Onlinevergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik Pfeil

Onlinevergleich Private Krankenversicherung

Wir vergleichen für Sie kostenlos und unverbindlich zwischen den besten und günstigsten Anbietern.
Durch unseren unabhängigen Private Krankenversicherung Vergleich lassen sich schnell bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr einsparen.

Anfrageformular

Private Krankenversicherung

Bitte füllen Sie alle mit " * " markierten Felder aus.

Persönliche Angaben

Anrede:*
Geburtsdatum:*
Vorname:*
Nachname:*
Plz/Wohnort:*
Straße/Nr:*
Telefon:*
Erreichbarkeit:*
E-Mail:*
Berufsstatus:*

Angaben Private Krankenversicherung

Bruttogehalt:
(Für Angestellte, bitte angeben.)
Leistungen:
Selbstbeteiligung:
Anmerkungen:
Datenschutz:*
Ja, ich akzeptiere die Datenschutzerklärung.

Onlinevergleich Private Krankenversicherung

Die Private Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Angestellte und Arbeiter, die mit ihrem Lohn oder Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze (jährlich 48.600 Euro) liegen. Weiterhin können sich Beamte, Selbstständige und Freiberufler, die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind und zuvor nicht Mitglied der GKV waren, in der Private Krankenversicherung vollversichern.
Ärzten, Zahnärzten sowie teilweise auch Tierärzten, Assistenzärzten, Apothekern und anderen in Heilberufen Tätigen werden spezielle Tarife angeboten, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können.


Experte in Ihrer Nähe

Hier können Sie nach einen Experten aus Ihrer Nähe suchen und diesen direkt kontaktieren.


Ihre Postleitzahl:


Zu welchem Thema möchten Sie weitere Informationen

Krankenversicherung
Altersvorsorge
Berufsunfähigkeit
Lebensversicherung
Gewerbeversicherung







Onlinevergleich Private Krankenversicherung  - bookmarken und senden.

Anzeigen

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung Befristung der Krankentagegeldversicherung

Für die KT kann eine Beendigungsmöglichkeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres (§ 196 Abs. 1 VVG) vorgesehen werden. Der VN kann in einem solchen Fall vom Versicherer verlangen, dass dieser den Antrag auf Abschluss einer mit Vollendung des 65. Lebensjahres beginnenden neuen KT annimmt, die spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres endet. Auf dieses Recht hat der Versicherer ihn frühestens sechs Monate vor dem Ende der Versicherung unter Beifügung des Wortlauts dieser Vorschrift in Textform hinzuweisen. Wird der Antrag bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Vollendung des 65. Lebensjahres gestellt, so muss der Versicherer den Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten gewähren, entsprechend in der Höhe und Umfang der Vorversicherung.

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung Leistung

Es besteht freie Arztwahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten. Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes dürfen in Anspruch genommen werden, soweit die Tarifbedingungen nichts anderes vorsehen (§ 4 [2] MB/KK 94). Von den genannten Behandlern müssen die Arznei-, Heil-, Hilfs- und Verbandmittel verordnet werden. Arzneimittel müssen aus der Apotheke bezogen werden (§ 4 [3] MB/KK 94). Freie Wahlmöglichkeit besteht unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern für die versicherte Person bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung. Die Krankenhäuser müssen unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen (§ 4 [4] MB/KK 94, § 4 [8] MB/KT 94). In den sog. gemischten Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, werden tarifliche Leistungen nur erbracht, wenn neben der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 4 [4] der Versicherer bereits vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Leistungszusage erteilt hat. Bei Tbc-Erkrankungen wird in vertraglichem Umfang auch für die stationäre Behandlung in Tbc-Heilstätten und -Sanatorien geleistet (§ 4 [5] MB/KK, § 4 [9] MB/KT).

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung Gesetzlicher Beitragszuschlag

Gesetzlicher Beitragszuschlag von 10 Prozent Alle vor dem 01.01.2000 abgeschlossenen Verträge werden über jährliche 2-Prozent-Schritte an den 10-Prozent-Zuschlag herangeführt. Dem gesetzlichen Zuschlag konnten die Altversicherten widersprechen. Der Zuschlag ist zunächst bis 2011 befristet. Für Neuverträge wird seit dem 01.01.2000 ein 10-Prozent-Zuschlag erhoben gem. § 12 Abs. 4a VAG. Der Zuschlag wird auf die Beiträge zum stationären, ambulanten und Zahnbereich erhoben. Der verbleibende Teil des Überzinses ist für die über 65-Jährigen als erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung festzulegen und innerhalb von drei Jahren zur Vermeidung oder Begrenzung von Prämienerhöhungen oder zur Prämienermäßigung zu verwenden. Ab 2010 dürfen 25 Prozent der Mittel auch für die Versicherten verwendet werden, die das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung Vertragsänderung

Erhöht oder erweitert sich bei einer Vertragsänderung der Versicherungsschutz, so ist hinsichtlich der Wartezeiten Folgendes zu beachten: Erweiterung der Versicherung um den Ersatz von Aufwendungen, die bislang nicht Gegenstand des Vertrages waren: Normalerweise wird die bisherige Versicherungsdauer nicht auf die Wartezeiten angerechnet; die in den Tarif- und Versicherungsbedingungen genannten Wartezeiten sind somit zu erfüllen. Wird der Vertrag hingegen nur umgestellt - beispielsweise vom Krankenhaustagegeld auf die stationäre Heilbehandlung und umgekehrt -, kann die bisherige Versicherungsdauer auf die Wartezeiten angerechnet werden, und zwar bis zur Höhe des bisherigen Leistungsumfangs. Erhöhung des Versicherungsschutzes: Eine Anrechnung der bisherigen Versicherungsdauer auf die Wartezeiten kann erfolgen.

Anzeige

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung Wahl zwischen Basistarif und Neutarif

Wer Alterungsrückstellungen mitnehmen will, muss entweder in den Basistarif oder in einen neu zu kalkulierenden Tarif ab 2009 wechseln. Eine Aufnahmepflicht besteht für das gewählte Versicherungsunternehmen ebenfalls nur für den Basistarif. Wer zukünftig die übliche Privatversicherung haben möchte, muss sich dazu einer Gesundheitsprüfung unterziehen und evtl. Risiko- und Alterszuschläge hinnehmen. Auch eine Ablehnung ist möglich. Eine Mitnahme der Alterungsrückstellung aus der Private Krankenversicherung zur GKV ist hingegen nach wie vor nicht möglich. Die Rückstellung verbleibt beim Private Krankenversicherung-Versicherer zugunsten der übrigen Kunden. Es bleibt bei den erschwerten Rückkehrvoraussetzungen, die einen Weg zurück in aller Regel verbauen werden.