Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Rehabilitation und Teilhabe
Im Bereich der Rehabilitation / Teilhabe werden Leistungen erbracht als
medizinische Leistungen zur Rehabilitation (u. a. Badekuren und stationäre Rehabilitationsleistungen);
Leistungen zur Teilhabe (u. a. Umschulungen, Leistungen zur Erlangung und Erhaltung eines Arbeitsplatzes, Zuschüsse an Arbeitgeber);
ergänzende und sonstige Leistungen (u. a. Haushaltshilfen und Reisekosten im Zusammenhang mit Rehabilitationsleistungen,
Kinderkuren, Nach- und Festigungskuren z. B. bei Krebs).
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Überschussverteilungsart
Welche Überschussverteilungsart im Einzelfall die vorteilhafteste ist, hängt nicht zuletzt von dem tatsächlich realisierten
Lebensalter bis zum Eintritt des Todes ab. Da hierbei nur Erwartungen und Wahrscheinlichkeiten zu Rate gezogen werden können,
ist die Entscheidung für ein Überschusssystem und gegen die anderen Überschusssysteme nicht zuletzt von der Einschätzung der
eigenen Lebenserwartung abhängig. Anhaltspunkte sind dabei oftmals die statistisch-durchschnittliche Lebenserwartung für Männer
und Frauen, Familienhistorie, Erbkrankheiten u. a. Versucht man unter Rentabilitätserwägungen eine Entscheidung zu treffen,
so können folgende Daten unter Umständen weiterhelfen. Es ist darauf zu achten, dass die hier ermittelten Relationen vom
jeweiligen Versicherer und Tarif abhängen (also auch zu anderen Ergebnissen führen könnten) und eine Einzelfallberechnung
unentbehrlich machen.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Witwen (Witwer)-Renten Zusatzversicherung
Zu einer Private Rentenversicherung kann zusätzlich die Hinterbliebenen- oder Witwenrenten-Zusatzversicherung vereinbart werden. Sie sieht die
Zahlung der Witwenrente nach dem Tod des Ehemannes bis zum Tod der Ehefrau vor. Erstmalig ist die Witwenrente an dem auf den
Tod des Ehemannes folgenden Monatsersten, bei Tod während der Mindestlaufzeit der Rente erstmalig nach Ablauf der Mindestlaufzeit
zu zahlen. Ein entsprechender Vertragsabschluss ist auch für eine Witwerrente möglich. Die Rentenhöhe kann 100 Prozent der
Altersrente betragen.
Die Leistung besteht in der Zahlung der Hinterbliebenen- Zusatzrente ab dem Monat nach dem Tod der versicherten Person der
Hauptversicherung bis zum Tod der mitversicherten Person.
Die Witwenrenten-Zusatzversicherung kann zwar für sich im Rahmen der geschäftsplanmäßigen Bestimmungen eines Versicherers ganz
oder teilweise gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden, allerdings nicht ohne die Hauptversicherung, mit der sie eine Einheit
bildet, fortgesetzt werden. Sie ist entsprechend den jeweiligen Bestimmungen des Versicherers überschussberechtigt.