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Die Private Rentenversicherung ist für alle Einkommensbezieher interessant, die bei Berufsunfähigkeit sich selbst und im Todesfall ihre Familien ausreichend abgesichert haben möchten. Wenn diese Versicherungsnehmer ihre Altersvorsorge weder auf Aktien noch auf Immobilien aufbauen möchten, werden sie an die Private Rentenversicherung in der Zukunft nicht mehr vorbeikommen.
Es kann vereinbart werden, dass die regelmäßige Beitragszahlung bei Vollendung des 55. Lebensjahres endet, unabhängig davon, ob die private Rente abgerufen wird oder nicht. Für einige Personengruppen, insbesondere Frauen, die z. B. in die Halbtagsbeschäftigung wechseln, kann damit eine Vorverlagerung der Beitragsbelastung erreicht werden.


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Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung Beiträge

Die Private Rentenversicherung wird durch Beiträge der Arbeitgeber und der Versicherten sowie durch Zuschüsse des Bundes finanziert. Die Beiträge werden nach einem Vorhundertsatz (Beitragssatz) von der Beitragsbemessungsgrundlage (z. B. der Bruttolohn) erhoben. Die Beitragsbemessungsgrundlage ist auf einen Höchstbetrag, der so genannten Beitragsbemessungsgrenze, begrenzt. Bei Arbeitnehmern werden die Beiträge vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). In besonderen Fällen kann es auch dazu kommen, dass nur der Arbeitgeber seinen Anteil zur Private Rentenversicherung abführen muss. Selbstständig tätige Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte müssen den vollen Beitrag alleine tragen. Bei Sozialleistungsbeziehern zahlt auch der Träger, der die Leistung erbringt, Beiträge zur Private Rentenversicherung. Für Wehr- und Zivildienstleistende trägt der Bund die Beiträge.

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Private Rentenversicherung Prämienrückgewähr im Todesfall

Falls zusätzlich eine Prämienrückgewähr vereinbart wurde, werden die Beiträge bei Ableben der versicherten Person vor Rentenbeginn zurückgezahlt. Die Prämienrückgewähr umfasst dabei die Summe der gezahlten Beiträge, allerdings ohne Ratenzuschläge, Zinsen, Gebühren und ohne Beiträge für etwaige Zusatzversicherungen wie Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Einige Versicherer zahlen zusätzlich die bis zum Zeitpunkt des Todes bereits erzielte Überschussbeteiligung aus. Bei der fondsgebundenen Variante (FRV) wird teilweise neben den eingezahlten Beiträgen auch das restliche Fondsguthaben als Rente ausgezahlt.

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Private Rentenversicherung Rente auf zwei verbundene Leben

Die Private Rentenversicherung auf zwei verbundene Leben wird recht selten angeboten. Zumeist wird ein solcher Vertrag zur Partnerabsicherung auf das Leben der Ehefrau und des Ehemannes abgeschlossen oder für zwei Geschäftspartner, Geschwister, unterschiedlichen oder auch gleichen Geschlechts. Beim Tode des Ehemannes wird die Rente in voller oder herabgesetzter Höhe (zumeist 60 Prozent) an die Witwe weitergezahlt. Im Todesfall einer der versicherten Personen sinkt die Rentenhöhe um einen zuvor vereinbarten Prozentsatz. Wer zuerst verstirbt, ist dabei unerheblich. Bei Tod der zweiten versicherten Person erlischt der Vertrag vollständig. Nur rund ein Drittel aller Versicherer haben einen solchen Tarif in ihrem Tarifprogramm.

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Private Rentenversicherung Mindesttodesfallschutz

Die Regelungen zum Mindesttodesfallschutz gelten für Rentenversicherungen grundsätzlich nicht. Das gilt auch dann, wenn im Todesfall die eingezahlten Beiträge inkl. Gewinnanteile zurückerstattet werden oder eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird. Wird allerdings ein zusätzlicher Todesfallschutz vereinbart, so sind die Vorschriften für den Mindesttodesfallschutz zu beachten.

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Private Rentenversicherung Informationen zur Überschussermittlung und -beteiligung

Charakteristisch für die Lebensversicherung sind die langfristigen Garantien. Garantiert wird über eine lange Vertragslaufzeit hinweg die vereinbarte Versicherungsleistung bei gleichbleibenden Beiträgen.[1] Unabhängig von dem jeweiligen Verlauf der Kapitalmärkte haben Sie damit in jeder Lebensphase die Planungssicherheit, die Sie für die Altersvorsorge brauchen. Die Ihnen gegebenen Garantien erfordern von uns eine vorsichtige Tarifkalkulation. Wir müssen ausreichend Vorsorge treffen für Veränderungen der Kapitalmärkte, eine ungünstige Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten. Unsere vorsichtigen Annahmen bezüglich der Kapitalanlagenverzinsung und der Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten führen zu Überschüssen, an denen wir Sie beteiligen. Durch die jährliche Überschussbeteiligung erhöht sich die Ihnen garantierte Versicherungsleistung.