Höchstsatzes der GKV. Dabei beteiligt sich der Arbeitgeber auch an erhöhten Leistungen wie Unterkunft, privatärztliche Behandlung, Krankenhaustagegeld, Kurkosten, Pflegeversicherung. Bei Arbeitsunfähigkeit über die Dauer der Gehaltsfortzahlung hinaus entfällt die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses. Dies gilt auch für privat versicherte weibliche Angestellte während des Bezuges von Mutterschaftsgeld. Trotzdem haben diese Arbeitnehmer den vollen Beitrag zu ihrer privaten Krankenversicherung zu entrichten. Der Krankenversicherer stellt Bescheinigungen zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses zum Beitrag für den privaten Versicherungsschutz aus.

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Private Krankenversicherung Standardtarif wird 2009 zum Basistarif

Der Basistarif wird zum 1.1.2009 eingeführt. In der Zwischenzeit wird durch eine Änderung in § 315 SGB V klargestellt, dass bisher Unversicherte auf Verlangen ab dem 1.7.2007 in den Standardtarif aufzunehmen sind. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben die medizinische Versorgung ab dem 1.7.2007 sicherzustellen. Auch Beamte, die bisher weder privat noch freiwillig gesetzlich versichert waren, erhalten das Recht, in den Standardtarif aufgenommen zu werden. Für den Standardtarif gelten die gleichen Aufnahmebedingungen, die eigentlich erst für den Basistarif angedacht worden sind. Es existieren keine Risikozuschläge, es darf keine Ablehnung wegen des Gesundheitszustandes erfolgen.