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Kostenloser Private Krankenversicherung Vergleich

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Kostenloser Private Krankenversicherung Vergleich

Die Private Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Angestellte und Arbeiter, die mit ihrem Lohn oder Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze (jährlich 48.600 Euro) liegen. Weiterhin können sich Beamte, Selbstständige und Freiberufler, die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind und zuvor nicht Mitglied der GKV waren, in der Private Krankenversicherung vollversichern.
Ärzten, Zahnärzten sowie teilweise auch Tierärzten, Assistenzärzten, Apothekern und anderen in Heilberufen Tätigen werden spezielle Tarife angeboten, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können.


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Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung Bereicherungsverbot

In § 200 VVG wird das Bereicherungsverbot neu geregelt. So ist vorgesehen, dass bei einem Anspruch wegen desselben Versicherungsfalls gegen mehrere Erstattungsverpflichtete die Gesamterstattung der Gesamtaufwendungen vorzusehen ist und diese nicht überstiegen werden soll. Dies bedeutet, dass im Bereich der Krankenversicherung die Leistung aus der Private Krankenversicherung, der GKV oder der Beihilfe insgesamt die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen soll. Das Verbot erstreckt sich ausschließlich auf Krankenversicherungen, die der Schadenversicherung zugehörig sind, nicht aber auf Summenversicherungen. Bei einem Verstoß wird demjenigen Erstattungsverpflichteten, der überzahlt, ein bereicherungsrechtlicher Anspruch gegen den Empfänger zugestanden.

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung Versicherter Personenkreis

Die Private Krankenversicherung kann einerseits für alle diejenigen ergänzenden Versicherungsschutz zur GKV bieten, die als Arbeiter oder Angestellte pflichtversichert oder freiwillig versichert sind. Die privaten Krankenversicherer bieten Ergänzungstarife für den stationären, ambulanten und Zahnbehandlungsbereich als sinnvolle Erweiterung des Versicherungsschutzes der GKV an. Außerdem werden Kurkosten-, Sterbegeld-, Pflegekosten- und Auslandsreise-Krankenversicherungstarife angeboten.

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung Beitragssicherung

Beitragsentlastungstarife - Garantierter Beitragsnachlass ab dem 65. Lebensjahr Der Alterungsrückstellung eines jeden Versicherten wird jährlich mindestens ein Prozent zusätzlich zugeführt, und zwar aus dem Ertrag aus Kapitalanlagen, also vor der Dotierung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Diese zusätzliche Alterungsrückstellung wird den Einzelverträgen zugeordnet und beitragsmindernd ab dem 65. Lebensjahr eingesetzt. Dadurch soll ein Beitragsnachlass garantiert werden können. Als mittel- und langfristiger Effekt ist eine Beitragsentlastung im Alter zu erwarten.

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Private Krankenversicherung Unisex Tarife

So genannte Unisex-Tarife werden sich in den nächsten Jahren unter Druck der EU-Gesetzgebung aller Voraussicht nach am Markt durchsetzen, was zu steigenden Beiträgen für Männer führen dürfte. Obwohl in der Private Krankenversicherung generell keine Beitragsfreiheit während der Mutterschaftsfristen und des Bezuges von Erziehungsgeld gilt, gewähren einige wenige Krankenversicherer während des Bezuges von Erziehungsgeld eine Beitragsfreistellung. Anstelle des von der Private Krankenversicherung nicht gezahlten Mutterschaftsgeldes wird teilweise eine einmalige Mutterschaftsunterstützung von 200 EUR angeboten. In der Private Krankenversicherung kann eine Haushaltshilfe nur über den zusätzlichen Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung finanziert werden. Der Leistungsumfang der GKV ist in der PKV nicht gegeben.

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Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung Wahl zwischen Basistarif und Neutarif

Wer Alterungsrückstellungen mitnehmen will, muss entweder in den Basistarif oder in einen neu zu kalkulierenden Tarif ab 2009 wechseln. Eine Aufnahmepflicht besteht für das gewählte Versicherungsunternehmen ebenfalls nur für den Basistarif. Wer zukünftig die übliche Privatversicherung haben möchte, muss sich dazu einer Gesundheitsprüfung unterziehen und evtl. Risiko- und Alterszuschläge hinnehmen. Auch eine Ablehnung ist möglich. Eine Mitnahme der Alterungsrückstellung aus der Private Krankenversicherung zur GKV ist hingegen nach wie vor nicht möglich. Die Rückstellung verbleibt beim Private Krankenversicherung-Versicherer zugunsten der übrigen Kunden. Es bleibt bei den erschwerten Rückkehrvoraussetzungen, die einen Weg zurück in aller Regel verbauen werden.