Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung Befristung der Krankentagegeldversicherung
Für die KT kann eine Beendigungsmöglichkeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres (§ 196 Abs. 1 VVG) vorgesehen werden.
Der VN kann in einem solchen Fall vom Versicherer verlangen, dass dieser den Antrag auf Abschluss einer mit Vollendung des 65.
Lebensjahres beginnenden neuen KT annimmt, die spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres endet.
Auf dieses Recht hat der Versicherer ihn frühestens sechs Monate vor dem Ende der Versicherung unter Beifügung des Wortlauts dieser
Vorschrift in Textform hinzuweisen.
Wird der Antrag bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Vollendung des 65. Lebensjahres gestellt, so muss der Versicherer den
Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten gewähren, entsprechend in der Höhe und Umfang der Vorversicherung.
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung Leistung
Es besteht freie Arztwahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten. Heilpraktiker im Sinne des deutschen
Heilpraktikergesetzes dürfen in Anspruch genommen werden, soweit die Tarifbedingungen nichts anderes vorsehen (§ 4 [2] MB/KK 94).
Von den genannten Behandlern müssen die Arznei-, Heil-, Hilfs- und Verbandmittel verordnet werden. Arzneimittel müssen aus der
Apotheke bezogen werden (§ 4 [3] MB/KK 94).
Freie Wahlmöglichkeit besteht unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern für die versicherte Person bei einer medizinisch
notwendigen stationären Heilbehandlung. Die Krankenhäuser müssen unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende
diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen (§ 4 [4] MB/KK 94, § 4 [8] MB/KT 94).
In den sog. gemischten Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen,
werden tarifliche Leistungen nur erbracht, wenn neben der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 4 [4] der Versicherer bereits vor
Beginn der Behandlung eine schriftliche Leistungszusage erteilt hat. Bei Tbc-Erkrankungen wird in vertraglichem Umfang auch für
die stationäre Behandlung in Tbc-Heilstätten und -Sanatorien geleistet (§ 4 [5] MB/KK, § 4 [9] MB/KT).
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung Gesetzlicher Beitragszuschlag
Gesetzlicher Beitragszuschlag von 10 Prozent
Alle vor dem 01.01.2000 abgeschlossenen Verträge werden über jährliche 2-Prozent-Schritte an den 10-Prozent-Zuschlag herangeführt.
Dem gesetzlichen Zuschlag konnten die Altversicherten widersprechen. Der Zuschlag ist zunächst bis 2011 befristet.
Für Neuverträge wird seit dem 01.01.2000 ein 10-Prozent-Zuschlag erhoben gem. § 12 Abs. 4a VAG. Der Zuschlag wird auf die Beiträge
zum stationären, ambulanten und Zahnbereich erhoben. Der verbleibende Teil des Überzinses ist für die über 65-Jährigen als
erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung festzulegen und innerhalb von drei Jahren zur Vermeidung oder Begrenzung von
Prämienerhöhungen oder zur Prämienermäßigung zu verwenden. Ab 2010 dürfen 25 Prozent der Mittel auch für die Versicherten verwendet
werden, die das 55. Lebensjahr vollendet haben.